Reservierungsgebühr komplett einbehalten?
Hallo,
ich bin gerade extrem verzweifelt und hoffe einfach hier zu meinem Sachverhalt Hilfe zu bekommen (bitte nicht in beleidigender Form).
Folgendes: Ich wollte mir ein Pferd ansehen zum Kauf, die Beschreibung klang sehr gut und da ich es zeitlich nicht zum vom Züchter angegebenen Termin geschafft hätte, bot er mir an das Tier für kurze Zeit gegen eine hohe Gebühr zu reservieren. Das Ganze erfolgte schriftlich per Mail, ich habe nichts unterschrieben etc. Es wurde nirgends explizit angezeigt, dass das Geld einbehalten wird wenn kein Kaufvertrag zustande kommt oder ähnliches, lediglich das beim Kauf eine Verrechnung stattfindet. Ich habs nie gesagt das ich es definitiv Kaufe. In den AGB des Vertriebs steht ebenso nichts dergleichen. Das Tier hatte bei der Besichtigung extreme gesundheitliche Mängel und ich habe mich aus diesen Grund dagegen entschieden (es entsprach nicht der Ausschreibung des Anbieters). Nun wollen sie mein ganzes Geld einbehalten, da sie zwei anderen dafür abgesagt hätten (auch bei diesen Personen war nicht klar, ob sie das Tier wirklich wollen). Ich hatte schon öfter Pferdekäufe mit Reservierung, allerdings wurde mir das Geld im Falle eines Falles immer erstattet bzw. nur ein Bruchteil einbehalten (so kenne ich es auch von Immobilien). Der "Schaden" den sie durch meine Absage erhalten haben ist definitiv nicht so hoch wie die von mir gezahlte Summe (zumal sie gesagt haben sie hätten noch 10 weitere Interessenten). Die Frage ist nun ob ich überhaupt eine Chance habe zumindest einen Bruchteil meines Geldes zurück zu erhalten. Den kompletten Preis zu behalten ist doch abzocke, und irgendwo auch Erpressung um das kranke Tier dann doch zu kaufen. So bin ich nun der doppelte Verlierer. An wen kann ich mich wenden? Verbraucherschutz oder eher Anwalt?
Bitte freundliche Antworten, jeder macht mal Fehler und grundsätzlich bin ich davon ausgegangen, seriösen Betrieben vertrauen zu können..
2 Antworten
Schwierig.
Ich sage mal so. Eigentlich weiß man das Reservierungsgebühren einbehalten werden bei nicht kauf. Deswegen wird sowas nicht extra erwähnt.
Jetzt ist aber in eurem Kaufvertrag das eben nicht drinnen.
Es ist eine Grauzone. Da müsste ein Jurist schauen wie denn andere ähnliche Fälle vor Gericht entschieden wurden.
Wenn dann musst du zu einem Anwalt
Hmm - so ganz schlau werde ich bei Deiner Beschreibung nicht, was Du mit dem "ganzen Geld" meinst …
Wenn die Info war, daß die Reservierungsgebühr bei Kauf mit dem Kaufpreis verrechnet wird, ist doch klar, daß diese bei Nichtkauf nicht erstattet wird
Ich fürchte, Du wirst einen Anwalt brauchen - eigentlich ist "Reservierungsgebühr" selbsterklärend
Mit dem ganzen Geld meine ich den kompletten gezahlten Betrag. Bei Immobilien sind das meist nur 10%, was ich auch angemessen fände. Ich finde bei der Aussage das es verrechnet wird ist nicht klar, dass es bei nicht - Kauf nicht erstattet wird. Denn dann müsste das auch so dort stehen- wofür haben die AGBs.. Grundsätzlich steht nirgends, also in keinem Gesetzbuch das Reservierungsgebühren generell einbehalten werden. Es ist nicht für jeden logisch erschließbar. Wahrscheinlich muss ich einen Anwalt beauftragen, das wollte ich eigentlich ungern :/