Kann man heutzutage noch entmündigt werden?

5 Antworten

Ergänzung zu den bisherigen Antworten: Beantragen kann eine Betreuung theoretisch jeder. Bei den harmloseren Formen setzt es vor allem die Einwilligung des Betroffenen voraus.

Erzwungen werden kann eine Betreuung nur bei entsprechend schweren Fällen und wenn wirklich keine entsprechende Willensbildung mehr möglich ist. Beispielsweise bei Personen im Koma.

https://www.familienrecht.net/betreuungsrecht/

Es gibt regelmäßig große Konflikte, wenn man als Angehöriger/Freund meint, jemand sei nicht mehr Herr seiner Sinne und dann versucht, eine Betreuung zu erreichen. Das kann auch für Freundschaften und Familienbande böse enden. Gerichte sind sehr vorsichtig bei so etwas, denn es gibt auch immer wieder Fälle, in denen man jemandem was böses will und eine Betreuung zu Unrecht beantragt.

Aber die Hilfe durch entsprechende Sozialarbeiter hat nicht zwangsweise etwas mit Betreuung zu tun. Eine Betreuung ist tatsächlich auch rechtlich eine Art, dass einem die Entscheidungsfreiheit in klar benannten Dingen entzogen wird. Ob das bei deinem Fall so ist, kannst du einfach so nicht sagen. Es kann auch sein, dass der Mensch, der da eventuell eine schwere Phase durchmachte, sich Hilfe geholt hat und "einfach nur mal einen zum Reden brauchte", um dann auch ggf. über eine parallele Therapie einen Weg zur Gesundung zu schaffen. Der soziale Dienst schaut dann vorbei, schaut, ob es weiterhin gut geht, ob man weiter abdriftet und eventuell medizinische Hilfe benötigt (Suzidgefahr u.ä.) oder ob es sich bessert. Das muss nicht mit einer richtigen auch gerichtlich bestellten Betreuung einher gehen, kann es aber.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Jetzt heißt es Betreuung und wird klar benannt. Z. B. in finanziellen Angelegenheiten oder bei medizinischen Belangen.

Läuft übers Amtsgericht und muss beantragt werden.

Eine Entmündigung gibt es zumindest unter diesem Begriff nicht mehr. Was dem am nächsten kommt, ist die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Das ist aber sehr selten. Ansonsten gibt es natürlich die normale Betreuung, die sehr häufig vorkommt, aber hierbei wird der Betreute nicht automatisch geschäftsunfähig.

Das heißt heute unter "Betreuung stellen". Im Prinzip läuft es aber auf das gleiche hinaus.

Also heutzutage kann man durchaus Entmündigt werden. Das passiert z.B. bei Dementen Patienten, die ansonsten ggf. ihr gesamtes Hab und Gut verschenken oder wahllos einkaufen würde, um ihr Vermögen zu schützen.

Das was beim Bekannten los ist klingt für mich auf den ersten Blick nicht nach einer Entmündigung. Natürlich kenne ich nicht die ganze Geschichte, aber nur weil jemand sein Leben nicht mehr im Griff hat und deswegen einen entsprechenden psychiatrischen Dienst um Hilfe bittet ist er noch lange nicht entmündigt.