Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?
Hallo
mir steht in den nächsten Monaten eine Gerichtsverhandlung bevor, es geht darum dass ich so einem Idioten mit dem ich einmal eine Affäre hatte vor einiger Zeit mal 300 Euro geliehen habe und diese nicht wiederbekam. (Und ja das war der der einmal bei einem Bierzelt jemanden zu Tode prügeln wollte.)
Ich habe ihn ein paar mal erinnert aber er ignorierte mich immer oder schrieb etwas freches zurück.
Vor ein paar Wochen schrieb ich ihm dann:
"Hallo NAME HERDENKEN
ich forderte dich auf den Betrag in Höhe von 300 Euro binnen 2 Wochen zu begleichen, andernfalls werden wir uns in naher Zukunft vor Gericht sehen.
Du tätest uns beiden einen Gefallen bei der Zahlung keine Probleme zu machen, aber wenn du möchtest helfe ich dir gerne dabei dir deine Zukunft zu verhauen.
Ich gewinne nichts dadurch, aber ich richte mich ganz nach dir."
Wie erwartet kam kein Cent sondern statt dessen lediglich ein paar besoffene Morddrohungen.
Ich schrieb nochmal dass er ja selbst entscheiden kann ob er freiwillig zahlt oder gerne tausende Euro zahlt. Er schrieb dann zurück dass er wenn ich ihn verklage sich vor Gericht schon irgendwie heraus redet und einfach sagt dass er das schon vor Wochen überwiesen hat und er mir dann noch alles mögliche anhängt.
Jetzt habe ich mal diesen Mahnbescheid da beantragt.
Ich weiß jetzt nicht ob er da Widerspruch einlegt oder nicht, ausschließen würde ich es aber nicht. (Vertrag ist da, Chatverläufe habe ich auch als Beweise und die Transaktionshistorie auch noch immer von daher kein Problem)
Allerdings möchte ich jetzt nicht 2000€ für einen Anwalt ausgeben, könnte ich mir zwar problemlos leisten und diese Kosten nachdem ich gewonnen habe auch an ihn abzugeben wäre zwar eine tolle Sache, aber es ist mir dann doch zu lästig irgendwie, die immens teure Gerichtsverhandlung muss er ja so oder so zahlen, da werden die für ihn entstehenden Kosten schon nicht zu kurz kommen.
Zahlen könnte er schon, wenn auch nicht allzu schnell, ich weiß nicht genau wo er arbeitet aber er war einmal beim Militär wo er wegen Unfähigkeit rausflog und jetzt ist er soweit ich weiß Hilfsarbeiter in der Gastronomie. Dort verdient man netto so ca 1400€ glaube ich.
Er besitzt ein Auto welches ein paar tausend Euro wert ist, könnte man sicher pfänden lassen, da er keinen Führerschein mehr besitzt ist er ohnehin nicht darauf angewiesen.
Kann man da einfach selbst zum Gericht hinfahren und sich selbst vertreten?
Oder muss man da einen Anwalt hinzuziehen?
lg Lisa
7 Antworten
Vor dem Amtsgericht geht das aber nicht vor dem Landgericht.
https://www.dr-wachs.de/blog/2014/02/28/ohne-anwalt-vor-gericht-wie-richtig-verhalten
Schau Dir mal den Link an, da steht wie man sich verhalten und google mal:
Kann man sich vor Gericht selbst vertreten als Kläger
Alles klar, ja danke für den Link.
Ich weiß ja nicht wie dass dann in echt dort so ausschaut, aber ich kann mir gut vorstellen wenn ich einfach den Vertrag herzeige und erkläre dass ich nichts davon erhalten habe und halt die Fragen ehrlich beantworte die gestellt werden, kann ich ja ohne weiteres, dann schaut es nicht schlecht aus.
Nein nicht mit deinem Verständnis von Gericht.
Du hast zu viel TV geschaut.
Nur weil du recht haben willst, heißt es nicht dass du Recht bekommst.
Ein richtiger ist unparteiisch und darf ausschließlich, nach dem geltenden Gesetz und Recht handeln.
Auf welches Recht willst du dich stützen.
Das Letzte Wort hat der Richter wenn es zu der Gelegenheit kommt, nicht wir.
Deswegen abwarten, wie sich alles entwickeln kann.
In Deinem Fall ist eine Gerichtsverhandlung nicht nötig. (nur bei Widerspruch)
Du ziehst das gerichtliche Mahnverfahren durch. Wenn er nicht zahlt, wird gepfändet.
Alles Gute!
Er müsste die Zahlung ja belegen mit Quittung oder Überweisungsauftrag. Kann er ja nicht.
Bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR kannst du dich selbst vertreten. Ist zumindest mein letzter Stand.
Wusste ich gar nicht dass das davon abhängt, aber gut zu wissen.
Noch so einer, was habe ich den nicht verstanden?