Ablehnung der Bewerbung bei der Polizei, was kann ich tun?
Hatte zwei Ermittlungsverfahren vor einigen Jahren.
Erste wurde zurecht nach § 170 Abs . 2 eingestellt da war ich unschuldig , da soll ich ein Mädchen begrapscht, geschlagen und verfolgt haben.
das zweite war eine Kleinigkeit wegen Beleidigung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Der Strafantrag wurde von der Geschädigten zurückgezogen, habe da nicht mal ein Verfahren bekommen. Natürlich habe ich das zugegeben habe es schließlich damals gemacht und es aber auch gleichzeitig im Gespräch als Bagatelle abgetan.
18 Antworten
Weiß gar nicht wie sicher ich mich und meine Angehörigen fühlen würde wenn ich von einem Polizisten beschützt würde, der seine eigene Auffassung von der Ahndungswürdigkeit der Delikte hat und/oder sie als Bagatelle einstuft.
Glaube auch kaum das ich in dem Fall die Steuern als sinnvoll eingesetzt sehe könnte.
Bei der Polizei sind nicht nur Strafverfahren von Entscheidung, sondern auch das allgemeine Verhalten. Für Beamte gilt da das Disziplinarrecht. Selbst wenn also der Richter das Verfahren einstellt, kann die Behörde dennoch eine (Disziplinar-)Strafe verhängen. Die Ansprüche/Anforderungen an Beamte sind also erheblich höher als bei normalen Leuten.
Wie alt warst Du denn, als das passiert ist? Falls Du noch jugendlich warst, könnte das mildernd wirken. Dann würde gegebenenfalls ein Leumund befragt. Also jemand, der Dich gut und gut für Dich spricht. Das könnte ein Lehrer sein, nicht aber ein Kumpel.
Wurde denn die Ablehnung damit begründet?
Mit sozialen Anpassungsstörungen bist du völlig untauglich für den Polizeidienst.
Vielleicht brauchst du ein neues Gutachten.
Ich komme gut zurecht , leider klappt es oft beruflich nicht so, aber ich interessiere mich für Gesetze und so, und auswendig lernen kann ich gut, körperlich bin ich auch relativ fit.
Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
Bewirb dich doch mal bei einer Kommunalverwaltung, Finanzbehörde oder bei der Bundesagentur für Arbeit.
Auch dort musst du Entscheidungen gemäß den jeweiligen Gesetzen treffen.
Tja, so Papier ist geduldig und Gesetze sind dazu da um umgangen zu werden. Ich war selbst über 40 Jahre Beamter und davon gut 15 Jahre nebenbei im Personalrat und in einer Einstellungskommission. Mit der Behinderung stellt ihn keiner ein, eine körperliche Beeinträchtigung ist meist ein weniger grosses Hindernis.
Ein ehemaliger Personalrat, der solch eine Meinung vertritt,
Wo habe ich diese Meinung vertreten. Ich habe lediglich angegeben wie die Kommission solchen Bewerbungen umgeht, am Ende ist das eine Mehrheitsentscheidung. Warum sollte eine letztlich eine Behörde anders entscheiden als eine Unternehmen?
Freundchen erst mal ein bisschen den Verstand (sofern überhaupt vorhanden) gebrauchen bevor man lospoltert.
Du bist es nicht wert, dass man mit dir noch redet, bzw. schreibt.
Und Du bist schlicht und einfach eine Niete!
Aber nicht für den Polizeidienst. Man kann nichz mit Intergrationshelfer auf Streife gehen..
Du hast meinen Hinweis scheinbar nicht gelesen:
Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
Wo habe ich diese Meinung vertreten. Ich habe lediglich angegeben wie die Kommission solchen Bewerbungen umgeht, am Ende ist das eine Mehrheitsentscheidung. Warum sollte eine letztlich eine Behörde anders entscheiden als eine Unternehmen?
Seit wie vielen Jahrzehnten befindest du dich denn schon im Ruhestand?
Hier kannst du mal den Erlass des Ministerium des Innern - NRW lesen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17981
Und für die anderen Bundesländer, bzw. für den Bund gibt es ähnliche Erlasse.
Du scheinst ja wirklich keine Ahnung zu haben und die Niete gebe ich dir schon aus diesem Grund zurück. Und bezüglich des "Freundchen" kannst du von Glück sagen, dass wir uns nie begegnen.
Wobei ich noch daran zweifele ob du je als Beamter tätig warst!
Nur noch ein Nachsatz.
Beamte dienen dem Staat und sind für das Volk da.
Bedeutet sie müssen sich auch an die Gesetze und Erlasse der Ministerien halten.
Tun sie dies nicht, haben sie im öffentlichen Dienst nichts zu suchen und sollten aus dem Beamtenstatus entlassen werden.!
Wow, ein Moralist.
Beamte dienen dem Staat und sind für das Volk da.
Vollkommen korrekt, daher sind sie auch darauf bedacht gerade in wichtigen Dingen keine Fehlentscheidungen zu treffen die dem Volk unsinnige Kosten abverlangen. Zugegeben, nicht immer gelingt das.
Bedeutet sie müssen sich auch an die Gesetze und Erlasse der Ministerien halten.
Schonmal was von Ermessensspielraum gehört? Sehr wahrscheinlich nicht.
Auf dein dummes Geschwätz kann man nicht mehr antworten.
Ein Ermessensspielraum würde nur dann möglich sein, wenn dies im Gesetz oder im Erlass aufgeführt ist, was bei dieser Entscheidung jedoch nicht der Fall ist.
Also hast du gegen geltendes Recht verstoßen und hättest aus dem Beamtenstatus entfernt werden müssen.
