Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?

Hallo

mir steht in den nächsten Monaten eine Gerichtsverhandlung bevor, es geht darum dass ich so einem Idioten mit dem ich einmal eine Affäre hatte vor einiger Zeit mal 300 Euro geliehen habe und diese nicht wiederbekam. (Und ja das war der der einmal bei einem Bierzelt jemanden zu Tode prügeln wollte.)

Ich habe ihn ein paar mal erinnert aber er ignorierte mich immer oder schrieb etwas freches zurück.

Vor ein paar Wochen schrieb ich ihm dann:

"Hallo NAME HERDENKEN

ich forderte dich auf den Betrag in Höhe von 300 Euro binnen 2 Wochen zu begleichen, andernfalls werden wir uns in naher Zukunft vor Gericht sehen.

Du tätest uns beiden einen Gefallen bei der Zahlung keine Probleme zu machen, aber wenn du möchtest helfe ich dir gerne dabei dir deine Zukunft zu verhauen.

Ich gewinne nichts dadurch, aber ich richte mich ganz nach dir."

Wie erwartet kam kein Cent sondern statt dessen lediglich ein paar besoffene Morddrohungen.

Ich schrieb nochmal dass er ja selbst entscheiden kann ob er freiwillig zahlt oder gerne tausende Euro zahlt. Er schrieb dann zurück dass er wenn ich ihn verklage sich vor Gericht schon irgendwie heraus redet und einfach sagt dass er das schon vor Wochen überwiesen hat und er mir dann noch alles mögliche anhängt.

Jetzt habe ich mal diesen Mahnbescheid da beantragt.

Ich weiß jetzt nicht ob er da Widerspruch einlegt oder nicht, ausschließen würde ich es aber nicht. (Vertrag ist da, Chatverläufe habe ich auch als Beweise und die Transaktionshistorie auch noch immer von daher kein Problem)

Allerdings möchte ich jetzt nicht 2000€ für einen Anwalt ausgeben, könnte ich mir zwar problemlos leisten und diese Kosten nachdem ich gewonnen habe auch an ihn abzugeben wäre zwar eine tolle Sache, aber es ist mir dann doch zu lästig irgendwie, die immens teure Gerichtsverhandlung muss er ja so oder so zahlen, da werden die für ihn entstehenden Kosten schon nicht zu kurz kommen.

Zahlen könnte er schon, wenn auch nicht allzu schnell, ich weiß nicht genau wo er arbeitet aber er war einmal beim Militär wo er wegen Unfähigkeit rausflog und jetzt ist er soweit ich weiß Hilfsarbeiter in der Gastronomie. Dort verdient man netto so ca 1400€ glaube ich.

Er besitzt ein Auto welches ein paar tausend Euro wert ist, könnte man sicher pfänden lassen, da er keinen Führerschein mehr besitzt ist er ohnehin nicht darauf angewiesen.

Kann man da einfach selbst zum Gericht hinfahren und sich selbst vertreten?

Oder muss man da einen Anwalt hinzuziehen?

lg Lisa

Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Gericht, Gerichtsverhandlung, Pfändung, Zivilrecht
Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

Recht, Krankenkasse, Krankenwagen, Nötigung, Psychiatrie, Strafrecht, Zuzahlung, zwangseinweisung, Zwangseinweisung in Psychatrie
Falschgeld , Anzeige?

Hallo ich habe im Darknet Falschgeld bestellt

Zwei Mal .

Die erste Bestellung liegt denke ich beim Zoll

Und die Zweite Bestellung ist durch gekommen und kam bei mir an .

Beide Bestellungen waren an meinen Namen und an meine Adresse adressiert .

Ich wurde an der Tankstelle mit einem (1x) 50€ Blüte erwicht .

Und am Morgen würde ich auch erwicht aber der Kassierer hat die polizei gerufen und ich durfte aber gehen also liegen jetzt 2 Blüten die ich in Verkehr gebracht habe bei der Polizei am selben Tag würden beide beschlagnahmt ich gehe davon aus daß beide auf meine Kappe Dan auch fallen wird . Zudem habe ich damit Bei Burgerking und an einem Lotto Geschäft bezahlt und wenn diese beide Scheine bei der Polizei auftauchen wird man sehr schnell sehen das es sich um die Selben Blüten handelt und gleichzeitig sind an allen Blüten meine Fingerabdrücke drauf.

Lohnt es sich bei der Polizei zu lügen und zu sagen das ich nichts von den 50€ Blüten wusste oder soll ich meine Tat zugeben .

