kann mein Nachmieter mich von der Kaution ablösen?
Angenommen ich habe eine Wohnung mit leichten schäden (Verfärbungen einer wand) und ich finde selbst einen Nachmieter und mache mit ihm aus, dass wenn ich ihn die Wohnung überlasse, er diesen schaden übernimmt, sodass ich meine Kaution wieder bekomme. ist das möglich oder wird der Vermieter zwangsweise die Wohnung/verfärbte wand auf meine kosten streichen?
ich meine wenn der Vermieter damit einverstanden ist das ich ihm nen Nachmieter besorge.
7 Antworten
Du kannst deinem Vermieter 100 Nachmieter vorschlagen .......er muss KEINEN EINZIGEN davon akzeptieren!
...... aber das ist die Voraussetzung für deinen äußerst windigen Deal!
hab die frage korrigiert. ich meine das wenn mein Vermieter damit einverstanden wäre das ich ihn den Nachmieter besorge
dann bitte alle details der absprachen notieren und alle drei zeichnen ab !
Auch dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Nachmieter zu akzeptieren.
Du hast ja nur einen Vertrag mit dem Vermieter - also kannst du dich auch nur mit dem einigen...
einen vertrag mit dem Nachmieter ist leicht gemacht. mir gehts nur darum, dass wenn mein Vermieter natürlich einverstanden ist, ich die Wohnung zum Beispiel an einer Freundin weitergebe, die sowieso streichen möchte.
Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Da steht drin, wie die Wohnung zu übergeben ist.
Wird sie nicht vertragsgemäß übergeben, kann der Vermieter selbstverständlich die Kaution dafür nutzen.
Das habe ich oft so gemacht :
Einen Vertrag mit dem potentiellen Nachmieter geschlossen welchen ER dem VERMIETER bei seiner Bewerbung mit vorlegt. Darin verzeichnet das dieser Vertrag zwischen Vor- und Nachmieter mit Zustandekommens des Mietvertrages wirksam wird. Im Vertrag ist aufgeführt das der Nachmieter die Wohnung übernimmt und mietet wie besehen, auch unrenoviert, notwendige Schönheitsreparaturen zu Lasten des Nachmieters gehen, das Einbauten, zurückgelassenes Mobiliat und dgl. in das Eigentum und die Verantwortung des Nachmieters übergehen und er ggf. mir einen Abstand zu zahlen hat.
So auch bei meinem letzen Umzug vor 9 Monaten. Ich wollte einen Abschlag für Bodenbeläge, eingebautes Hochbett und Weiteres - alternativ ich alles rausreiße und die Wohnung in dem Zustand übergebe in dem ich sie vor Jahren bezog. Mein Nachmieter zahlt noch heute am Abstand.
Dem Vermieter war das immer Recht. er hat jemanden an den er sich im Falle von Zwistigkeiten halten kann, den Nachmieter.
In Zeiten der Wohnungsknappheit bei günstigen Wohnungen und bei privater Vermietung sollte das kein Problem sein, war es für mich auch nie.
wieso sollten sich der Vermieter und Nachmieter auf diesen Deal einlassen?
der Nachmieter hat ja keinerlei Interesse für den Schaden, den DU verursacht hast, aufzukommen. Der Vermieter hat keinerlei Interesse daran, dass der Schaden von Mieter zu Mieter "durchgereicht" wird!
Als Vermieter würde ich mich darauf nicht einlassen. Letzendlich geht es nicht nur um die Wand sondern z.B. auch um die Nebenkostenabrechnung, um nur ein Beispiel zu nennen.
Außerdem schließt der Vermieter mit dem Nachmieter einen Mietvertrag ab und nicht du. Mal abgesehen davon, dass dein Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren muß.
Wieso streichst du die Wand nicht eben mal?
danke aber das war nicht meine frage.