Ein Ermessensspielraum würde nur dann möglich sein, wenn dies im Gesetz oder im Erlass aufgeführt ist,
Ein Ermessenspielraum ist immer vorhanden, zumal der von dir angeführte Erlass nicht der Einzigste ist. Im Gegenteil, nach den einschlägigen Gesetzesvorschriften gibt es reichlich Erlasse, Verfügungen, Rundverfügungen und -erlasse. Wer sich damit ein bisschen auskennt findet immer einen gerichtsverwertbaren Grund jemanden nicht einzustellen. Wenn man sich stur nach diesen Vorschriften richtet, wird überhaupt niemand mehr eingestellt.
Also hast du gegen geltendes Recht verstoßen
Das haben mir schon reichlich Leute unterstellt.
und hättest aus dem Beamtenstatus entfernt werden müssen
Und das haben auch schon viele versucht, allerdings erfolglos. Von den reichlichen Strafanzeigen mal gar nicht zu reden.
Eure ganze Diskussion ist doch für die Katz, die Frage dreht sich um den Polizeidienst und nicht um euch.
Und das haben auch schon viele versucht, allerdings erfolglos. Von den reichlichen Strafanzeigen mal gar nicht zu reden.
Daraus erkennt man ja schon, was du für ein Mensch bist.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass du für den ÖD bzw. Beamtenstatus nicht geeignet bist.
Nicht nur, denn seine Kommentare bezogen sich auf diese Antwort von mir:
Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
Bewirb dich doch mal bei einer Kommunalverwaltung, Finanzbehörde oder bei der Bundesagentur für Arbeit.
Richtig, daher habe ich ihm ja auch mitgeteilt, dass er keine Chance hat bei der Polizei.
Sinnvoll ist es aber einem TE den Weg aufzuzeigen den er gehen kann.
Schön das du dir so eine Meinung zutraust. Das haben mein Vorgesetzten damals anders gesehen, denn ich habe genug in dem Mist herumgewühlt den Andere nicht wollten oder nicht damit zurechtkamen. Zugegebenermassen hat mir das auch sehr viele Freiheiten eingebracht, zumindest in den letzten 20 Jahren.
Ich habe den Eindruck, dass du nichts kapiert hast.
Bei solch einem Personalrat, der gegen geltendes Recht verstößt hätte ich die Entlassung beantragt.
Und diese Diskussion betrachte ich jetzt als beendet, denn was ich von dir halte, kannst du dir sicherlich denken.
Bei solch einem Personalrat, der gegen geltendes Recht verstößt hätte ich die Entlassung beantragt.
Wie ich bereits schrieb haben das schon einige versucht, erfolglos. Du würdest es mit Sicherheit nicht schaffen. Denn ich habe gegen kein geltendes Recht verstossen, ich habe es noch nichtmal gebeugt.
Aber Du hast Recht, mit selbsternanntn Moralapostel, die auch noch meinen über hellsehrische Fähigkeiten zu verfügen, diskutiere ich auch nicht weiter.
Aber sowas wird Dich immer bei sowas verfolgen. Bei der Polizei musst Du eien reine Weste haben...
ja aber das ist doch eine reine Weste weil nicht vorbestraft
wenn der Strafantrag nicht zurückgezogen würde und der Fragesteller hätte meinetwegen Sozialstunden bekommen, sähe es anders aus.
Keine Chancen. Ist auch besser so.
Wieso denn ? bei dem einen war ich unschuldig das andere sind absolute Antragsdelikte die nicht verfolgt werden dürfen ohne Strafantrag
ergo bin ich nicht vorbestraft und habe mir nichts zu schulden kommen lassen weil die Geschädigte auf eine Anzeige verzichten wollte.
Die Polizei verfolgt das aber nach, die haben da Zugriff drauf und denken sich ihr Teil.
für die erste Anzeige konnte ich nichts.
Ja, in der Frage, aber nicht bei der Bewerbung. Es ist auch keine richtig schwere Behinderung und ich fühle mich nicht richtig beeinträchtigt , kann ganz normal leben.
Und das wurde von 30 GdB auf 50 GdB hochgestuft weil ich Widerspruch eingelegt habe um den Ausweis zu kriegen.
Ja, du hast wahren Grund der Ablehnung verschwiegen.
Du wurdest hochgestuft, weil du den Ausweis wolltest?
Sorry, aber das alles ergibt keinen Sinn. Um bei der Polizei zu arbeiten, mußt du schon sozialtauglich sein. Da kannst du dir nicht gleichzeitig nen Behindertenausweis wünschen.
,, Du wurdest hochgestuft, weil du den Ausweis wolltest? ''
weil ich hochgestuft werden wollte, habe ich Widerspruch eingelegt, da es halt beruflich auch Schwierigkeiten gab im Chemiebetrieb, auch bei praktischer Arbeit mit Maschinen . Damit ich dann einen Integrationshelfer gestellt bekomme, letztenendes bekam ich denn aber trotzdem nicht weil ich bis dahin schon gekündigt wurde bevor der Antrag bewilligt wurde.
Sonst hat es auch so beruflich Schwierigkeiten gegeben in verschiedenen Ausbildungen und ich will aber bei der Polizei anfangen weil ich mich mit vielen Gesetzen und so auskenne und das gut kann.
Laut anderer Fragen warst Du schuldig, nur hat die Lehrerin vergessen, Dich als fehlend einzutragen.
Ja wegen den Ermittlungsverfahren und wegen Behindertenausweis ( GdB 50 ) sind aber nur soziale Anpassungsstörungen die ich diagnostiziert bekam weil die mich in der Schule damals gemobbt und ausgegrenzt haben, und die Lehrerinnen mich immer zum Psychologen geschickt haben.