Störung des Hausfriedens?

4 Antworten

Das ist Lärmbelästigung und ggf. ein Verstoß gegen die Coronavorschriften. Ruf beim nächsten mal am besten die Polizei an, am besten (wenn vorhanden) aber die nicht-Notrufnummer.

Bei der Antwort der Eigentümerin muss ich schmunzeln.

Also erst einmal würde ich als Antwort bei der nächstbesten Ruhestörung ( ab 22Uhr) die Polizei rufen, damit die Polizei ihnen in Ruhe erklären kann, dass das Blödsinn ist.

Zusätzlich empfehle ich ein Lärmprotokoll zu führen. Du schreibst auf wann du welchen Lärm von wo hörst. Am besten handschriftlich.

Das kannst du dann noch mal der Eigentümerin vorlegen ( am allerbesten schriftlich und du hast noch eine Kopie des Briefes)mit der Aussage, wenn jetzt immer noch nichts passiert, geht das Ganze zum Anwalt zur Prüfung auf Mietminderung.

Das ist natürlich nicht richtig, sondern völliger Blödsinn. Ruf die Polizei wegen Ruhestörung. Auch Eigentümer und deren Söhne müssen sich an die Hausordung halten und an die Ruhezeiten.

Der Klassiker => Polizei wegen Ruhestörung rufen