Ehemlaiger Schulkamerad will 130 nicht wieder geben...?
Hallo und zwar habe ich ihm November 2019 130€ geliehen und er wollte es mir nächsten Monat zurückzahlen... Er hat jeden Monat eine andere Ausrede diesen Monat war es das er kein Geld bekommen hat wegen Kurzarbeit?? Er hat eine Ausbildung stimmt das ? ... Bin leider auch auf das Geld angewiesen
10 Antworten
Der Gerichtsvollzieher wird dem Schuldner dann eine weitere Frist zur Zahlung des geliehenen Geldes setzen. Wenn der Schuldner innerhalb dieser Frist das Geld nicht zurückzahlt, sucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner persönlich auf und versucht, Wertgegenstände des Schuldners zu pfänden.
Das wird passieren
Tja, ist ja ganz nett was Du schreibst, aber bis der Gerichtsvollzieher tätig wird, fliesst noch sehr viel Wasser den Rhein herunter und die Fragestellerin hat bis dahin noch einiges an Geld investiert.
Nein ... Ist halt einfach traurig das wo er es gebraucht hat ich es ihm direkt gegeben habe und er mich 8 Monate warten lässt und das Geld ist halt immernoch nicht da wenn ich ihn fragen sagt er immer " fuck nicht ab "
Hast doch lächerlich gemacht indem du das ernst genommen hast. War‘n kleiner Spaß;)
Ich mache mich nicht lächerlich, wenn ich andere User ernst nehme. GF ist kein Trollforum.
Aber das ganze war privat... Und habe da nur paar Chatverläufe ?
Da hast du wohl "Lehrgeld" bezahlt. Verleihe am besten kein Geld mehr. Das ist oft so man verleiht etwas denkt das kommt automatisch zurück. Am Ende muss man ständig hinter her laufen und dann auch noch Glück haben das man das überhaupt zurück bekommt. Von daher verleihe ich selber überhaupt gar nichts mehr.
Azubis sind von der Kurzarbeit ausgenommen.
Erstell online einen Mahnbescheid, lass ihm den zustellen, und wenn er dem 14 >tage lang nicht widerspricht, ist die Forderung tituliert und du kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die anfallenden Kosten trägt er zusammen mit der Hauptforderung von 130€.
Kannst vergessen erstmal. In der Ausbildung ist er unter der Pfändungsgrenze. Du kannst es für 35€ titulieren lassen und dann in 5 Jahren nochmal probieren, bzw. nach seiner Ausbildung. Dazu kommt... dass mit Kurzarbeit war gelogen, gibt es wärend der Ausbildung nicht.
Der GVZ schickt eine Lohnpfändung an die Firma, so erfährt der Chef davon. Vielleicht ist das dem Honk peinlich genug und er zahlt dann.
das wiederum ist eine möglichkeit insb. bei denen die nie genug verdienen werden damit sie zahlen müssen, aber zahlen könnten (wenn sie denn wollten). Danach Lohnpfändungen in der Probezeit sind ein garant für eine Kündigung in selbiger. Da diese type mensch meistens sehr mitteilungsfreudig ist reicht meistens das checken der sozialen Profile um neue Arbeitgeber schnell zu ermitteln. So kann man solchen leuten dann letztendlich doch noch druck machen "freiwillig" zu bezahlen. Klappt nicht oft, aber ab und zu schon :)
Das kannst Du knicken. Überleg Dir vorher sehr gut, wem Du Geld gibst. Er musste es bisher nicht zurückzahlen - das Geld wirst Du nicht wiedersehen. Bei Geld hört die Freundschaft auf - das hast Du jetzt gelernt.
Nein, das wird nicht passieren. Mit der Antwort hast Du Dich leider lächerlich gemacht, weil es nicht mal einen Vertrag gibt. Und bei 130 Euro würde ich weder einen Anwalt noch einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Du?