Früher aus Untermietvertrag rauskommen?
Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.
Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.
Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).
Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.
Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.
Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.
Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?
3 Antworten
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Wenn es sich bei dem von dir angemieteten Wohnraum nicht um moeblierten Wohnraum innerhalb der vom Vermieter (hier wohl der Hauptmieter) bewohnten Raeume handelt, betraegt deine Kuendigungsfrist (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Dafuer spielt es ueberhaupt keine Rolle, ob der Vermieter die Raeume auch schon frueher weiter vermieten koennte oder diese ueberhaupt neu vermieten will. Die Kuendigungsfrist hast du einzuhalten, wenn der Vermieter darauf besteht. Dass dir angeboten wurde, das Mietverhaeltnis bereits Anfang Maerz zu beenden, ist bereits ein Entgegenkommen des Vermieters. Kuendigen koenntest du jetzt fruehestens zum 31. Maerz.
Nur wenn es sich um moeblierten Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume handelt, kannst du bis spaetestens am 15. eines Monats zum Ende des gleichen Monats kuendigen.
Die Kuendigung muss in allen Faellen schriftlich erfolgen (auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift).
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Der Vertrag läuft ja zwischen meinem Mitbewohner und mir. Das Zimmer miete ich möbliert.
Dann ist der auch dein Vermieter.
Du kannst bis spaetestens 15. Januar zum 31. Januar kuendigen. Rechtsgrundlage BGB § 573c Abs. 3 in Verbindung mit § 549 Abs. 2 Nr. 2.
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Oh super, das ist wirklich hilfreich. Gilt der §573 auch dann, wenn er - der deutschen Sprache nicht allzu mächtig - mir eher versehentlich einen Wohnraummietvertrag, aber mit dem handschriftlichen Vermerk, dass es sich nur um ein Zimmer in der Wohnung handelt, ausgehändigt hat? Wenn also nichts davon drinsteht, dass ich das Zimmer möbliert miete?
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Nicht §573 sondern §573c.
Entscheidend ist, dass das Zimmer tatsaechlich moebliert angemietet wurde. Das braucht nicht im Mietvertrag zu stehen, muesste aber von dir bewiesen werden, wenn dein Vermieter dies bestreiten sollte.
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Tut mir leid, das c) habe ich gesehen, nur in der Antwort unterschlagen, was bei meinem Job ein echter faux-pas ist ... Okay, also reicht, dass das Zimmer möbliert vermietet wird, selbst wenn im Mietvertrag nur "1 Zimmer, xyz Quadratmeter", steht? Beweisen könnte ich das sehr einfach, da ja beispielsweise meine Umzugshelferin (nicht verwandt oder verschwägert) bestätigen könnte, dass das Zimmer bereits ausgestattet war.
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Wie bereits geschrieben, ist hier entscheidend, dass das Zimmer tatsaechlich moebliert an dich vermietet wurde. Im Mietvertrag braucht das nicht extra erwaehnt zu werden. Moebliert vermieteter Wohnraum wird ja nicht zu unmoebliertem, nur weil im Mietvertrag nichts von einer Moeblierung steht.
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Danke! Wirklich vielen Dank!! Du hast mir SO sehr geholfen/mir wahnsinnig viel Anspannung und Angst genommen. Jetzt ist mir auch klar, warum mein Mitbewohner ab dem 1.1. einen neuen Mietvertrag aufsetzen will, in dem festgehalten ist, dass ich frühestens Ende Februar raus kann. Das ist nicht Kulanz von seiner Seite, sondern um diese Option für mich auszuschließen. Nach der Beratung hier und weiterer Recherche meinerseits werde ich dem jetzt selbstverständlich nicht zustimmen.
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Dein Vermieter ist der Hauptmieter. Mit diesem hast du einen Mietvertrag abgeschlossen und nicht mit seinem Vermieter. Er ist also dein Wohnungsgeber. Da du ein eigenes möbliertes Zimmer in der Wohnung deines Vermieters hast, träfe m. E. auch in dieser Konstellation die Möglichkeit zu, bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende die Wohnung (schriftlich, mit Originalunterschrift und per Einwurfeinschreiben) zu kündigen. Der nächstmögliche Termin wäre also der 31. Januar, zu welchem du bis 15. Januar (Zugang bei deinem Vermieter) kündigen könntest.
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Such dir eine Mietwohnung die erst in 3 Monaten frei wird.
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Klar, das würde ich logischerweise tun, wäre die Situation für mich nicht so unerträglich. Ich gebe mir wirklich viel Mühe, bin so rücksichtsvoll wie möglich, sehe über seine vielen Macken hinweg - und bin letztlich trotzdem immer wieder diejenige, die seinen Launen ausgesetzt ist und angeblafft wird.
Okay, das ist interessant. Ich bin ja Untermieterin, wer ist dann also mein Vermieter? Mein Mitbewohner oder die Vermieterin der Wohnung? Der Vertrag läuft ja zwischen meinem Mitbewohner und mir. Das Zimmer miete ich möbliert.