Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich bei dem von dir angemieteten Wohnraum nicht um moeblierten Wohnraum innerhalb der vom Vermieter (hier wohl der Hauptmieter) bewohnten Raeume handelt, betraegt deine Kuendigungsfrist (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Dafuer spielt es ueberhaupt keine Rolle, ob der Vermieter die Raeume auch schon frueher weiter vermieten koennte oder diese ueberhaupt neu vermieten will. Die Kuendigungsfrist hast du einzuhalten, wenn der Vermieter darauf besteht. Dass dir angeboten wurde, das Mietverhaeltnis bereits Anfang Maerz zu beenden, ist bereits ein Entgegenkommen des Vermieters. Kuendigen koenntest du jetzt fruehestens zum 31. Maerz.

Nur wenn es sich um moeblierten Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume handelt, kannst du bis spaetestens am 15. eines Monats zum Ende des gleichen Monats kuendigen.

Die Kuendigung muss in allen Faellen schriftlich erfolgen (auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift).


ohheylisi 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 01:07

Okay, das ist interessant. Ich bin ja Untermieterin, wer ist dann also mein Vermieter? Mein Mitbewohner oder die Vermieterin der Wohnung? Der Vertrag läuft ja zwischen meinem Mitbewohner und mir. Das Zimmer miete ich möbliert.

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ohheylisi 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 01:41
@DerCaveman

Oh super, das ist wirklich hilfreich. Gilt der §573 auch dann, wenn er - der deutschen Sprache nicht allzu mächtig - mir eher versehentlich einen Wohnraummietvertrag, aber mit dem handschriftlichen Vermerk, dass es sich nur um ein Zimmer in der Wohnung handelt, ausgehändigt hat? Wenn also nichts davon drinsteht, dass ich das Zimmer möbliert miete?

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DerCaveman  23.12.2019, 01:46
@ohheylisi

Nicht §573 sondern §573c.

Entscheidend ist, dass das Zimmer tatsaechlich moebliert angemietet wurde. Das braucht nicht im Mietvertrag zu stehen, muesste aber von dir bewiesen werden, wenn dein Vermieter dies bestreiten sollte.

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ohheylisi 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 01:53
@DerCaveman

Tut mir leid, das c) habe ich gesehen, nur in der Antwort unterschlagen, was bei meinem Job ein echter faux-pas ist ... Okay, also reicht, dass das Zimmer möbliert vermietet wird, selbst wenn im Mietvertrag nur "1 Zimmer, xyz Quadratmeter", steht? Beweisen könnte ich das sehr einfach, da ja beispielsweise meine Umzugshelferin (nicht verwandt oder verschwägert) bestätigen könnte, dass das Zimmer bereits ausgestattet war.

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DerCaveman  23.12.2019, 02:10
@ohheylisi

Wie bereits geschrieben, ist hier entscheidend, dass das Zimmer tatsaechlich moebliert an dich vermietet wurde. Im Mietvertrag braucht das nicht extra erwaehnt zu werden. Moebliert vermieteter Wohnraum wird ja nicht zu unmoebliertem, nur weil im Mietvertrag nichts von einer Moeblierung steht.

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ohheylisi 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 14:40
@DerCaveman

Danke! Wirklich vielen Dank!! Du hast mir SO sehr geholfen/mir wahnsinnig viel Anspannung und Angst genommen. Jetzt ist mir auch klar, warum mein Mitbewohner ab dem 1.1. einen neuen Mietvertrag aufsetzen will, in dem festgehalten ist, dass ich frühestens Ende Februar raus kann. Das ist nicht Kulanz von seiner Seite, sondern um diese Option für mich auszuschließen. Nach der Beratung hier und weiterer Recherche meinerseits werde ich dem jetzt selbstverständlich nicht zustimmen.

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Dein Vermieter ist der Hauptmieter. Mit diesem hast du einen Mietvertrag abgeschlossen und nicht mit seinem Vermieter. Er ist also dein Wohnungsgeber. Da du ein eigenes möbliertes Zimmer in der Wohnung deines Vermieters hast, träfe m. E. auch in dieser Konstellation die Möglichkeit zu, bis zum 15.  eines Monats zu dessen Ende die Wohnung (schriftlich, mit Originalunterschrift und per Einwurfeinschreiben) zu kündigen. Der nächstmögliche Termin wäre also der 31. Januar, zu welchem du bis 15. Januar (Zugang bei deinem Vermieter) kündigen könntest.

Such dir eine Mietwohnung die erst in 3 Monaten frei wird.


ohheylisi 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 01:11

Klar, das würde ich logischerweise tun, wäre die Situation für mich nicht so unerträglich. Ich gebe mir wirklich viel Mühe, bin so rücksichtsvoll wie möglich, sehe über seine vielen Macken hinweg - und bin letztlich trotzdem immer wieder diejenige, die seinen Launen ausgesetzt ist und angeblafft wird.

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