Hallo :)
folgende Situation: Ich habe vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Jetzt hatte das Auto eine Fehlermeldung, ich habe dem Händler Bescheid gegeben und er sagte ich soll das Auto in eine von ihm genannte Werkstatt stellen (bezüglich Nachbesserung etc.) Ich habe bei der Werkstatt schriftlich klar gestellt, dass alles repariert werden darf, was auf die Gewährleistung des Händlers geht. Sollte etwas auf meine Kosten gehen darf nichts gemacht werden bevor ich einen Kostenvoranschlag erhalte. (auch mündlich nochmal erwähnt). Jetzt ruft der Händler an, das Auto ist fertig, der Dieselpartikelfilter wurde ausgebrannt und das ist ein Verschleißteil also geht es nicht auf seine Gewährleistung und ich muss 200 Euro zahlen. Ich habe diesen Auftrag nicht gegeben! Außerdem steht das Auto in der Werkstatt, den Schlüssel hat aber jetzt der Händler und sagt ich bekomme ihn nur, wenn ich die 200 Euro bei IHM zahle. Ist das nicht Erpressung? Das Auto gehört mir und er darf es doch nicht einbehalten, vor allem weil ich keinen Reparaturauftrag gegeben habe. Kennt sich jemand da rechtlich aus bzw. wie ich mich verhalten soll?