Kann man bei einer "SofortÜberweisung" über den Zeitraum noch was bei der Polizei machen?

Habe mir Anfang Januar ein TV bei einen Shop bestellt der auch eine sichere Verbindung hatte (https).

Versand hat mir zu lange gedauert daher habe ich das Produkt stornieren lassen was soweit auch angenommen wurde.

Da ich normalerweise bei Amazon bestelle habe ich auch nicht wirklich auf mein Konto geguckt ob das Geld nun angekommen ist oder nicht. Nach 2 Monaten habe ich dann den Händler angeschrieben wo das Geld nun bleibt. Leider war dort der Corona Kram voll im Gange und die haben mich damit abgeblockt

Sehr geehrter Kunde,
einzelne Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Insbesondere müssen Lieferketten und Kundenbeziehungen kurzfristig angepasst werden und die daraus resultierenden Kosten zwischenfinanziert werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für Unternehmen kommt, wird im Rahmen des aws-Garantieprogramms ein neues Angebot „Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (COVID-19)“ im Ausmaß von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
Wir sind bereits offiziell als Unternehmen registriert - sollten Sie noch Informationen diesbezüglich haben wollen - folgen Sie bitte unten stehendem Link:
https://www.aws.at/aws-garanti en-fuer-ueberbrueckungsfinanzierungen-covid-19/
Da auch diese Maßnahme etwas Zeit benötigt - bitten wir inständig um etwas Geduld.

Da die SofortÜberweisung keine Lastschrift ist kann ich natürlich auch kein Widerspruch dagegen einleiten.

Hier die eigentliche Frage:

Was genau kann ich da noch machen? Ist das Geld weg oder kann ich mit der Polizei mehr erreichen?

Shop ist dieser hier

https://millionstore.com/cgi-bin/index.pl

Werde in Zukunft wohl nur noch bei Amazon bestellen.

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Betrug, Geld, Online-Shop, Polizei, Bank, Recht, Anzeige, Bestellung, Überweisung, Sofortüberweisung, Wirtschaft und Finanzen
Private Parkraumkontrolle, Gelände verlassen?

Hallo,

Anfang Januar war ich einkaufen, hatte die Parkscheibe ordnungsgemäß ausgelegt und bekam trotzdem von der Parkraumüberwachung einen Zettel.

Das Schreiben erhielt ich Anfang Mai und widersprach diesem mit der Begründung, die Parkscheibe korrekt ausgelegt zu haben und schickte eine Kopie vom Kassenbon.

Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass ich zwar die Parkscheibe korrekt ausgelegt hätte und auch einen Kassenbon habe, ich aber das Gelände verlassen hätte und dies eine Vertragsverstoß gewesen sei. Der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

In deren AGB steht davon nichts drin und auch nicht bis wohin das Gelände geht. Ich kam etwa 16:20 an, der Kontrolleur schrieb mich um 16:24 auf und aus dem Laden kam ich um 16:37 und um 16:24 war ich definitiv im Laden. Nach dem ich den Einkauf eingeladen habe, bin ich 15 m vom Auto weggelaufen um zu gucken, ob der neue Laden um die Ecke auf hat, ich war vielleicht 10 s vom Auto weg.

Ich kann auch Zeugen benennen die bestätigen können, dass ich um die Uhrzeit im Laden war. Eine Personenbeschreibung will mir die Firma nicht abgeben, jedoch fordern die die Daten der Zeugen bereits auf. Habe nun die 2. Mahnung bekommen und die Firma ist so "kulant" und erlässt mir die 20€ Mahngebühren um ein friedliches Auseinander zu haben.

Soll ich der 2. Mahnung nochmals widersprechen oder dem Anwalt geben? Die Firma schrieb schon, dass es ihnen egal ist ob ich eine Anzeige bei der Polizei erstelle, zum Anwalt gehe oder sonst wem, der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

Recht, vertragsstrafe

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