Hatte zwei Ermittlungsverfahren vor einigen Jahren.
Erste wurde zurecht nach § 170 Abs . 2 eingestellt da war ich unschuldig , da soll ich ein Mädchen begrapscht, geschlagen und verfolgt haben.
das zweite war eine Kleinigkeit wegen Beleidigung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Der Strafantrag wurde von der Geschädigten zurückgezogen, habe da nicht mal ein Verfahren bekommen. Natürlich habe ich das zugegeben habe es schließlich damals gemacht und es aber auch gleichzeitig im Gespräch als Bagatelle abgetan.