Liebe Community,
ich mache momentan eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) beim SOS-Kinderdorf. Eigentlich habe ich bis jetzt meine Leistungen von Jobcenter bekommen.
Ich habe nach meiner Anmeldung auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt. Ich behalte davon 640€
Aber es hatte gedauert bis ich es erhalten habe und ich habe dennoch Leistungen von Jobcenter erhalten. Ich bin 19 Jahre alt, wohne aus Platzgründen nicht mehr bei meinen Eltern sondern bei meinem Bruder.
Da das Jobcenter eigentlich wusste dass ich BAB erhalten werde haben sie mir dennoch meine Leistungen für den Monat Februar ausgezahlt, dann habe ich eine Nachzahlung vom BAB bekommen für den Monat Februar und jetzt frage ich mich ob ich das zurückzahlen muss, oder ob die Leistungen mir dennoch zustehen. Kennt sich da jemand aus? Ich habe gehört da es kein Erwerbseinkommen ist, also kein richtiges Arbeitsbeitsverhältnis und deswegen sol das nicht angerechnet werden, aber wie ist das genau. Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort verbunden mit der gesetzlichen/rechtlichen Lage.
Danke im Vorraus und Liebe Grüße