Nehmen wir an, ich habe aus Versehen den Hund meines Nachbar auf meinem eigenen Grundstück vergiftet. Das Grundstück ist öffentlich zugänglich, betreten ist aber (Ausgeschildert) auf eigene Gefahr und nur mit angeleinten Hunden erlaubt, welches mein Nachbar nicht tat. Das auf dem Grundstück mit Rattengift Nagetiere bekämpft werden ist bekannt. Nun wurde ich aber Angezeigt und muss vor Gericht. Was spricht gegen, was für meine Schuld. (Mit Paragraph, Artikel und allem bitte) ...... :) Das ist übrigens kein Troll, es ist für die Schule.