Kann eine Falschaussage vor Gericht denn eigentlich auch zivilrechtliche Konsequenzen haben?

7 Antworten

https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

Das sind die Maßgebenden Gesetze, wo du dann strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wirst.

In wieweit dann anschließend noch eine Zivilrechtsklage auf dich zu kommt ist fraglich.

Denn auf welcher Grundlage sollte eine falsche Aussage denn zivilrechtliche Folgen haben.

Sollte eine Falschaussage ein Urteil gefällt werden, haben beide Seiten die Möglichkeit der Revision / Berufung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Zivilrechtlich nicht, das wird als Straftat geahndet.

In jedem gerichtlichen Verfahren, gleich welcher Art, werden Sie als Zeuge darüber belehrt, vor Gericht die Wahrheit sagen zu müssen. Eine Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 153 StGB). 

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-falschaussage-was-ist-strafbar-und-was-nicht_110880.html


ErsterSchnee  22.12.2019, 11:25

Warum nicht auch zivilrechtlich? Hat ein Geschädigter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn der Täter eine Straftat begangen hat?

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WolfishChaos  22.12.2019, 11:27
@ErsterSchnee

Ich denke das wird alles zusammen in einem Prozess und dann als Straftat verhandelt.

Ein Geschädigter wäre in dem Fall als Nebenkläger im Prozess beteiligt.

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Theorie (und was als Wirklichkeit bekannt ist)

Wie bereits erwähnt; Strafbar mit an die Folgen angepasstem Strafmaß. Wie jeder Schaden zivilrechtlich einzuklagen. Der Beschuldigte ausgenommen.

Die Frage ist die Beweisbarkeit.

Fakt ist, selbst ein Schaden durch Freiheitsentzug (=u.U. zerstörtes Leben) aufgrund einer Zeugen-Falschaussage vor Gericht die nach (!!) Strafverbüßung (des Geschädigten), mit Video/Audiobeweis eingestanden wurde, führt meist weder zur Rehabilitation noch zur Ahndung Derselben. Zivilrechtlich; Achselzucken (nicht verfolgt, keine Chance).

Insbesondere wenn der Angeklagte, mit eben dieser Aussage und einer hohen Strafandrohung, zu einem Geständnis genötigt wird.

Gesetze hin oder her...

Kurz: Es interessiert nicht einmal den BGH. Es sei denn man kann alle Versäumnisse nachweisen, was schlicht unmöglich ist.

Tatsächlich würde es wohl die Statistik verschlechtern, mit welcher sich die Justiz- u. Vollzugsbehörden gerne brüsten, da es unzählige dieser Fälle gibt. Dass ein gesunder Menschenverstand diese oftmals erkennen könnte, aber 'übersieht', ist der Belastung unserer Gerichte und der Unfähigkeit bzw. dem Ego (Ansehen/Karriere) einzelner Ermittler und nicht zuletzt der Politik geschuldet.

Es hängt also ein ganzes System daran, dem es nicht daran gelegen ist olle Kammellen aufzuwärmen und Fehler einzugestehen.

Unschuldsvermutung, Menschenwürde, alle Gleich, etc. sind nur hohle Begriffe für die Massen. Recht haben und Recht bekommen...

Mit einer Falschaussage, die bestätigt was ansonsten weder bewiesen noch widerlegt werden kann, ist Macht verbunden... und

Macht korrumpiert.

Ganz besonders all jene die sich einen Vorteil versprechen, auf Rache sinnen, einmal wichtig sein wollen oder sich als Richter berufen fühlen aber tatsächlich und prinzipiell nur ganz kleine Wichte sind.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn Die Falschaussage eien Schaden verursacht hat, selbstverständlich

= Schadensersatz

z.B. jemand muss unschuldig in Haft, weil ein Zeuge vor Gericht gelogen hat ....

Es ist auf jeden Fall zumindest Strafbar, also würde ich es lassen