Muss ich auf eine Inkassoforderung mit falscher Anrede reagieren?

Hallo,

ich habe auf der Website Xing vor einem Jahr ein Abonnement zur Laufzeit eines Jahres zu einem stark vergünstigten Preis erstellt. Ich habe vergessen diesen zu kündigen und dieser wurde zu doppeltem Preis nun für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Ich bin gegenwärtig Student und habe auf Grund von Corona nicht das Geld 100 Euro für einen Premiumaccount zu zahlen, den ich nicht benutze.

Das Konto was ich beim ersten Mal angegeben habe für die Zahlung existiert nicht mehr, weshalb Xing auch nicht das Geld von mir abheben kann.

In meiner Rechnungsadresse habe ich zufällige Buchstaben "djdjksdk" angegeben aber auf meinem Profil steht mein echter Name.

Natürlich hat Xing mir nun viele Zahlungserinnerungen geschickt und auch tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Problem dabei ist, dass die Kontaktierung von beiden nur per Mail stattfand und ich immer als "djdjksdk" angesprochen wurde. Des Weiteren wurde auch versucht eine Zahlungserinnerung per Brief an mich zu schicken, doch dieser kam nicht an, weil er ja an "djdjksdk" ging.

Meine Frage ist jetzt, sollte ich auf die Forderung des Inkassounternehmens reagieren? Sie sprechen mich halt nicht mit meinem richtigen Namen an und ich weiß nicht, ob ich mich deswegen aus der Sache rausmogeln kann, da ich wirklich nicht das Geld besitze, um es zu zahlen.

Eigentlich würde ich es ja komplett ignorieren aber tatsächlich hat das Inkassounternemen meine richtige Adresse, nur nicht den richtigen Namen. Sie könnten es mit dem Namen auf dem Profil natürlich versuchen aber das ist nun mal nicht meine Rechnungsadresse.

Kann mir hier jemand empfehlen, wie ich zu reagieren habe?

Rechnung, Recht, Inkassounternehmen, Jura
Beim 'klauen' erwischt was passiert jetzt?

Guten Tag,

Mir ist Heute etwas sehr sehr dummes passiert. Ich war in der Innenstadt in einem Büchergeschäft dort habe ich mich nach neuen Comics umgesehen. Habe mich dann für eine Bücherreihe von Star Wars entschieden. Es waren insgesamt 6 Bücher im Wert von 90 Euro.

Ich Habe die Bücher dann in der Hand gehabt und wollte ins Erdgeschoss um zu bezahlen. Auf dem Weg ins Erdgeschoss wurde ich angerufen. Da dies ein für mich sehr wichtiger Anruf aus persönlichen Gründen (die ich hier nicht erläutern will) bin ich sofort ans Handy gegangen. Wichtig hierbei ist ich habe mit Air-Pods telefoniert weshalb ich die Außenwelt nicht mehr so richtig war genommen habe.

Da der Laden am Rande eines Bahnhofes war habe ich geistesabwesen den Laden verlassen um besseren Empfang zu haben. keine 3 Meter außerhalb des Ladens kam mir die Verkäuferin hinterher gerannt und in dem Moment wusste ich auch schon was ich falsch gemacht habe. Bin dann direkt ohne Wiederrede mit der Verkäuferin in den Laden gegangen und wollte die Bücher wieder an ihren Platz legen da ich einfach so schnell wie möglich wieder weg wollte (aus persönlichen Gründen) Die Verkäuferin hat aber darauf bestanden die Polizei zu rufen (was ich auch verstehen kann)

Erst kam dann der Ladendetektiv der meine Personalien aufgenommen hat und daraufhin die Polizei. Ich war von Anfang an kooperativ und ruhig und habe daraufhin meine Sicht der Dinge erklärt. Die Polizei meinte auch zu mir dass ich sehr kooperativ wirke und sie es auch so vermerken wollen. Ich habe daraufhin einen Zettel ausgefüllt wo meine Personalien vermerkt wurden und ich die Tat zugeben konnte oder eben nicht zugeben. Ich habe dann angekreuzt dass ich die Tat nicht begangen habe weil ich nicht vorhatte die Ware zu stehlen. So hatte es mir die Polizei auch empfohlen. Musste dann noch kurz einmal schriftlich meine Sicht der Dinge vermerken und habe dann noch Hausverbot bekommen und durfte dann gehen.

Nun zu mir. Ich bin männlich 21 Jahre alt arbeite selber beim Staat und hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Ich sehe aber trotzdem ein dass ich hätte meinen Kopf einschalten müssen. Trotzdem hatte ich nie die Absicht die Ware zu klauen. Die Verkäuferin war ich sage mal etwas runder und es wäre ein leichtes gewesen einfach weg zu laufen tat ich aber nicht weil mir in dem Moment selber bewusst war wie dumm das von mir gewesen ist.

