Reservierungsgebühr komplett einbehalten?

2 Antworten

Schwierig.

Ich sage mal so. Eigentlich weiß man das Reservierungsgebühren einbehalten werden bei nicht kauf. Deswegen wird sowas nicht extra erwähnt.

Jetzt ist aber in eurem Kaufvertrag das eben nicht drinnen.

Es ist eine Grauzone. Da müsste ein Jurist schauen wie denn andere ähnliche Fälle vor Gericht entschieden wurden.

Wenn dann musst du zu einem Anwalt

Hmm - so ganz schlau werde ich bei Deiner Beschreibung nicht, was Du mit dem "ganzen Geld" meinst …

Wenn die Info war, daß die Reservierungsgebühr bei Kauf mit dem Kaufpreis verrechnet wird, ist doch klar, daß diese bei Nichtkauf nicht erstattet wird


Elektronon 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 21:42

Mit dem ganzen Geld meine ich den kompletten gezahlten Betrag. Bei Immobilien sind das meist nur 10%, was ich auch angemessen fände. Ich finde bei der Aussage das es verrechnet wird ist nicht klar, dass es bei nicht - Kauf nicht erstattet wird. Denn dann müsste das auch so dort stehen- wofür haben die AGBs.. Grundsätzlich steht nirgends, also in keinem Gesetzbuch das Reservierungsgebühren generell einbehalten werden. Es ist nicht für jeden logisch erschließbar. Wahrscheinlich muss ich einen Anwalt beauftragen, das wollte ich eigentlich ungern :/

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Midgarden  22.12.2019, 21:47
@Elektronon

Ich fürchte, Du wirst einen Anwalt brauchen - eigentlich ist "Reservierungsgebühr" selbsterklärend

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