Dürfen Gewerberäume privat genutzt werden?
Guten Tag,
Mein Mann und mein 2 jähriges Kind wohnen in einer Wohnung unter der sich Gewerberäume befinden. Nun ist es so... das der Sohn der Eigentümerin des Geschäfts, dort Freunde eingeladen hat, Karten spielt und laut Musik hört. Genau darüber ist unser Schlafzimmer wo mein Kind schlafen soll. Die Musik wurde auf Verlangen ab 22 Uhr dann auch endlich abgestellt, jedoch ist das Haus sehr sehr hellhörig und man bekommt mit wenn Stühle in der Gegend quietschend rumgeschoben werden, Gespräche, Lachen, und das rein und rausgehen zum rauchen. Das Ganze ging bis 2 Uhr nachts. Und Reden kann man mit ihnen nicht das habe ich versucht.
Meine Frage ist darf man überhaupt gewerbliche Räume zu privatem Zweck nutzen? Und vorallem wenn darüber Wohnungen sind?
Vielen Dank im vorraus
und ich wohne da natürlich auch...hab mich bei der Aufzählung vergessen
5 Antworten
Man darf. Ein Laden darf sogar eine private Weinverkostung nach Ladenschluss oder am Sonntag durchführen, wie in jedem Wohnraum auch. Die allgemeinen Grundsätze des Lärmschutzes gelten wie immer, wenn das Gebäude auch zum Wohnen vorgesehen ist wie es wohl der Fall ist bei Dir. Kannst Polizei rufen, wenn der Lärm nach 22 Uhr nicht nach lässt, und eine Stunde später wieder. Und wenn die sich dann nicht daran halten, kann die Polizei die Party auflösen, Musikanlage beschlagnahmen. Kommt das öfter vor, kann der Mietvertrag mit den Geschäftsräumen vom Vermieter gekündigt werden, und das geht ziemlich kurzfristig.
ziemlich ernüchternd das sie das dürfen... aber trotzdem danke. Werde auch ab jetzt die Polizei anrufen weil reden geht ja leider nicht.
Erlaubt ist die Nutzung. Das ist kein Problem. Aber unabhängig davon hast du als Mieter weiterhin deine Rechte, und das bedeutet eben, dass ab 22 Uhr nur noch Zimmerlautstärke sein darf. Du kannst dich also an deinen Vermieter wenden und über das Problem berichten.
Ist die Eigentümerin des Geschäfts auch Deine Vermieterin?
dann wende Dich an diese
ist die Dame selbst nur Mieterin des Ladens ... wende Dich an den Vermieter...
ein Laden ist kein "Partyraum"
also WEG .... das wird nicht einfach ....
Dein Ansprechpartner ist dann Dein Vermieter ....
Wende dich an dein Umweltamt. Das ist für Lärm, der von Gewerberäumen ausgeht zuständig.
Ja klar darf man auch in Firmenräumen eine Feier durchführen. Wer oder was sollte einem das verbieten?
ist aber eine Private und keine Weihnachtsfeier oder sonst was und es wohnen Menschen mit Kindern drüber die schlafen müssen...ich kann schlecht meinem 2 jährigen sagen...hey wir gehen heute um 2 Uhr ins Bett..und der weint und schreit weil er übermüdet ist...aber danke hab meine Antwort: Polizei
Nochmal, es gibt kein Gesetz, welches die Nutzung von Geschäftsräumen zu Privatzwecken durch die Inhaberschaft oder von Personen, welche durch die Inhaberschaft berechtigt sind, reglementieren würden.
Wenn die wollen, können die jeden Abend dort zur Skatrund auflaufen, niemand verbietet es ihnen.
Und die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr, nicht vorher.
Die Polizei wird vor 22 Uhr nichts unternehmen, es sei denn es liegt Baulärm vor, dann ab 19 Uhr. Vorher brauchst Du die gar nicht anzurufen.
Und nein, die werden eine Privatnutzung von Geschäftsräumen auch nicht untersagen.
Nein zum Glück ist sie nicht meine Vermieterin. Es gibt eine Hausverwaltung die habe ich kontaktiert bezüglich der Hausordnung ob es eine gibt. Habe aber das spezifische Problem mit denen drunter nicht geschildert weil ich nicht weiß ob es was bringt und das deren Aufgabe ist. Ich weiß nicht ob die auch die Vermieter sind von dort. Ich kenn mich da garnicht aus. Wir wohnen erst seit kurzem hier. Mein Vermieter gehört nur diese eine Wohnung in der wir sind in dem Gebäude.