Hallo, folgende Sachverhalt . Es ist unschlüssig ob der Hauptmieter wirklich berechtigt ist die Wohnung zu untermieten. Jetzt stellt sich die Frage hat der untermieter das Recht auf einen Nachweis der Erlaubnis des Eigentümers? Wie soll er sonst wissen aber die Untermiete rechtens ist. Danke schonmal