Gewerbe vom nebenerwerb in haupterwerb ummelden?

3 Antworten

Solch eine Ummeldung ist nicht notwendig.

Auf der Anmeldung heißt es "Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben ?"

Schon das "vorerst" besagt, dass diese Aussage nur zum Zeitpunkt der Anmeldung erfragt wird. Der Hintergrund ist tatsächlich rein statistischer Art, denn gewerberechtlich spielt die Antwort überhaupt keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

unbekannterf 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 13:51

Vielen Dank für deine Antwort.

Ein Gewerbe ist und bleibt eines. Das war niemals anders. Das einzige, was es zu beachten gilt, ist die die steuerliche Kleinunternehmer Regelung im Umsatzsteuergesetz.

Da das Finanzamt sich selber meldet, ist das auch kein Thema.


TomBocca  29.06.2020, 11:02

Stimmt! Aber es gibt eine Ausnahme:

Wenn Du dein Angestelltenverhältnis aufgibst um nur noch einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen besteht die Möglichkeit einen Gründungszuschuss zu beantragen.

Um einen Gründungszuschuss zu erhalten verlangt die AfA eine Ummeldung des Gewerbes in ein Haupterwerb.

Eine Beantragung des Gründungszuschuss und somit eine Förderung von bis zu 15 Monaten macht in er Regel immer Sinn.

Ansonsten ist eine Ummeldung nicht notwendig.

Bevor Du dich Selbstständig machst solltest Du im Idealfall einmal mit einem Gründungsberater gesprochen haben, damit Du weißt welche Fördermittel und Zuschüsse Dir zustehen.

Infos z.B. unter: https://beraterstudio.com/unsere-leistungen/

unbekannterf 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 13:50
@TomBocca

Vielen dank! Ok, dann mache ich das eventuell, eine Frist dafür gäbe es nicht oder?

TomBocca  29.06.2020, 15:53
@unbekannterf

Doch! Das sprengt hier aber den Rahmen. Dafür müsste man zunächst deine Ist-Situation kennen, damit man alle weiteren schritte planen kann. Jede "Gründung" muss individuell betrachtet werden;)

hauptsache du kannst davon fixkosten und unterhalt finanzieren. in eigener wohnung!

halt dich die an die steuerregeln!