Was brauche ich um eine Grundschuld zu löschen?
Hallo,
was genau brauche ich um eine Grundschuld löschen zu lassen? Ich habe von der Bank die Löschungsbewilligung bekommen, war damit beim Notar und hab meine Unterschrift beglaubigen lassen. Kann ich das jetzt einfach beim Grundbuchamt abgeben? Bzw ich wollte es per Post mit Einschreiben einwerfen.
Im Internet steht nur meistens das man die Löschungsbewilligung plus Antrag zur Löschung, alles beglaubigt vom Notar via Notar eingereicht wird.
Jetzt bin ich verunsichert, reicht es wenn ich die beglaubigte Löschungsbewilligung mit handschriftlichem Antrag(hab ne Vorlage ausm Internet) per Post zum Grunbuchamt schicke? Muss der Antrag auch beglaubigt werden? Muss das unbedingt vom Notar eingereicht werden?
Weder die Dame vom Grundbuchamt, noch der Notar der meine Unterschrift beglaubigt hat haben sowas erwähnt... Telefonisch ereich ich heute niemanden mehr und ich hatte gehofft das der Kram bis Montag dann vor liegt und bearbeitet werden kann....
4 Antworten
Wieso habt ihr es damit so eilig? Wenn die Löschungsbewilligung vorliegt, ist das völlig ausreichend. Die muss gar nicht unbedingt gelöscht werden
Etwas komplizierte Geschichte, aber in meinem Fall muss die Grundschuld gelöscht werden, das ist schon korrekt so. Ich will nur verhindern das Unterlegen fehlen oder nicht ausreichend sind, ich das alles wieder zurück bekomme und dann wieder anfangen muss damit zum Notar etc zu rennen.
Guten Abend,
da diese Frage immer wieder gestellt wird, verweisen wir an dieser Stelle gerne noch einmal auf unseren Magazinbeitrag zu diesem Thema:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Notare Barry & Flockenhaus
Du brauchst:
- Löschungsbewilligung des Gläubigers, wobei die Unterschriften der Bankmitarbeiter öffentlich zu beglaubigen sind und ggf. Vollmacht. Liegt offenbar alles vor.
- Deine Löschungszustimmung als Eigentümer (öffentlich beglaubigt). Liegt auch vor.
- Sofern es sich um eine Briefgrundschuld handelt, den Grundschuldbrief (selten).
Das Ganze schickst du mit einem formlosen Löschungsantrag an das Grundbuchamt. Normalerweise ist auf der Löschungsbewilligung, wo du auch unterschrieben hast beim Notar, der Löschungsantrag schon enthalten. Dann genügt im Prinzip allein die Übersendung der Löschungsbewilligung ohne separaten Antrag.
Hallo,
sprech noch einmal mit dem Notar. Ggf. hat er den Antrag schon beim Grundbuchamt eingereicht.
Das Grundbuchamt wartet bestimm nicht auf deinen Antrag - sprich es dauert eh einige Zeit.
Der hat ganz sicher nix weiter gemacht, nur die Unterschrift beglaubigt. Mir hatte man im Vorfeld schon mitgeteilt das die Bearbeitung an sich so 1-2 Monate dauern kann, aber die ganze Aktion zieht sich jetzt eh schon ne Weile hin und ich will den Papierkram einfach erledigt haben bzw alles eingereicht bekommen damit es weiter bearbeitet werden kann und alles dieses Jahr fertig wird.