Kann das Jugendamt mein Baby in Obhut nehmen?
Hallo , ich hatte eine Ehe in der mein Mann häusliche Gewalt gegen mich angewendet in der Zeit war ich schwanger anschließend trennte ich mich von ihm lebe allein und habe inzwischen entbunden. Mein Kind ist 5 Monate alt. Ich habe eine Anzeige gestellt aber den Strafantrag zurückgezogen. Die Polizei verschickt trotzdem Briefe an meine Eltern wegen einer Zeugenaussage wir wollen jedoch nichts mehr damit zutun haben und auch ich habe damit abgeschlossen und wohne mittlerweile alleine. Nun ist meine Sorge das falls das ganze doch vor Gericht kommen sollte das Jugendamt davon Wind bekommen und mir mein Kind wegnehmen könnte aufgrund der vergangen ehe? Geht das ? Kann man mir deswegen wegnehmen ? Bis jetzt kam garnichts von Jugendamt kein Brief ..
5 Antworten
nein eher nicht
ach, wollten sie bei uns auch
aber ok, wir sind reich und ich habe einfach einen guten anwalt genommen
fertig
aber bei dir ist nichtmal ein grund
du darfst denen nur keine zugeständnisse machen
die kommen dann so;
"frau x, überlegen sie doch, es ist auch für ihr kind besser und blablabla, unterschreiben sie hier"
so wollten sie meine frau belabern
Wegen was wollten sie es denn aus den selben gründen ?
Habe auch gehört man solle ja nichts unterschreiben .. und wenn wäre doch schon längst was gekommen vom Amt oder
Kann das Jugendamt mein Baby in Obhut nehmen?
Theoretisch ja, aber nur mit einem Gerichtsbeschluss. Allerdings müsste eine Gefährdung des Kindswohles vorliegen. Das liegt doch nicht vor?
Aber warum hast du den Strafantrag zurückgezogen?
nein ich sorge mich gut um mein Kind liebe ihn über alles nur ich hab sorge wegen meinem ex Mann das sie darin eine Gefährdung sehen könnten
Durch deinen Auszug hast du doch die Gefährdung beseitigt.
Nein das können sie nicht und werden sie denke ich auch nicht mehr. Es sind schließlich 5 Monate vergangen und du hast dich, auch räumlich, von deinem Ex-Mann getrennt, somit besteht keine Kondeswohlgefährdung mehr. Da brauchst du keine Angst zu haben :)
Nein. Wie kommst Du auf diesen Unfug?
Ich finde es ganz toll, dass Du eine gewaltätigen Mann einfach davon kommen lässt.
Ist Dir bewusst, dass er jederzeit sein Sorge- und Umgangsrecht einfordern kann?
Ich bezweifle das er einfach ein sorge und umgangsrecht bekommt wenn zuvor schon in seinem Strafregister alles voll ist und ich als EX Frau ihn noch angezeigt habe, er erkennt die Vaterschaft an aber möchte kein umgangsrecht
Dumm nur, dass sein Strafregister keinerlei Auswirkungen auf sein Umgangs- oder Sorgerecht hat. Deine Anzeige spielt da auch keine Rolle.
Selbst Mörder haben Anspruch auf Umgang.
Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, damit dir das JA das Kind wegnehmen kann. Aber die Gewalt im Haus ist ja jetzt nicht mehr aktuell.
Ich habe schrecklich Angst davor .