Bekannter hat shishakohle auf den Boden fallen lassen, Laminat verbrannt, er will nicht die Haftpflichtversicherung informieren bzw. Für den Schaden aufkommen?
Was tun? Er behauptet die Haftpflichtversicherung wäre nicht für so welche Sachen geeignet (Hä?)
6 Antworten
Ob er die Haftpflichtversicherung informieren will oder nicht ist allein seine Sache, die müßte den Schaden wahrscheinlich zahlen, und genau dafür ist sie da.Wenn er in deiner Wohnung einen Schaden angerichtet hat und nicht selbst Mieter oder Mitmieter der selben Wohnung ist, bzw er kein finanzielles Risiko an der beschädigten Sache trägt, dann ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Nachzulesen im § 823 BGB, darin heißt es sinngemäß :
Wer Anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Wohnst du in Miete, oder ist die Wohnung/Haus dein Eigentum?
Wenn du in Miete wohnst musst du den Schaden deinem Vermieter mitteilen, der dich dann auffordern wird den Schaden zu ersetzen, da du der Mieter bist.
Dein Bekannter muss den Schaden nicht seiner Haftpflichtversicherung melden. Dies ist seine Entscheidung, aber er müsste den Schaden ersetzen. Unter Umständen müsstest du diesen dann bei ihm zivilrechtlich einklagen.
Für Feuer wäre ja auch die Hausrat zuständig, bzw. die VGV, je nachdem, wer das Plaste-Giftzeugs verlegt hat.
Wenn er seine Versicherung dafür nicht in Anspruch nehmen will, ist das seine Angelegenheit. Die Rechnung muss er jedenfalls zahlen.
er wird keine haben
doch, die wäre dafür
ja, muss er dann selbst zahlen, wenn er seine versi nicht bemühen will
Seit wann, für Feuer ist zuständig die VGV, die ja nicht nur den Zeitwert ersetzt, sondern die komplette Reparatur bezahlt.