Erwachsene Tochter der Mieterin will einziehen?

9 Antworten

Was spricht jetzt genau dagegen? Wenn es die Wohnungsgröße her gibt, dann könnt ihr eh nichts dagegen machen... Und vor allem: ihr bekommt doch die Miete so oder so? Und die Nebenkosten werden entsprechend auf 4 Leute angepasst bzw. ergeben sich aus der Nebenkostenabrechnung.

Eure Mieter müssen dann doch etwas beengter als vorher dort leben und nicht ihr. Verstehe also die Beweggründe nicht ganz, warum man nun dagegen angehen will.

Und wenn Unsicherheit herrscht, ob die Wohnungsgröße bei 4 noch akzeptabel ist, dann geht zu einem Anwalt für Mietrecht.

Wobei: wenn sie für Drei schon kaum reicht, dann müsste sie schon winzig sein...

Das heißt also es handelt sich um einen Besuch eines Familienmitgliedes und das sollte dann bei ein und zwei Monaten auch kein Problem darstellen...

Da hilft nur fragen,ob deine Vermieterin es erlaubt.


schwarzwaldkarl  01.07.2020, 11:38
Da hilft nur fragen,ob deine Vermieterin es erlaubt.

Dir ist schon klar, dass hier der Vermieter die Frage gestellt hat?

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Poldi1950  01.07.2020, 11:40
@schwarzwaldkarl

Die ganze Frage haut doch nicht hin,wenn das Vermieter ist,was hat er denn für ein Problem??

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Neugierig1971  01.07.2020, 11:38

Das stimmt nur zum Teil. Wenn die Wohnung zu klein ist und es zu einer Überbelegung kommt, kann das verweigert werden.

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sumpfbub  01.07.2020, 11:56
@Neugierig1971

Wie so oft ist das vermutlich Auslegungssache und muss wohl individuell diskutiert werden; nötigenfalls gerichtlich. Ob man da allerdings dann noch wohnen mag, ist eine andere Sache. Als Vermieter hätte ich wohl auch eine gewisse Sorge, wenn zehn Leute sich 50 qm teilen wollen. Vier Personen bei 100 qm ist da schon eine ganz andere Sache.

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Warum wollt ihr das?

Die müssen doch mit dem Platz klar kommen, nicht ihr.