Zahlt das Arbeitsamt das nicht gezahlte Gehalt und holt es sich beim Arbeitgeber wieder?

5 Antworten

Ich hätte beim Jobcenter ALG II beantragt. Die holen sie das von der Firma zurück. Allerdings musst du bedürftig sein. Ich zeigte alle Kontoauszüge der letzten drei Monate und den Arbeitsvertrag. Die Firma erfuhr durch die (Lohn-)Forderungsabtretung an die Behörde davon und stellte mich als Verräterin hin. Es gab für mich aber nur den zustehenden Sozialhilfeanspruch. Nicht den vollen Lohn, als Ersatzleistung.

Ich hätte mich lieber kündigen lassen.

Du kannst nicht warten bis irgendein Geschäftsführer/Vorstand zum AG geht und den Insolvenzantrag stellt. Das Insolvenzgeld von der BA gab es bei mir 3 Monate nach dem Insolvenzantrag.


Fem42  25.12.2019, 16:00

Natürlich gab es meine Lohnbescheinigungen erst durch die Klage vor dem Arbeitsgericht.

0

Kleine Gegenfrage: Auch wenn du keinen Lohn ausgezahlt bekommen hast, hast du einen Lohnzettel erhalten?

Hast du deine Kontoauszüge noch? Du musst beweisen können, dass dir nichts überwiesen wurde. Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht, aber in Österreich geht man in solchen Fällen zur Arbeiterkammer.

Dass das Arbeitsamt den Lohn eintreibt, ist mir neu.

Nein, um ausstehende Löhne must Du Dich schon selber kümmern, etwa durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.

Dein Freund hat da irgendetwas vollkommen falsch verstanden oder er wollte Dir einen Bären auf binden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Es gibt zwei Varianten:

A) Arbeitgeber ist insolvent. Dann kriegst du für maximal 3 Monate Insolvenzgeld, also einen Lohnersatz. Und ja, dann holt sich das Amt das ggf. vom Arbeitgeber zurück.

B) Arbeitgeber ist nicht insolvent. In dem Fall musst du dir das Geld selbst holen, ggf. übers Arbeitsgericht. Da einfach vorbei gehen, die Lohnzettel usw. mitnehmen und Klage einreichen. Die helfen dir soweit auch bei der Formulierung.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Nein, es ist nicht Aufgabe des Arbeitsamtes, deinen Lohn einzutreiben.