Wie lasse ich eine Rückauflassungsvormerkung löschen?
Ich habe mal ein Grundstück erworben, dessen Erwerb an eine Bedingung geknüpft war, weswegen der Verkäufer sich mit einer Rückauflassungsvormerkung abgesichert hat für den Fall, daß ich die Bedingung nicht erfülle. Das Thema ist nun erledigt und der Verkäufer hat mich benachrichtigt, daß die Rückauflassungsvormerkung gelöscht werden kann. Dumme Frage: wie geht das? Ich vermute, daß es über einen Notar läuft. ann mir jemand weiterhelfen?
5 Antworten
Notar - alles belegen und er veranlasst die Lösung
Beim zuständigen Grundbuch amt den Antrag stellen. Eventuell brauchst du das Einverständnis Notariel beglaubigt
Der Vormerkungsberechtigte muss eine Löschungsbewilligung abgeben. Seine Unterschrift muss öffentlich beglaubigt werden von einem Notar. Die Löschungsbewilligung kannst du dann formlos beim Grundbuchamt mit der Bitte um Löschung einreichen.
ALLE Grundstücksangelegenheiten müssen notariell dokumentiert werden.
Er spielt wohl darauf an, dass Verträge über Grundstücke grundsätzlich notariell beurkundet werden müssen. Dass man immer einen Notar benötigt, wenn es um das Grundbuch geht, ist aber falsch. In deinem Fall muss nur die Löschungsbewilligung des Berechtigten unterschriftsbeglaubigt werden. Dauert 2 Minuten und kostet nicht viel. Löschungsantrag kannst du damit dann formlos beim Grundbuchamt selbst stellen.
Du bist auf der richtigen Spur. Die Löschung kann ein Notar gegen Unterschrift des Begünstigten löschen lassen.
Was meinst Du mit "dokumentiert"? Daß grundsätzlich nur ein Notar die Löschung der Vormerkung beim Grundbuchamt beantragen kann?