Darf die Polizei mich ohne Haftbefehl festnehmen?

8 Antworten

§ 127 StPO Vorläufige Festnahme

(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) 1Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. 2Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

Und im Falle des Falles auch erschießen. Dagegen darfst du hinterher Beschwerde einlegen.

Ein Haftbefehl stammt immer von einem Richter und diese sind nicht immer zur

Hand ; - )

Daher darf die Polizei dich in vielen Situationen vorläufig festnehmen und dieses dann durch einen Richter bestätigen lassen.

Neben §127 StPO gibt es noch die Möglichkeit, dass man zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam genommen wird - richtet sich nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Nur wenn von dir eine konkrete Gefahr ausgeht oder Fluchtgefahr besteht

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich viel mit Geschichte und Politik