Darf meine Freundin einfach so die Wohnung übernehmen?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich darf derjenige die Wohnung nutzen, der als Mieter im Mietvertrag eingetragen ist. Dabei spielt überhaupt keine Rolle, wer die Kaution bezahlt hat.

Alleine die Polizei kann einen Mieter aus der Wohnung auf Zeit entfernen, z.B. bei Gewaltdelikten o.ä.

Natürlich brauchst du nicht auszuziehen. Unter erwachsenen, sich einmal liebenden Menschen sollte es aber doch wohl möglich sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei spielt immer auch eine Rolle, wer die bessere Möglichkeit hat, anderswo unterzukommen.

Ob ansonsten deine Ex die Wohnung so einfach übernehmen kann (wenn du einverstanden bist) müsste auf der Gemeinde abgeklärt werden.

Deine Freundin hat keinerlei Rechte auf die Wohnung, Du bist der Hauptmieter!

Wenn sie will, kann sie gehen, wohin sie will.

Die Kaution kann ihr Onkel von Dir zurück verlangen, wenn sie auszieht - notfalls musst Du ihm das Geld abstottern.

Wenn sie einen Teil der geschenkten Möbel beansprucht, dann gib ihr jene, die von den Bekannten ihrer Mutter stammen. Du wirst sicherlich woanders Möbel herkriegen - es gibt so viele Nachlässe, die Erben sind oft froh, wenn sie Abnehmer für das Mobilar Verstorbener finden.

Als Hauptmieter behältst Du die Wohnung. Über die anderen Dinge müsst ihr Euch einigen.