Frage zu Eingruppierung und Einstufung im ö.D.?

3 Antworten

Irgendwas passt hier nicht. Mit Erfahrungsstufe 3 hast du zwischen 3 Jahren und 6 Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder sogar weniger. Eine Einstellung in der E4 und Höhergruppierung vor stufengleichem Aufstieg schließe ich mal aus. Als Schreibkraft aus dem alten BAT -wärst du inzwischen in der Endstufe.

Du hast als Sekretärin gearbeitet, wirst nun als Verwaltungsangestellte eingestellt. Welchen Ausbildung hast du? Sofern du einen Abschluss als Verwaltungsangestellte hast: kann Erfahrungsstufe 1 nicht sein, dann zumindest die 2. Es kommt nicht auf deine Erfahrung insgesamt an, sondern die Erfahrung, welche du für die ausgeschriebene Stelle mitbringst.

Du kannst dich an den aufnehmenden Personalrat wenden, nur viel Handlungsspielraum hat dieser hier auch nicht.

Wäre vielleicht noch interessant, ob im Bereich TV- L oder TVöD -mir wäre nicht bekannt, dass HH hier etwas eigenes hat.


Wollmaus71 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 17:30

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, bin seit 4,5 Jahren im ö.D. Habe schon in vielen versch. Bereichen gearbeitet (nicht im ö.D.) und bin im Umfeld meiner neuen Anstellung wirklich NEU, muss mich fachspezifisch also einarbeiten. Trotzdem bringe ich ja verwaltungstechnisch doch einiges mit - und wenn man mich nicht für geeignet hielte, hätte man doch einen der anderen Bewerber genommen? (Denke ich zumindest...) Ist alles im Bereich TV-L. Kein Aufstieg sondern AG-Wechsel.

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kabbes69  01.07.2020, 20:56
@Wollmaus71

Ich kenne in HH nicht das Verhältnis Bewerber zu Stellenausschreibung. Bei einer Anforderung Verwaltungsangestellte wärst du bei uns noch nicht einmal eingeladen worden. Sofern der Bürokaufmann o.ä. - dann hast du mit deiner Qualifikation überzeugt. Stufe 3 sehe ich auch keine Chance, aber für die 2 würde ich zumindest versuchen.

Sofern es in der Behörde keine Stellenbewertung gibt: würde ich dir von einer Eingruppierungsklage dringend abraten.

Wenn es die 1 wird, vielleicht in der 3 mal für einen vorzeitigen Stufenaufstieg anklopfen.

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Wollmaus71 
Beitragsersteller
 02.07.2020, 10:07
@kabbes69

Vielen Dank! Wieviele Mitbewerber ich hatte, weiß ich auch nicht, aber es waren zumindest zwei Tage für die Gespräche angesetzt. Waren also wohl doch einige. Ich habe eigentlich auch nicht vor, zu klagen, erstmal vernünftige Gespräche führen und zur Not sehe ich mich woanders um... ;o) Ist nur blöd, wenn man sich auf eine gut bezahlte Stelle bewirbt, zunächst keine klare Auskunft über die Einstufung bekommt und bei der Vertragsunterschrift dann so "abgefertigt" wird. Das erzeugt schon Unmut, bevor es überhaupt losgeht (mal abgesehen davon, dass man sich dann auch nicht wirklich verbessert, wie gedacht...)

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kabbes69  02.07.2020, 14:20
@Wollmaus71

na ja: du hast noch knapp 18 Jahre Regel-Arbeitszeit vor dir, bekommst Brutto rund 170 € mehr, bist in 6 Jahren voraussichtlich in der Stufe 4 - in 8 Jahren wäre meine Wahl für den Antrag auf vorzeitigen Stufenaufstieg - sofern du solange ausharrst :-)

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Geh bitte zum Personalrat. Der kann da eventuell was machen oder eben nicht. Die letzte Möglichkeit ist immer, zu klagen. Das ist nichts Besonderes und kommt in der Verwaltung immer wieder vor.

Ich würde auch direkt den Weg zum Personalrat suchen. Nicht umsonst werden die sog. „Erfahrungsstufen“ vergeben und nicht die Betriebszugehörigkeit.
Zur not mal in einem Beck Kommentar im TvÖD nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung