Flugreise – Was kann man in diesem Fall tun?

6 Antworten

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... und lies Dir bitte mal die AGBs durch:

3.2.1. Bezüglich der auf dem Portal angebotenen Flüge handeln wir ausschließlich in unserer Funktion als Vermittler. Der Vertrag über die Erbringung des gebuchten Fluges kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft zustande und wir übernehmen keine vertragliche Verantwortung in Bezug auf die Leistung oder Nichtleistung Ihres Flugs. Die operierende Fluggesellschaft ist alleinig für die Leistung / Nichtleistung Ihres Fluges verantwortlich.

https://de.mytrip.com/allgemeine-geschaftsbedingungen:pdf

MyTrip übernimmt keine Haftung für Stornierungen seitens der Airline


frostfeuer85 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 09:14

Danke. Tja, das hätte man vorher wissen sollen...

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Lege rechtliche Mittel gegen den Veranstalter ein. Denn die versuchen natürlich, ihr Geld zu behalten.

Hallo,

dein Anspruch besteht gegenüber der Airline. Allerdings kommt es darauf an, bei wem du bezahlt hast, wenn es darum geht, von wem du die Zahlung zurück erhalten musst.

Hast du mit Kreditkarte an die Airline selbst gezahlt, wird die Airline auch an die verwendete Kreditkarte erstatten. Hast du hingegen bei dem Vermittler bezahlt, so ist dieser Treuhänder und leitet das Geld an die Airline weiter - umgekehrt würde der Vermittler die Erstattung erhalten, um diese treuhänderisch an dich weiterzugeben.

In letzterem Fall ist nun die Frage, ob die Airline bereits an mytrip erstattet hat. Ist dies der Fall, hat mytrip die Erstattung an dich unverzüglich weiterzuleiten. Ist dies nicht der Fall, ist mytrip aber auch nicht verpflichtet in Vorleistung zu gehen.

Es wäre also das wichtigste zu wissen, ob mytrip hier das Geld von der Airline bereits erhalten hat. Das herauszufinden ist sicher nicht ganz einfach...

Wann hast du gebucht? Wann wäre der Flug gewesen? wann wurde er abgesagt? Welche Airline ist es? Mit diesen Infos kann man vielleicht etwas mehr sagen.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

frostfeuer85 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 13:06

Mytrip hat sehr wahrscheinlich nichts von der Airline erhalten, da diese in einem laufenden Konkursverfahren steckt. Es handelt sich um Thai Airways. Der Flug wurde im Dezember 2019 gebucht, die erste Änderung seitens der Airline gab es bereits im Februar, dann noch eine im März und im Juni wurde nun alles annulliert. Der Flug wäre in zwei Wochen gewesen.

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Funfroc  29.06.2020, 13:32
@frostfeuer85

Hallo,

dann fürchte ich, wirst du an der Stelle kein Geld sehen... sofern mytrip nicht explizit als Beförderer gilt - also als derjenige ist, der die Beförderung im eigenen Namen durchführt. Letzteres wäre auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlich - aber ganz ehrlich, ich kenne keinen, der sich freiwillig in diese Position begibt.

Es gibt Insolvenzausfallversicherungen für touristische Leistungsträger, aber ich vermute, dass du keine hast. Ansonsten bleibt dir vermutlich nur abzuwarten, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist, deine Ansprüche anzumelden und zu schauen, ob du etwas aus der Insolvenzmasse bekommst.

LG, Chris

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Die Airlines und Buchungsanbieter werden momentan so viel zu tun haben und jeder wird ein bisschen umher geschoben. Das ist halt nun mal so und auch verständlich. Ich glaube sogar, dass nun die Fluggesellschaft wirklich zuständig ist.

Nix.

Dass da jetzt alleine die Fluggesellschaft zuständig ist scheint aber zu stimmen.

In der Regel musst du eine Erstattung/Gutschrift über die beantragen. Mytrip fungiert da nur als Portal, übder dem die Zahlung abgewickelt wird.


frostfeuer85 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:52

Aber auf der Website der Fluggesellschaft steht unter jedem Absatz in Großbuchstaben "IF YOU BOOKED THROUGH A TRAVEL AGENT, PLEASE CONTACT YOUR TRAVEL AGENT."

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frostfeuer85 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:54
@qugart

Doch, gilt als "Online Travel Agent" laut der Airline...

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qugart  29.06.2020, 09:01
@frostfeuer85

Tja...wenn du dir selber nicht helfen kannst wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen, der sich auch mit dem zutreffenden Land der Fluggesellschaft und des indischen MyTrip auskennt.

Da es eine Annullierung ist, wird jedoch definitiv der Preis dafür erstattet. Eben auf die gewählte Zahlart.

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