Wann beginnen die 1 bis 2 Wochen Frist für die Ummeldung?
Nach 3 Jahren Suchen habe Ich endlich Meije Eigene Wohnung gefunden und bekommen nun muss Ich mich Ummelden! Nur wann beginnt die Frist? Laut Webseite der Stadt: "Nach bezug der Wohnung, Eine Frist von zwei Wochen"
Beginnt die Frist Am 16.12.2019, Weil laut Mietvertrag beginnt mein Mietverhältnis
Am 20.12.2019, als mir die Wohnungsschlüssel übergeben würde
Oder am 22.12. bzw 23.12.2019 wenn Ich einziehe und dort Offiziell wohne!
Und meine Extra Frage zählen die Feiertage auch dazu?
3 Antworten
Abschlusstag des Mietvertrages = Beginn des Mietvertragsverhältnisses
Vereinbarter Mietbeginn laut Mietvertrag = Beginn des 14-Tage- Meldezeitraumes, weil gleichzeitig Beginn der Mietzahlung.
Wenn trotz vereinbarten Mietbeginns der Vermieter dir erst am 20.12. 19 die Schlüssel übergibt, du damit also die Wohnung übernimmst, wäre das der Mietbeginn. Du kannst aus eigenem Ermessen später einziehen, musst aber ab Übernahme die Miete bezahlen.
Mein Kommentar ist absolut richtig. Der Tag des Einzuges ist freilich Tag des Beginns des Meldezeitraumes. Der Fragesteller ist sich nicht über den Unterschied zwischen Vertragbeginn und Mietbeginn im Klaren. Nun kommen auch noch unterschiedliche Einzugstermine ins Spiel, da wollte ich eine Klärung herbeiführen
Du hast mit deiner Antwort evtl. das richtige gemeint, aber sicher nicht das richtige geäußert.
Der faktische Einzug in die Wohnung kann gar nicht im Mietvertrag stehen, denn der ergibt sich erst daraus wann ich die Wohnung tatsächlich bewohne.
"Faktischer" Einzug in die Wohnung? Genau das sollte durch die Vereinbarung des Mietbeginns im Mietvertrag stehen, damit dem Mieter der Einzug garantiert wird und dem Vermieter der Tag der Mietzahlung garantiert ist.
Du sprichst hier von "faktisch", weil du meinst dir den Tag des Mietbeginns selbst wählen zu können. Das ist zwar möglich, aber der Vermieter wird zu Recht ab dem Tag des vereinbarten Mietbeginns die Miete von dir einfordern.
Das ist zwar möglich, aber der Vermieter wird zu Recht ab dem Tag des vereinbarten Mietbeginns die Miete von dir einfordern.
Kann er doch... Mietbeginn ist nicht das gleiche wie das Einzugsdatum. Um es mal ganz einfach zu sagen: Einzugsdatum ist das Datum ab dem ich anfange dort zu übernachten.
Mietrecht und Melderecht haben nichts miteinander zu tun.
Es gilt der Tag deines tatsächlichen Einzugs. Der Vermieter müsste dieses Datum also auf die Wohnungsgeberbestätigung schreiben und nicht das Datum des Mietbeginns.
Du wirst aber aufgrund der Feiertage keine Strafe bekommen, wenn du 1 oder 2 Tage zu spät sein solltest. Das wird im Amt schon berücksichtigt, da ja einige Tage fehlen, an denen man nicht kommen konnte. Mach dir also keine Sorgen.
Du wirst aber aufgrund der Feiertage keine Strafe bekommen, wenn du 1 oder 2 Tage zu spät sein solltest.
Woher willst du wissen, dass die Behörden auch dann kein Bußgeld verhängen? Das Bundesmeldegesetz enthält in Bezug auf die Meldefrist keinen Passus, der die Meldefrist bei anstehenden Feiertagen verlängert.
Wissen tu ich das nicht. Aber die Mitarbeiter haben einen Ermessensspielraum in ihrer Entscheidung in welcher Höhe und ob überhaupt ein Bußgeld verhängt wird. Und hierbei ist es doch mehr als wahrscheinlich, dass die Situation vieler Feiertage Berücksichtigung findet. Natürlich hast du recht, dass es keine Norm dazu gibt, aber du weißt selber, dass die Behörden vorrangig die bestrafen wollen, die aus Uneinsichtigkeit oder purer Absicht sich nicht an die Regeln halten, und weniger solche, die es aus nachvollziehbaren Gründen geringfügig versäumen, sich an die Regel zu halten. Aus diesem Grund habe ich meine Aussage so bestimmt getroffen.
Ab dem Datum das in der Wohnungsgeberbestätigung als Einzugsdatum steht.
Wenn in der Bestätigung der 23. 12. als Einzugsdatum steht, beginnt damit auch die 2wochenfrist. Aber dann kommt Weihnachten und der Jahreswechsel. Die meisten Behörden haben da geschlossen. Also kannste ganz locker bleiben und dich in den ersten 2 Januarwochen anmelden.
Sorry, aber das ist absolut falsch! Das Bundesmeldegesetz ist ein Gesetz dass sich auf Tatsachen stützt und nicht auf Verträge. Mietrecht spielt im Melderecht absolut keine Rolle!
Das Einzugsdatum, und damit der Beginn der Meldefrist ist IMMER der Tag an dem man tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist, und begonnen hat sich dort regelmäßig aufzuhalten.
Wenn man zum 01.01.2020 eine Wohnung mietet und am 01.01. auch die Schlüssel bekommt, jedoch erst am 01.02.2020 einzieht, dann ist das Einzugsdatum der 01.02.2020 und man hat Zeit bis zum 14.02.2020 sich anzumelden.