Was passiert, wenn Eltern das Geld der Kinder veruntreuen?

10 Antworten

"Nachdem auch dem Gesetzgeber sehr wohl bewusst war, dass Papier geduldig ist und sich Eltern im Rahmen der Vermögenssorge für ihr Kind möglicherweise nicht immer am Kindeswohl orientieren, wurden im Gesetz zugunsten des Kindes zahlreiche Schutzmechanismen eingefügt.

So sieht der auf den ersten Blick eher unscheinbare § 1643 BGB zum Beispiel durch Verweis auf weitere Paragrafen für wichtige Rechtsgeschäfte vor, dass diese nur dann von den Eltern für ihr Kind vorgenommen werden dürfen, wenn das Familiengericht hierzu vorab grünes Licht gegeben hat."

"Weiter ist das Familiengericht im Rahmen der Vermögenssorge für allzu ausgabefreudige Eltern auch eine nicht zu unterschätzende Kontrollinstanz. Erfährt das Familiengericht – von wem auch immer – nämlich davon, dass Eltern mit dem Vermögen ihres Kindes vorzugsweise eigene Interessen verfolgen, so muss und wird das Gericht von Amts wegen einschreiten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, § 1666 BGB."

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/minderjaehriger-erbe.html

Eigentlich darf sie das Geld nicht so ohne weiteres nehmen, höchstens verwalten bis die Tochter volljährig ist. Allerdings müsste das irgendwo im Testament des verstorbenen vermerkt sein. Ob das strafrechtlich relevant ist kann man nicht genau sagen. Die wenigsten Kinder werden wohl ihre Mütter dafür anzeigen. Als Außenstehender würde ich mich an deiner Stelle erst mal raushalten.

Das ist ja eine Immobilienangeegenheit, die ohne Notarielle Beurkundung gar nicht möglich ist. Das Vermögen des Kindes dürfen die Eltern nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eigene Zwecke heran ziehen. Dabei müssen die Rechte des Kindes gewahrt bleiben. In diesem Fall müsste dann eine Grundschuld zu Gunsten des Kindes in diese Immobilie eingetragen werden.

Das ist keine Immobilienangelegenheit.

Mama geht zur Bank und tilgt ihr Darlehen auf einen Schlag. - benötigt hierfür kein Notar.

Bank sendet eine Löschungsbewilligung - die Mama dem Grundbuch einreichen kann oder sie lässt es.

Anzeige kannst du erstatten, ob etwas dabei rauskommt- sieht man dann.

Wohnt das Mädchen bei der Mutter, diese kann als Alleinerziehende die Tilgung nicht mehr stemmen, - hat sie das Geld zum Abwenden der Obdachlosigkeit bei drohender Zwangsversteigerung evtl. zum Vorteil des Kindes verwendet.

Hier stehen viele wenn’s und aber, welche man als Außenstehender nicht abschätzen kann.

In Betracht kommt Untreue. Einen strafbaren Sachverhalt kann grundsätzlich jeder anzeigen. Ob das dann tatsächlich strafbar ist, kommt auf die genauen Umstände an. Allgemein darf die Mutter das Erbe aber natürlich nicht für eigene Zwecke verwenden, sondern muss es für das Kind verwalten.