Nun mein Frage da mir komplett die Erfahrung fehlt... wie geht das jetzt weiter ?

Die Polizei hat meine Personalien und meine Aussage. Was kommt jetzt als nächstes auf mich zu ?

Liebe Grüße und Danke für alle Antworten.

Polizei, Recht, Diebstahl
Ilegale Hausdurchsuchung seitens der Polizei?

Hallo liebe Community

Ich hatte eine Hausdurchsuchung bei der mir zwei Handys und ein PC (gehören alle meinem Vater) mitgenommen wurden. Mir wurden zwei Beschlüsse gegeben, worauf die Gründe der Hausdurchsuchung stehen. Beide aber nur auf meinem Namen (Wahrscheinlich Fehler von der Sekretärin des Richters. Keine Unterschrift, nur ein Stempel mit dem Namen des Richters). Das Haus gehört auch meinem Vater (Ich lebe noch bei ihm) und wie ich es gelesen habe, sind Durchsuchungen von Eigentum anderer Personen nur bei Vergehen wie z.B. Steuerhinterziehung, Mord oder gleichwertigem legitim. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte auf Facebook eine Seite mit dem Namen: "Pädophil-Watchlist" erstellt und dazu zwei Bilder (von seinem Facebook Profil) eines Polizisten dort gepostet, mit der Überschrift: "Achtung vor diesem Pädophilen [Sein Name, Name seines Wohnorts (Dorf, nicht Straße und Hausnummer) und seine Arbeit].

Das stimmt natürlich nicht und auch wenn ich sein Facebook-Profil kenne und seine öffentlichen Facebook Bilder auf dem PC meines Vaters gespeichert habe, ist diese Durchsuchung dann trotzdem legitim? Als Anschuldigung wird mir "Verleumdung" vorgeworfen, aber ich habe den Polizisten zwei Mal in meinem Leben gesehen und kenne ihn auch nur vom sehen. Er hat Mal eine Frau im Zug "Zick hier nicht so Rum du Kuh" beschimpft und das bekam ich mit und habe gegen ihn damals eine Beschwerde eingereicht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und wie ich dafür sorgen kann, das mein Vater seine Geräte schnell wieder bekommt. Denn obwohl ich die Polizisten auf den fehlerhaften Durchsuchungsbeschluss aufmerksam machte, drohten sie mir lieber, als sich die Schreiben selbst anzuschauen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus

Edit: Ich habe gerade einen Anruf der Polizei bekommen. Am Montag soll ich alles wieder abholen, da es DOCH illegal war

Polizei, Recht, Hausdurchsuchung
Eigene Webseite, Impressum: Und was wenn man nicht die Privatadresse öffentlich angeben will (könnte ja sonst wer auf einmal vor der Tür stehen)?!?
Hallo, ich fange gerade an mich zu informieren, was es heißt eine eigene Webseite zu erstellen. Ein Auszug aus einem Artikel der mich verwirrt: "Anschrift des Betreibers

Es muss eine ladungsfähige Anschrift hinterlegt werden – eine Postfachadresse ist also nicht ausreichend. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften muss als Adresse der Sitz genannt werden." https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/impressumspflicht/2179271.html

Bis jetzt hab ich gedacht, man muss nur eine Postfachadresse angeben. Was für mich auch schon Alarmglocken schrillen lässt, da ich NICHT MEINE PRIVATE WOHNADRESSE IM INTERNET ANGEBEN WILL (hallo?!) und das Mieten eines Postfaches teuer zu sein scheint (und ich für eine hobby/ehrenamtliche Webseite nicht Geld ausgeben will, das ich nicht habe).

Aber jetzt lese ich man soll den Sitz angeben... und was wenn man vom "Home Office" arbeitet? Heißt das etwa, dass selbstständige Journalisten, die von zuhause aus arbeiten und publizieren, ihre Wohnadresse angeben müssen?!

Und dann soll man auch noch eine Kontaktadresse angeben, bei der man eine Antwort inerhalb von 60 Minuten "gewährleisten" kann... ?

Klingt erstmal alles ziemlich absurd und ich hab noch null durchblick... Würd mich bedanken, wenn es mir jemand erklärt der sich (wirklich) damit auskennt, bitte?

Ich will mir eine Webseite anschaffen bei der ich z.B. Youtube Videos (/Berichte auf Youtube) vorstelle und verlinke. Und zudem würde ich von mir übersetzte Artikel verlinken oder (vielleicht) veröffentlichen. Auf der Webseite will ich allerdings nichts verkaufen oder anbieten. Also würde es wohl nicht als ein Unternehmen gelten sondern unter Journalismus fallen, nehme ich an. Ich hätte keine direkten Einnahmen durch diese Seite und würde auch keinen Service über diese anbieten. Allerdings wäre sie natürlich auch nicht privat sondern "Meinungs bildend" oder so.

