Käufer nutzt Käuferschutz von PayPal zu unrecht, was tun?

Hallo, ich habe ein Elektronisches Gerät über EB*Y verkauft, der Wert betrug 50€.

Das Gerät war in einem einwandfreien Zustand, besser gesagt "Neuwertig".

Es hatte keine Macken, Kratzer oder andere Beschädigungen.

Es handelt sich hierbei um ein Smartphone (Neupreis liegt nur bei 100€).

Ich habe es gründlich fotografiert, auch im eingeschalteten Zustand.

In meiner Anzeige wurden korrekte Angaben gemacht und der Vermerk "Es handelt sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Rückgabe!" war auch gegeben.

Das Gerät wurde über PayPal (mit Käuferschutz) bezahlt.

Der Versand erfolgte als Versicherter DHL Versand bis 500€ Warenwert.

Nach Erhalt der Ware teilte mir der Käufer mit, dass alles in Ordnung ist und er zufrieden ist.

Knapp 2 Wochen später schreibt mir der Käufer, dass das Smartphone angeblich nun defekt sei.

Er hat den PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen und nun bin ich mit PayPal im direkten Kontakt. Ich habe Screenshots der Anzeige und des Chatverlaufs eingereicht, sowie auch Fotos des Smartphones.

Ich bin der Meinung, der Käufer hat das Smartphone selbst beschädigt, warum sonst sollte man sich erst nach 2 Wochen melden?

Ich weiß leider nicht wie ich da wieder raus komme.. er möchte nun sein Geld zurück und das Smartphone ist nun defekt, selbst wenn er es zurück schickt bleibe ich ja auf den Kosten sitzen, da es nun nicht mehr zu gebrauchen ist.

Ich habe leider das Gefühl, dass PayPal viel mehr zum Käufer hält, anstatt richtig auf das Thema einzugehen.

Den Betrag von 50 € haben sie mir bereits von meinem PayPal Konto abgezogen.

Was kann ich nun tun?

Recht, eBay, PayPal-Käuferschutz
Stress mit dem Vermieter Vermieter

Ich habe Streitigkeiten mit meinem Vermieter. Unser Vermieter ist extrem Geldgierig, er kam eines Tages und wollte einfach so die Miete erhöhen, was ich abgelehnt habe, denn er hält die Wohnung nicht in Stand. Wir leben hier mit 5 Personen und haben kaltes Wasser, weil der Boiler kaputt ist. Nachdem ich es mitgeteilt habe, hat er uns darauf bezichtigt, wir hätten die Wechselpumpe ausgetauscht /gestohlen. Ich will ihn nicht mehr reinlassen, da er provoziert, ständig lügt, Nachbarn aufhetzt ect. Ich hatte auch einen Anwalt beauftragt. Seit Dezember letzten Jahres geht das nun schon so, ohne eine Mietminderung, weil der Anwalt nicht meine Interessen vertritt, sondern die Sache hinziehen lässt, aber wir wollen eine Entschädigung für die Entbehrungen die wir tgl. haben.

Ich denke das liegt auch daran dass ich Prozesskostenhilfe beantragt hab und nicht viel Geld habe, sonst würde er mehr tun.Ich bin nämlich Auszubildende.

Ist das denn so in Ordnung? Ich meine, er bekommt ja nicht gerade wenig Geld, er bekommt meines Wissens rund 1000€,er hat lediglich 2 Briefe an den Vermieter geschickt, mit Androhung aber dann die Sache im Sand verlaufen lassen.

Als mein Mann die Kritik aussprach, meinte er, wir müssten nicht ihn dafür benutzen, und kam einfach nicht zum Termin. So stand nun gestern der Vermieter und eine Nachbarin vor der Tür und wollte rein,um die Mängel zu begutachten. Es ist gefährlicher schimmel in und am Haus aussen, kaltes Wasser kommt aus der Leitung, sämtliche Steckdosen sind weggefallen, weil wir im Winter 3 Wochen ohne Heizung waren, da der boiler kaputt war, und ist (auch nach der Reparatur)

In der Wohnung ging es dann wieder mit Lügen los, worauf ich sie vor die Tür gesetzt habe.

Was würden andere an meiner Stelle tun?

Wie weiter vorgehen?

Recht
Wie läuft ein Familienpsychologisches Gutachten ab wenn Kind den Umgang verweigert?

Hallo vielleicht kann uns jemand seine Erfahrungen mit einem Familienpsychologischen Gutachten mitteilen. Beziehungsweise wie das in der Regel abläuft.

Zur Vorgeschichte in Kurzform.

Habe mich 1 jahr nach der Geburt getrennt da Alkohol und Drogen ins Spiel kamen. Seitdem nur Drohungen usw. Vor meinem Umzug gab es ein Urteil zum betreuten Umgang. In der neuen Stadt wurde von Jugendamt der Umgang auf mich geschoben. 3 Jahre unregelmäßig durch absagen von meinem ex. Wenn es umgang gab mit Beleidigungen handgreiflichkeiten vor dem Kind. Hilfe bekamen wir erst nach dem Zusammenbruch im Kindergarten nachdem mein ex vor ihm gedroht hatte mich zu töten. Jetzt geht der kleine seit 2 Monaten zur Traumatherapie. Verfahrensbeistand hat Antrag zum umgangsausschluss gestellt. Da er zwar unter gesetzlicher Betreuung steht aber laut Gutachten (daher Betreuer) immer noch Alkohol und drogenabhängig ist. Ebenso wie paranoide psychotische Störungen hat. Da mein ex vor Gericht aber auf Umgang besteht soll jetzt zu Jugendamt, verfahrensbeistand Psychologin und Richter Befragung ( mein Sohn verweigert jeden Kontakt da er grosse Angst hat ) noch ein Familienpsychologisches Gutachten kommen. Da aber der nächste Termin erst in 3 Wochen bei der Psychologin ist hoffe ich auf Antworten wie das so läuft um meinem Kind 7 Jahre schon ein bisschen erklären zukonnen was gemacht wird um ihm die Angst zu nehmen.