Ich würde sagen das ich es im Darknet gekauft habe und würde sagen das ich es danach invekehr gebracht habe.

Was für eine Strafe würde ich erhalten ?

Geldstrafe? Kann ich nicht bezahlen finanzielle geht es mir nicht gut auch eine Pfändung in Höhe von 5000€ habe ich auf meinem Bankkonto

Zudem ist meine Weste leer doch einmal hatte ich eine Falschaussage gemacht da war ich aber noch 16 wird das mit berücksichtigt ?

Zurzeit bin ich 20 also was würde ich für eine Strafe erhalten ?

Geldstrafe oder Haft ( wenn ich alles zugeben und wenn ich es nicht zugebe und es trotzdem raus kommt )

Ich bedanke mich bei denen die mich jetzt nicht volllabern mit warum machst du das auch dies das .

Recht
Rechtlich : Küchenkauf Ausmesstermin versäumt?

Hallo,

bitte um Hilfe. Kann ich bei dieser Sachlage rechtlich vom Vertrag zurücktreten? Es geht um eine Neubauwohnung mit einem festgesetzten Termin, in der man die Wohnung zum ersten Mal betreten darf,um z.B die Küche ausmessen zu können. Einzugsdatum ist erst nächstes Jahr Ende Jänner (keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu besichtigen außer an dem Tag)

Beim Küchenverkäufer hab ich die Zeitspanne genannt, in der sie kommen sollten. Leider konnten sie die Zeit nicht einhalten, und haben den Ausmesstermin verpasst. Das bedeutet,dass sie erst an dem Tag die Küche ausmessen kommen können, wenn ich einziehe, ich müsste also mind. einen Monat warten bis ich eine Küche in der Wohnung habe,da die Küche erst nach dem Ausmessen bestellt wird.

Rechtlich müsste man ja bei einem Verzug eine Nachfrist geben, jedoch gibt's ja keine andere Möglichkeit die Wohnung vor dem Einzugsdatum zu betreten. Zählt sowas vielleicht als Fixtermin? Leider hab ich schriftlich nix in der Hand,was man als Fixtermin verstehen kann. In der Mail wurde nur bestätigt,dass der Küchenmesser an dem Tag und für die Zeitspanne kommt, nirgends steht fix o.ä dabei.

Die Geschäfts- und Lieferbedingungen sind leider alles nur im Gunsten des Verkäufers. Nirgends steht ,was der Käufer für Rechte hat... ausser schwammige Sachen wie: Tritt der Kunde - ohne dafür berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück....

Was kann ich dagegen tun? Mit der Firma will ich echt nichts mehr zu tun haben,da sie schon jetzt und bei anderen Dingen, die dazugekommen sind, sehr sehr unverlässlich sind. Danke im Voraus

Recht, küchenplanung
Beim rauchen von vater mehrmals erwischt und grad beim zigaretten klauen erwischt?

Hallo,

racuhe seit nehm halben jahr 1-2 Zigaretten pro tag. Mein Vater hat vor 2 monaten eine Zigerette in meinen Zimmer gefunden und war sauer und meinte warum ich ne zigarette habe und nur bei freunden auf cool machen will. Aufjedenfall dachte der ich hab die nur zum angeben etc. Irgendwann hat der tabak auf meinem tisch gefunden und war wieder sauer. Dann hat der schon 2x beim zimmer den rauch gerochen und 1x hat meine tante beim fenster asche gefunden. Aufjedenfall klau ich die zigaretten heimlich von meinen vater weil die automaten in der nähe alle nicht funktionieren. Momentan habe ich extra für mein vater auf 1 zigarette pro tag umgestiegen. Aufjedenfall hat der grad gemerkt beim telefonieren mit meiner oma dass ich eine zigarette rausgenommen habe und ist sofort ausgerastet. Jetzt weiß ich net mehr was ich tuen soll und schreib diesen text. Kann denn jetzt nie wieder in die Augenschauen und wird mich wahrscheinlich weiter mit dem rauchen nerven. Versuche auf Ezigarette zuwechseln und die beim kiosk zu besorgen aber mein Vater würde dass wahrscheinlich noch schlimmer finden wegen den mehreren zügen. Auch wenn ich nur Liquid benutze. Was soll ich tun? Ihn einfach ignorieren und nicht mehr mit dem reden oder einfach immer in mein Zimmer/rausgehen? Achja ist schon assi von mir dass ich Zigaretten von mein Vater klaue aber er raucht selber ne schachtel pro tag da macht doch eine am tag nichts aus oder?

Polizei, Rauchen, Recht, Diebstahl, klauen

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