Kein Mittagessen: Was soll ich machen?

Hallo zusammen.

Ich hatte mal erzählt, dass ich in der Lebenshilfe wohne, und dort auch arbeite. Allerdings hab ich nun ein heftiges Problem, bei dem ich nicht weiß was ich dagegen machen soll.

Derzeit habe ich seit ca. 3 Wochen lang Skapies (Krätze) und muss ständig den selben Mist machen. Duschen, Zimmer reinigen, dies und das! Heute morgen kam gegen 7 Uhr der Nachtdienst zu mir zwecks Zucker messen, und Langzeit Insulin spritzen. Nach dem hab ich bisschen weiter geschlafen, bis ca. 9 Uhr. Da kam dann der Tagdienst für meine Gruppe, und hat mit mir das ganze Procedere wieder gemacht. Irgendwann waren wir fertig, und dann konnte ich erst gegen 11:30 Frühstücken.

Das alles hier hat nen Haken: Entweder ich entscheide mich fürs Frühstück oder später gegen 13 Uhr für's Mittagessen. Nun hab ich 11:30 gefrühstückt, und bekomme kein Mittagessen, obwohl es mir durch die Bezahlung vom Amt zusteht! Jetzt kann ich bis zum Abendessen abwarten, um wieder gegen 17-18 Uhr was essen zu können! Hab mega Hunger, und bekomme einfach nicht's laut der Betreuerinnen.

Das kann die doch nicht machen, ich bin Diabetiker und habe zum Glück keine festen Mahlzeit angaben, aber trotzdem muss ich was essen!!!

Naja und nun keine Ahnung, was ich machen soll, mit ihr reden geht nicht!. :( Was soll ich machen? - MfG HrGuteFrage

Ps: Darf auch nicht aus dem Zimmer.

kochen, Essen, Ernährung, wohnen, Lebensmittel, Recht, Gericht, Amt, Diabetes, Gesundheit und Medizin, Mittagessen
McFit - keinen Vertrag unterschieben, trotzdem online Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

Anfang Januar 2018 habe ich mich online bei McFit angemeldet und nachdem ich meine Daten (Name, Adresse, etc.) angegeben habe, kam die Meldung, dass in die nächste McFit Filiale soll, um dort dem Vertrag zu unterschreiben.

Am nächsten Tag war ich in der Filiale und es hieß: "Wir haben eine Systemstörung, wir können Ihnen keinen Vertrag zum Unterschreiben aushändigen und dementsprechend auch keine Mitgliedskarte mitgeben, kommen Sie am nächsten Tag wieder". Ich bin aber nicht mehr dahin und habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch eine Mitgliedskarte  bekommen.

Wochen später bekomme ich eine Mahnung, dass ich die Anmeldegebühren und die Beitragsgebühren nicht bezahlt habe....

Dann wurde es auch noch dem Inkassobüro weitergeben...

Ich habe auf jedes Mahnschreiben reagiert sowohl von McFit, als auch vom Inkassobüro und gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe und nicht nachvollziehen kann, warum ich trotzdem etwas zahlen muss. McFit hat mir daraufhin meinen online ausgefüllten Formular zugestellt und gesagt, das wäre der Vertrag, nur war das Feld über 'Unterschrift' leer. Laut den AGBs kommt ein Vertrag dann Zustande, wenn man im Studio einen Vertrag unterschreibt. Und so habe ich dann gegen argumentiert. Von McFit habe ich danach nichts mehr gehört und vom  Inkassobüro habe  ich im November 2018 ein Schreiben bekommen, dass sie die Akte geschlossen haben.

Monate später im Juli 2019 bekomme ich von McFit und 2 Wochen später vom Inkassobüro wieder eine Mahnung, dass ich bis dato nichts gezahlt habe und habe natürlich etliche Mahngebühren draufgeschlagen bekommen.

McFit reagiert bis heute auf kein Schreiben von mir und vom Inkassobüro dürfte ich mir anhören, dass ein Vertrag auch dann Zustande kommt, sobald man online auf zahlungspflichtig bestellen klickt.

