Warnhinweise an Achterbahn rechtsverbindlich?
Sind Warnhinweise auf Achterbahnen rechtsverbindlich? Heißt das, als Herzkranker Mensch darf ich rechtlich nicht mitfahren oder darf ich es aber der Betreiber übernimmt keine Haftung?
Wie sieht es mit den Kosten aus falls ich trotzdem mitfahre und es passiert was?
2 Antworten
Das heißt du kannst mitfahren (Das wird aber wahrscheinlich Konsequenzen haben) und die Betreiber haften nicht. Die Betreiber würden bei einem Unfall haften, aber nicht bei einem medizinischen Notfall, schon gar nicht wenn es Warnschilder gibt.
Fazit: Im Endefekt sind die Warnhnweise rechtsverbindlich.
Damit sichert sich der Fahrgeschäftbetreiber gegen zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ab.
Im Krankheitsfall wirst Du trotzdem behandelt. Hat eben der Betreiber nichts mit zu tun.