Danke für eure Erfahrungen

Recht, Kinder und Erziehung
Engstelle vorrang?

strecke gesamt 130m Laut Google

zweispurige Dorfstrasse, einseitige von anliegern dicht an dicht beparkt max zwei hofeinfahrten lücken... 30Zone

A: Lininegelenkbus

B: 3,5t L4

Fahrzeug B muss allen Fahrzeugen A vorfahrt gewähren

B hat eine rechtskurve vor sich, bei der mit viel pech schon ein Parker steht.

B muss in den Gegenverkehr um 1. weiterzufahren und 2. bis zur blumenengstelle Y sehen zukönnen. B gewärt gerne vorang wenn er den mehr sehen könnte...

Denn bei X steht auch noch ein UmzugsLKW der über die mittelline hinaus ragt...

dem B kommen teils radfahrer endgegen teils kommen fahrzeuge bei y auch von links/ rechts von der Bundesstrasse was zusätzlich zu beachten ist für b.

es ist 30 zone .B muss halten um radfahrer passieren zu lassen.

B haiost kurz vor der stelle x und sieht an stelle A einen linienbus auf sich zukommen.

B hat keinerlei ausweichmöglichkeiten! er hat schon gut 100m hinter sich gebracht und noch knapp 30 m bis er die stelle y passieren und ausweichen könnte( wie sich später zeigte war zischen y und eine Pkw länge nach x sogar eine ausweichstelle für b..).

Der Linien bus besteht auf seine vorfahrt und fährt bis an die x stelle wo b steht und erwartet von b das er 100m zurückfährt oder aufseite sprung...mit stauenden fahrzeugen parkern, kurvenlage....

und erklärt sich im recht das die b`s( inzwischen mehrzahl) im die VORFAHRT genommen hätte.. anstaht die 30m bei y zu warten und den verkehr aus der engstelle zu lassen.

B istsschon in engstelle gwesene und besteht auf seine VORRANG..

Wer hat recht?

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Recht, Autofahren, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Falsche Noten im Abiturzeugnis?

Hallo,

Man betrachte den Fall, dass eine Person X, eine offizielle Notenübersicht über die erbrachten Abiturergebnisse überreicht bekommen hat. Eine Note, entspricht dabei vermutlich nicht der Realität.

(Die Lehrkraft bestätigte auf Nachfrage, dass sie max. 13 Punkte in diesem kompletten Abitur-Fach vergeben hätte)

In der Notenübersicht über die Abi-Ergebnisse sind jedoch bei Person X, 15 Punkte in diesem Fach eingetragen.

(Diese wurden auch korrekt zum Endnotenschnitt verrechnet, der somit vermutlich auch falsch wäre)

Es geht um die Abiturnote in der mündlichen Prüfung!

Die Lehrkraft hatte auf Nachfrage anderer Schüler verkündet, dass in ihrem Colloquiums-Kurs max. 13 Punkte erreicht wurden. Person X hat einen Notenübersicht über die, in den Abiturprüfungen erlangten Noten bekommen. Dabei stehen im besagten Fach (in dem laut Lehrkraft nur max. 13 Punkte vergeben wurden) 15 Punkte.

(Auf der Notenübersicht, die übrigens nicht dem Abiturzeugnis entspricht, findet sich auch eine komplette Hochrechnung auf den gesamten Abi-Schitt.)

Nach dem Erhalt dieser Übersicht, kann der Schüler sich entscheiden, ob er mit seinem Abischnitt zufrieden ist oder sich durch Nachprüfungen verbessern möchte.

Person X hat aufgrund des, durch die vermeintlich falsche Note, eine Nachprüfung ausgeschlagen, da sie ihren Wunsch-Schnitt erreicht hatte.

Würde jetzt die Note der besagten mündlichen Prüfung verschlechtert werden, würde sich der gesamte Abiturschnitt verschlechtern. Bei diesem hätte X in die Nachprüfung müssen, um seinen benötigten NC zu bekommen.

Wie sieht das jetzt aus, wenn Person X durch den vermeintlichen Fehler der Schule, die Nachprüfung ausgeschlagen hat und somit einen Nachteil erhält?

Darf die Schule in diesem Fall den Fehler korrigieren?

Kann man dagegen rechtlich vorgehen?

Darf die Schule im Nachhinein die Note nach unten korrigieren, wenn es sich um einen Fehler handelt und die Leistung des Schülers X in der Realität nicht den 15 Punkten entsprochen hat?

Wie sieht es mit der Rechtslage dazu aus?

Vielen Dank schon mal!

Schule, Fehler, Noten, Recht, Abitur, Gymnasium, Zeugnis, Notenschnitt, Ausbildung und Studium

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