Ich verstehe, dass man für rechtliche Fragen nicht anonym Sein kann (weshalb seiten wie Psiram, soweit ich es versteh, eigentlich nicht existieren dürften) aber es kann doch nicht sein dass man seine private Wohnadresse angeben muss (öffentlich einsehbar) wenn man kein eigenes Büro hat und keinem Verein oder Organisation angehört... oder? :-/

Was wenn auf einmal Antifa vor der Tür steht weil man einen Artikel verlinkt oder veröffentlicht hat, der Israels Umgang mit den Palästinensern kritisiert...?

Auch unabhängig von diesem Beispiel, denke ich, dass jeder versteht wovon ich rede.

Schon mal danke für jede Hilfe

Liebe Grüße

L.

Internet, Webseite, Recht, Privatsphäre, Home Office, Impressum, Impressumspflicht, Pressefreiheit
Kann man etwas gegen Gruppen tun, die vor dem Anwesen herumlungern?

Guten Tag,

Ich wohne in einer Straße mit Einfamilienhäusern, jedoch befindet sich am Ende der Straße (schräg gegenüber von meinem Anwesen) ein Mehrfamilienhaus. Einige der Bewohner (und Besucher) kommen immer auf dem Gehweg vor meinem Haus und dem des Hauses direkt gegenüber. Dort parken sie auch regelmäßig ihre Autos (im Parkverbot, das Mehrfamilienhaus war ein Einfamilienhaus, wurde aber umgebaut - ohne jedoch für ausreichend Parkplätze zu sorgen).

Sie halten sich dann für längere Zeit (schon so 20 Minuten) dort auf, reden laut, spucken oft auf die Gehwege. Gerade eben war das wieder der Fall, ich habe mich im Garten aufgehalten. Dann habe ich mich in meine (leere Einfahrt) gesetzt, sie waren mir also direkt gegenüber und haben mich dumm angeglotzt. Ich habe nichts gesagt (weil ich mich als 24-Jährige Frau nicht traue 5 bis 6 lauten südländischen Männern etwas zu sagen und weil ich das mal vor mittlerweile 6 Jahren gemacht habe - ich beschwerte mich darüber, dass ihre Zigarettenkippen den Gehweg beschmutzen - und nur verhöhnt wurde) und ich weiß auch gar nicht, ob ich überhaupt irgendein Recht dazu hätte. Früher war es sehr ruhig in der Straße, aber mittlerweile ist es nicht mehr so schön wie damals.

Wegen der Falschparker habe ich mal beim Ordnungsamt Bescheid gegeben, aber zum einen kommt dann erst Stunden später eine Kontrolle und zum anderen habe ich nicht das Gefühl, dass ständiges Petzen etwas ändern kann.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich zu wehren? Oder die Situation irgendwie zu verbessern?

Vielen Dank!

Angst, Recht, Schutz, Nachbarschaft, Ordnungsamt
Reklamation: Unzufrieden mit Preisnachlass-Vorschlag, was hättet ihr gemacht?

Ich würde gerne mal eure Meinung hören.

Ich habe ein Bett mit Matratze für 430 Euro bestellt. Die Matratze war Bestandteil des Betts, man konnte nur den Härtegrad auswählen. Mir wurde allerdings nach 6 Wochen der falsche Härtegrad geliefert und zwar einer, der 30 Euro weniger im Gesamtpreis gekostet hätte. Also habe ich den Onlineshop kontaktiert und mir gleichzeitig woanders eine Matratze gekauft, weil ich nicht nochmal 6 Wochen warten wollte.

Ich wurde daraufhin gefragt, ob ein Preisnachlass für mich in Frage kommt, was ich einwilligte und sie meinten, sie werden das mit dem Hersteller klären. Er bietet mir nun 40 Euro Preisnachlass. Also eigentlich nur 10 Euro, denn wie geschrieben hätte die Option mit der Matratze, die ich erhalten habe, 30 Euro weniger gekostet, als der Härtegrad, den ich wollte. Allerdings weiß nicht, ob ich in dem Fall so denken darf. Aber dann frage ich mich wieder, hätte jemand, der die Teurere wollte, aber die Günstigere erhalten hat, auch 40 Euro Preisnachlass erhalten, oder dann nur 10 Euro?

Wenn ich den Preis jetzt ablehne, müsste ich die Matratze wahrscheinlich zurückschicken und ich würde eine im richtigen Härtegrad bekommen, allerdings habe ich ja nun schon eine andere gekauft. Was würdet ihr machen? Jetzt die 40 Euro annehmen? Es ist eine Noname-Matratze, weiterverkaufen werde ich sie deshalb nicht können, um später keinen Verlust gemacht zu haben. Ich weiß leider nicht, wie viel sie vom Gesamtpreis der 430 Euro ausmacht, da sich der Härtegrad allerdings schon um 30 Euro bei der Auswahl unterscheidet, ist sie wohl schon etwas mehr berechnet als 40 bzw. 10 Euro.  

