Ab wann geht das Auto in meinem Besitz über?
Hallo
wenn man ein Auto kauft kann der Ablauf ja so sein.
Verbindliche Bestellung
Lieferung beim Händler
Annahme des Fahrzeuges
Rechnungstellung
Bezahlung der Rechnung
Ab wann geht dann das Auto in meinen Besitz über?
Ab Annahme des Autos oder erst ab Bezahlung der Rechnung?
8 Antworten
Das kommt darauf an, ob im Kaufvertrag bzw. den darin eingebundenen AGB ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist. Wenn nein (was aber bei einem professionellen Händler unwahrscheinlich ist), dann geht es mit Übergabe des Autos in dein Eigentum über. In deinem Besitz ist es sowieso ab diesem Zeitpunkt.
ok. aber defintiv nicht mit der Bestellung.
Wenn dann das Annahmedatum gleich dem Rechnungsdatum ist, dann zählt das Rechnungsdatum oder?
Sobald du die Schlüssel hast und losfährst, bist du im Besitz des Fahrzeugs. Sobald du das Geld komplett bezahlt hast und den Brief in deiner Hand hälst, bist du der Eigentümer des Autos! Besitzer und Eigentümer ist nicht das Gleiche. Du kannst eine Sache besitzen, aber dein Kreditgeber für die Sache, die Bank, ist der Eigentümer. Oder deine Eltern leihen dir ihren Wagen. Dann besitzt du das Fahrzeug, solange du damit fährst. Aber es gehört dir nicht. Es gehört deinen Eltern als Eigentümer.
Fahrzeugbriefe gibt es nur noch für Fahrzeuge die bis Ende 2005 zuletzt einem Verwaltungsakt ausser Stilllegung unterzogen wurden, für alle anderen zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge wurde inzwischen eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Außerdem ist es ein großer Irrtum zu glauben, "wer den Fahrzeugbrief besitzt ist Eigentümer" Eigentümer ist grundsätzlich der, der das Fahrzeug aus seinen Mitteln (zb. Darlehen oder eigenes Vermögen) bezahlt hat. Ebenso ist es ein Trugschluss, dass die Bank, die den Fahrzeugbrief verwahrt gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeuges ist. Der Fahrzeugbrief wurde lediglich zur Sicherung des Kfz verwahrt, damit der Schuldner das Fahrzeug nicht vertragswiederig veräußern konnte. Diese Dinge gelten alle für Fahrzeugbriefe, Zulassungsbescheinigungen Teil II haben keine Sicherungswirkung mehr. Man kann ein Kfz allein mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (das was so aussieht wie der frühere Fahrzeugschein) stilllegen, wiederzulassen und sogar veräußern. Selbst der Käufer kann allein mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Kaufvertrag das Fahrzeug wiederzulassen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (was so aussieht wie der frühere Fahrzeugbrief) wird ihm dann problemlos und automatisch neu ausgestellt.
Der Besitzübergang ist die Schlüsselübergabe. Ab dem Moment steht das Fahrzeug in deiner Macht und ist somit dein Besitz, unabhängig davon wem das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gehört.
Der Eigentumsübergang ist die Vertragserfüllung, der Händler übergibt Dir das Fahrzeug und Du bezahlst es. Sofern der Händler keine weiteren berechtigten Forderungen aus dem Vertrag hat, ist der Eigentumsübergang vollzogen.
Besitzer bist Du, sobald Du den Schlüssel hast und drin sitzt. Beachte, dass Besitzer und Eigentümer nicht dasselbe sind.
Eigentümer bist Du erst mit dem Bezahlen der Rechnung.
in den Besitz geht das Auto, wenn du darin sitzt. In deinem Eigentum befindet sich das Fahrzeug, wenn du es vollständig mit eigenen Mitteln bezahlt hast.