Kaliumchlorat Legalität?
Hallo ist die Herstellung von Kaliumchlorat (Konzentration<20%) in Deutschland in Kleinmengen (<200g) zu Chemischen Versuchszwecken erlaubt?
Das das Kaliumchlorat nur im Rechtlichen Rahmen zu Versuchszwecken Verwendung finden darf ist natürlich klar.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Nein, die Verordnung sagt ganz eindeutig, dass Du diese Stoffe weder besitzen noch herstellen darfst.
In Anlage 2 der VO wird dies explizit erwähnt, dass brandfördernde Stoffe ohne Sachkundenachweis nicht abgegeben oder besessen werden dürfen.
Zudem Du bei über 40 % ohne Sachkenntnis und Erfahrung mit Deinem eigenen Leben spielst. Dir ist vermutlich nicht bekannt, wie stark Chlorate als Oxidationsmittel sind (insbesondere instabil, wenn man sie erhitzt)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Nein, er gilt für alle Stoffe mit dem GHS03:
Eintrag 2 Nicht von Eintrag 1 erfasste Stoffe und Gemische, die
1.nach der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 zu kennzeichnen sind mit
a)
dem Gefahrenpiktogramm
GHS03 (Flamme über einem Kreis)
oder
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Geschmolzenes Kaliumchlorat reagiert extrem stürmisch mit bestimmten organischen Verbindungen (auch mit Haut und Kleidern)....zudem ist es toxisch!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich weiß. Ich wollte ja auch nur wissen ob die Herstellung davon legal ist.
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Für Dich zur Orientierung:
https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html
all, das was da steht, ist Tabut! Man kann gar nicht alle Chemikalien aufführen ;)
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Dankeschön du hast mir echt gut weitergeholfen.👍
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
> weder besitzen noch herstellen darfst.
Reden wir hier von der ChemVerbotsV? Wo wird da Besitz oder Herstellung erwähnt?
Ich finde nur den Anwendungsbereich in Par.1:
Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen
Auch wenn das Inverkehrbringen ein interpretationsbedürftiger Rechtsbegriff ist, so ist doch klar, dass die Herstellung zum Eigenbedarf nicht darunter fällt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html
- Unter "Ausnahmen" ist u.a. aufgeführt: Es handelt sich grundsätzlich nicht um ein Inverkehrbringen, wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Stimmt - dennoch schau mal hier...
https://www.seilnacht.com/Chemie/recht.html
alles über 40 % ist verboten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber Streichhölzer enthalten doch auch Kaliumchlorat, und die darf ich besitzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Mengen dort sind zu gering.
Dieser Artikel behandelt jedoch die Abgabe benannter Stoffe oder?