Übernimmt das Sozialamt Mahnkosten?
Hallo,
wir haben eine Betriebskostenabrechnung am 19.12. erhalten und müssen knapp 100€ Nachzahlen. Da wir das Geld nicht auf der Seite haben müssen wir warten bis das Sozialamt uns das Geld überwiesen hat.
Die Zahlungsfrist laut Schreiben des Vermieters ist der 31.12.19, d.h. wenn das Sozialamt den Fall dieses Jahr nicht mehr bearbeitet fallen u.U. Verzugszinsen oder Mahnkosten an.
Wenn uns nun Mahnkosten o.ä. entstehen, weil das Sozialamt den Fall nicht schnell genug bearbeitet hat, müssen wir die dann selbst bezahlen oder werden die vom Sozialamt übernommen?
4 Antworten
Erhebt Widerspruch gegen die Abrechnung. Denn ihr habt eine 12 monatige Prüffrist. Macht ihr das, so dürfen euch keine Mahnungen zugesandt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
beantrage doch eine Verlängerung der Zahlungsfrist beim Vermieter mit der Begründung, dass Du das Geld erst beantragen musstest und es noch nicht da ist.
Mahnkosten werden die nicht übernehmen, vllt kommt ihr billiger und stressfreier weg wenn ihr das in Raten zurückzahlt ?
Hab rausgefunden, Mahnkosten müssen die bezahlen, siehe hier: https://www.elo-forum.org/threads/zu-jobcenter-ist-bei-verspaeteter-zahlung-von-alg-ii-zum-schadenersatz-verpflichet.72874/
nehme halt für einen tag einen job an und bezahl das
Nein, wie schon gesagt, Sozialamt, nicht Jobcenter. Wenn ich einen Tag arbeiten gehe verliere ich alle Leistungen, beim Sozialamt sind die Leute die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkung nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten gehen können.
Sozialamt, nicht Jobcenter.