Wie lasse ich eine Rückauflassungsvormerkung löschen?

5 Antworten

Notar - alles belegen und er veranlasst die Lösung

Beim zuständigen Grundbuch amt den Antrag stellen. Eventuell brauchst du das Einverständnis Notariel beglaubigt

Der Vormerkungsberechtigte muss eine Löschungsbewilligung abgeben. Seine Unterschrift muss öffentlich beglaubigt werden von einem Notar. Die Löschungsbewilligung kannst du dann formlos beim Grundbuchamt mit der Bitte um Löschung einreichen.

Du bist auf der richtigen Spur. Die Löschung kann ein Notar gegen Unterschrift des Begünstigten löschen lassen.

ALLE Grundstücksangelegenheiten müssen notariell dokumentiert werden.


Henryettex 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 20:58

Was meinst Du mit "dokumentiert"? Daß grundsätzlich nur ein Notar die Löschung der Vormerkung beim Grundbuchamt beantragen kann?

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Ronox  22.12.2019, 21:08
@Henryettex

Er spielt wohl darauf an, dass Verträge über Grundstücke grundsätzlich notariell beurkundet werden müssen. Dass man immer einen Notar benötigt, wenn es um das Grundbuch geht, ist aber falsch. In deinem Fall muss nur die Löschungsbewilligung des Berechtigten unterschriftsbeglaubigt werden. Dauert 2 Minuten und kostet nicht viel. Löschungsantrag kannst du damit dann formlos beim Grundbuchamt selbst stellen.

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