Wann behält die Polizei den Führerschein ein?


21.12.2019, 18:37

Vielleicht noch als Randnotiz.

Der Lebensgefährte von meiner Mutter ist, vor Jahren, betrunken gefahren, erwischt und die Polizei hat den Lappen einbehalten. Ohne Personen- oder Sachschaden

5 Antworten

Wann behält die Polizei den Führerschein ein?

Nunja:

mal angenommen man fährt betrunken Auto und hat einen Unfall mit Sachschaden,

Jap, und weg isser, der Lappen. Auch ohne Personenschaden. Ein Unfall ist eine Ausfallerscheinung und dokumentiert dabei bereits die absolute Fahruntüchtigkeit.

Teilnahme an illegalen Autorennen,

Jap, weg isser. Du kannst davon ausgehen, dass bei sowas die StA die Beschlagnahme des FS anordnen wird.

Gefährdung des Straßenverkehr,

Unterschiedlich. Bei gravierenden Gefährdungen isser gleich weg, bei leichteren nicht.

Alkohol am Steuer

Mit Unfall, Ausfallerscheinungen oder ab 0,8 Promille isser weg.

oder Unerlaubtes Entfernen Unfallort

Je nach Schadenshöhe. So ab 1500 Flocken Fremdschaden isser garantiert weg, drunter kommt es auch vor, je nach Unfall.


Grinzz  21.12.2019, 15:15
und dokumentiert dabei bereits die absolute Fahruntüchtigkeit.

Nein. Die Ausfallerscheinungen sind nur bei der relativen Fahrunsicherheit relevant. Bei absoluter FU sind Ausfallerscheinungen irrelevant. Eine Ausfallerscheinung kann auch keinen Rückschluss auf die Art der FU liefern.

Bei gravierenden Gefährdungen isser gleich weg, bei leichteren nicht.

Blödsinn. Eine Gefährdung ist hier der § 315c StGB. Dieser ist nach § 69 Abs 2 StGB ein Regelfall für den Entzug der FE. Es kommt also überhaupt nicht auf die "Schwere" der Gefährdung an - selbst ohne konkrete Gefährdung läge ein § 316 StGB vor, der ebenfalls ein Regelfall des § 69 StGB darstellt ;-)

Mit Unfall, Ausfallerscheinungen oder ab 0,8 Promille isser weg.

Für § 316 StGB ist ein Unfall nicht erforderlich. Entweder der Fahrer hatte eine BAK unter 1.1 Promille, dann war er relativ fahrunsicher. Dann sind zusätzliche Ausfallerscheinungen erforderlich. Hatte er 1.1 oder mehr Promille, ist auch das egal.

0
RicoMorientes  21.12.2019, 14:21

0,8 ist nicht korrekt. Ab 1,1 wäre richtig.

0
EinfachnurHagen 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 14:56
@RicoMorientes

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

0
EinfachnurHagen 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 12:47

Danke für die Antwort.

Das heißt sollte man seinen Führerschein trotz Alkohol und Unfall weiterhin in der eigenen Tasche sein, kann man zu 99% davon ausgehen das man nicht der Fahrer war?

0

Ja, nach dem beschriebenen Delikt, wird er einbehalten. Wenn der Staatsanwalt/Richter das Strafmaß festgesetzt hat, wird er an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Dort bleibt er je nach Strafmaß.

Der "Lappen" kann nur einbehalten werden, wenn man ihn aus der Hand gibt. Anders herum: wenn ich schon weiß, dass es eng wird mit dem "Lappen", gebe ich ihn nicht her.

Wann behält die Polizei den Führerschein ein?

Wenn sie nach den ihr bekannten Umständen davon ausgehen kann, dass sowieso eine Führerscheinsperre erfolgen wird.