Geld, Online-Shop, Matratze, Wirtschaft, Recht, Post, kaufen, Shopping, Angebot, Bestellung, Bett, Einkauf, Lieferung, Preis, Reklamation, Preisnachlass, Retoure
ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice - Mahnsperre?

Braucht es einen Antrag auf Mahnsperre, wenn ein vermeintlich Beitragspflichtiger Widerspruch gegen eine Gebührenfestsetzungsbescheid eingelegt hat? Müsste sowas nicht automatisch geschehen? Im mir vorliegenden Fall hatte ein Betroffener Widerspruch eingelegt. Darauf hatte der Beitragsservice versucht, mit Geschwätz vorbei am Wesentlichen den Einspruch als erledigt zu werten, wird dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen. Der Betroffene hat fristgerecht widersprochen.

Da in diesem großen Haufen mit vielen Händen wohl einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, zeigt schon die Tatsache, dass dieser Beitragsservice auf Bitten des Betroffenen bislang nicht die Vorschrift aus dem Rundfunkstaatsvertrag genannt hat, nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen. Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.

Müsste man dem Betroffenen nicht erklären, warum die Beitragspflicht für die betreffende Wohnung, die der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter zu erfüllen hat, auf ihn übergeht, müsste es Vorschriften dazu geben, die bestätigen, dass man diese demokratische Aufklärung nicht leisten muss ...!!

Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten? Immerhin gibt es ja sogar ein Grundrecht auf umfassende Rechtsaufklärung, auch wenn das bislang kaum bekannt ist. Es erlaubt vermeintlich Ohnmächtigen, machtvolle Fremdbestimmung wie in diesem Fall zu verhindern, wenn sie nicht mit entsprechenden Gesetzen, Rechtsnormen, Verordnungen begründet wird.

Selbst diktatorisch geführte Gesellschaften halten sich meist an die Vereinbarungen des Volkes, damit nicht jeder machen kann, was er will und irgendwann nur noch Faustrecht gilt.

Politik, Recht, Mahnverfahren, Philosophie und Gesellschaft
Provision?

Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.

-Laut dem Verkäufer der Immobilie hat nicht der Makler selbst die Immobilie verwaltet, sondern seine Ehefrau die nicht als Makler tätig ist, auch hat sie den Besichtigungstermin vereinbart und durchgeführt.

Der Makler hat keinen schriftlichen Maklervertrag aufgesetzt und auch im Expose stand zwar die Provisionshöhe, jedoch in keinster weise in welcher Form dieser Anspruch geltend gemacht wird. (Suggestiv im Kaufpreis inbegriffen)

Nachdem die von der "Maklerin" vorgeschlagene Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, haben sind wir von der Kaufinteresse zurückgetreten, erst über einen Monat später haben sich die Verkäufer privat bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, das sie eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hatten. Über einen Finanzmakler, der dann alles weitere geregelt hatte, ist der Kauf dann zustande gekommen, nicht durch das wirken das Maklers.

Nach dem ersten Kontakt per Mail, hat uns der Makler die Adresse der Immobilie genannt, damit wir sie uns schon einmal vor dem Besichtigungstermin ansehen können, somit wäre uns die Immobilie bereits vor dem "Vertragsabschluss" bekannt gewesen.

Da die "Maklerin" mit uns Verhandlungen über die Provision führen wollte, hatten wir nie einen genauen Prozentsatz. Stand im Expose 5,9%, so schlug sie 4,5 vor, später waren sie bereit auf 3,5% zu senken. Zu diesen Verhandlungen selbst kam es aber nie, so das auch vor dem Kauf nie eine Einigung zustande kam. Erst nach Kauf der Immobilie kam eine Forderung der vollen 5.9%, davor die Information, das deren Anwalt bereits Informiert sei. Für die Verhandlungsabsichten des Maklers steht die Verkäuferin als Zeugin bereit.

Im weiterem Kontakt mit den Verkäufern verhielt sich die "Maklerin" in höchsten Maße unprofessionell, beleidigte, drohte den Verkäufern und verlangte Zb. das die Verkäufer unseren Teil der Provision ebenfalls zahlen sollten, beauftragten die Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, für die Zahlung der Provision, statt sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen etc. was meines erachtens nach einen schweren Vertrauensbruch darstellt.

Wir waren nie im Büro des Maklers, wir wurden auch nicht über die vertraglichen Pflichten und Rechte (Zahlung, Aufträge des Maklers, Widerrufsrecht etc. informiert).

 Der Kontakt der "Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie

Recht, Immobilienmakler, Provision, Wirtschaft und Finanzen

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