Auf meine Frage warum ich, dann ein Schreiben bekomme, dass die Akte geschlossen wurde, wurde mir gesagt "aus moralischen Gründen schicken wir solche Schreiben raus, damit der Mandat nicht unnötig zahlt"

Und meine Frage jetzt, habe ich tatsächlich einen Vertrag mit McFit abgeschlossen, indem ich auf den Button Zahlungspflichtig bestellen" geklickt habe und ist es rechtens, dass meine Akte beim Inkassobüro geschlossen wird, weil sie den Auftrag dazu von McFit bekommen, und dann wieder geöffnet wird mit noch mehr Mahngebühren und Inkassogebühren?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.  :)

Recht, McFit, Vertragsrecht
'Betrug' wegen Arbeitslosengeld?

guten Tag,

vor ein paar Monaten habe ich Arbeitslosengeld genommen, und im April. 2018 habe ich Job gefunden. Ich habe sofort das zuständige Arbeitsamt telefonisch drüber informiert.

Ich habe am 15. Juni.2018 mit Arbeit angefangen, ich habe trotzdem das Arbeitslosengeld bis 30.Juni. bekommen

Ein Paar Woche später habe ich einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, dass ich die Hälfte von letztem Arbeitslosengeld zurückzahlen muss, weil ich für Arbeitslosengeld nur bis 15. Juni nehmen darf.

Ich habe es zurückgezahlt, aber danach habe ich einen Brief vom Hauptzollamt (anschließend Amtsgericht) bekommen mit Mahnung in Höhe vom 600 Euro wegen Betrug.

Ich habe Amtsgericht so geantwortet, dass ich das Arbeitsamt umgehend informiert habe, nach dem ich Jon gefunden habe, und warum ich mehr Arbeitslosengeld bekommen habe, habe ich auch keine Ahnung.

Nun hat Amtsgericht das Bußgeld aus meinem finanziellen Grund auf 400 Euro reduziert, aber die Voraussetzung ist, dass ich einen Beleg unterscheiben muss, in dem ein Aktenzeichen mit Titel 'Betrug'.

Meine Sorge ist folgendes:

1.      Ob ich dann als 'Verbrecher' wegen 'Betrug' beurteilt würde, wenn ich diese Unterlage in Bezug auf Reduzierung vom Bußgeld untergezeichnet habe?

2.      Was ist Auswirkung? (schlecht für die Zukunft, wenn ich irgendwann noch Arbeitslosengeld nehmen muss?)

3.      Da die Formalität wurde damals von einem Beamtem vom Arbeitsamt durchgeführt wurde, habe ich nichts mit dem Betrug zu tun.

  • Ich habe damals nur telefonisch mitgeteilt statt per Brief, deshalb kann ich nicht nachweisen, mit wem ich gesprochen habe.
  • Was kann ich in diesem Fall tun bzw. an wen kann ich mich wenden wegen Rechtsberatung?
  • Ich konnte im Arbeitsamt keine Rechtsberatung finden. Gibt es kostenlose Beratung?

Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe!

Arbeitslosengeld, Recht
UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung
Brief vom Jobcenter - Aufhebungsbescheid?

Hey,

ich arbeite aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle und verdiene dort so viel, dass auf dem Brief, den meine Mutter für die Bedarfsgemeinschaft erhalten hat, bei meinem Bedarf steht 0,00 €.

Frage 1: Heißt dass ich vom Jobcenter aktuell kein Geld bekomme bzw. keins benötige?

Des Weiteren habe ich eine EGV (als Verwaltungsakt) vorliegen, in der steht, dass das Ziel ist meine jetzige Beschäftigung aufrecht zu erhalten oder die Hilfebedürfdigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu verringern. Die EGV zählt bis zum 25.Lebensjahr (sofern nichts weiteres festgelegt wird).

Frage 2: Muss ich mich überhaupt an die EGV halten, wenn ich kein Geld vom Jobcenter beziehe?

Frage 3: Muss ich meinen Anteil (1/3) an der Miete zahlen? Und wenn ja, wieso habe ich dazu nich nichts schriftlich erhalten? Oder zahlen die noch meinen Anteil der Miete?

Frage 4: Die aktuelle Arbeit (Leiharbeit) ist nur zur Überbrückung. Ab August/September 2020 fange ich höchstwahrscheinlich eine Ausbildung an. Hat die Ausbildung einen höheren Stellenwert als meine jetzige Arbeitsstelle? Weil, in der Ausbildung würde ich ja dann weniger verdienen? Können die vok JC mir eine Ausbildung verbieten?

Und ich habe heute einen Brief bekommen, in dem irgendwas von wegen Rente steht, und dass ich nicht mehr arbeitslos bin. Also bekomme ich kein ALG II mehr? (Siehe auch Frage 1)

Arbeit, Geld, Rente, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Leiharbeiter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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