Kaufvertrag - Schimmelfrei?

7 Antworten

Hallo Alex,

du schreibst: Das Haus wurde laut Kaufvertrag dieses Jahr, "Schimmelfrei" übergeben.

Rechtlich handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.

Ob der Verkäufer von dem Schimmel wusste oder nicht, ist unerheblich.

Wenn nicht vorsätzlich, dann hat der Verkäufer zumindest fahrlässig gehandelt. Und für Fahrlässigkeit haftet ebenfalls der Verkäufer.

Soll heißen: Wenn der Verkäufer sich darauf beruft, nichts von dem Schimmel gewusst zu haben, z.B. weil die Küche verbaut war - hätte er auch nicht behaupten dürfen, dass das Haus frei von Schimmel ist.

Das Problem:

Du müsstest beweisen können, dass die Schimmelbildung bereits bei Übergabe des Haus Hauses vorhanden war.

Solche Schäden bilden sich zwar nicht über Nacht, doch wie du sagst liegt der Hauskauf bereits einige Monate zurück.

Die gute Nachricht:

Da die Wand aus Rigipsplatten besteht, halten sich die Kosten für die Erneuerung in Grenzen.

Mich wundert, dass bei diesem Befall niemand den modrigen Geruch bemerkt hat.

Ist die befallene Stelle überhaupt noch nass/feucht?

Falls ja muss auf jeden Fall die Ursache lokalisiert werden.

Um die Möglichkeiten eingrenzen zu können, solltest du nach nach dem Ausschluss-Prinzip vorgehen.

Laufen evtl. Wasserleitungen in diesem Bereich? Wie sieht es in Räumen unter- oder oberhalb dieser Stelle aus?

Auf dem Foto war leider nicht zu erkennen, ob die "Schimmel-Fläche" tapeziert war.

Am Besten du brichst die Rigpsplatte einfach mal heraus und siehst dir an was hinter der Wand ist.

Ich kann mir vorstellen, dass es sich um einen älteren Schaden handelt und hinter der Wand alles trocken ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe dein Bild gesehen.

Du erwähnst extra, dass das Haus schimmelfrei übergeben wurde. Daher ist hier der exakte Wortlaut deines Kaufvertrages interessant, welche Zusage der Verkäufer hier gemacht hat.

Verkäufer haftet nicht für unsichtbare Sach- und Rechtsmängel, versichert jedoch, dass ihm solche nicht bekannt sind“ ???

So wie dein Bild aussieht: der war nicht bekannt, zumindest nicht in der Küche.

Interessant wäre vielleicht, was hinter der Rigips Wand ist, ob man von dort aus hätte etwas erkennen können.

Wenn du hier beabsichtigst den Verkäufer in Haftung zu bringen, benötigst du einen Sachverständigen bevor du an der Wand irgendetwas machst. Denn dann musst du beweisen, dass dem Verkäufer dieser Schaden bekannt war, - und nicht durch Fehlverhalten von dir nach der Übergabe entstanden sein könnte.


Alex8712 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 17:14

Super, vielen Dank für den Beitrag.
Ja, ich gehe auch davon aus, dass dem Verkäufer der Schaden nicht bekannt ist / war. Da dies hinter der Küche lag.

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Alex8712 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 18:18
@Alex8712

Wir haben die Lösung gefunden. Es war ein Wasserschaden.

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kabbes69  07.10.2019, 19:28
@Alex8712

also eine defekte Wasserleitung?

Dies fällt wirklich erst auf, wenn der WasserVerbrauch aus dem Rahmen fällt und du suchen gehst oder wenn es irgendwo tropft.

Wenn unter der Küche noch Räume sind, vielleicht dort noch nachsehen.

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"Hinter der Küche" ist ein verdeckter Mangel. Der ehem. Eigentümer haftet für verdeckte Mängel, noch dazu für welche, deren Vorhandensein er im Vertag in Abrede gestellt hatte. Aber Prüfen der Klauseln im Vertrag, ob verdeckte Mängel ausdrücklich ausgeschlossen waren, wäre noch zweckdienlich.
Wenn der Schimmel harmlos ist und leicht zu entfernen, dann ist das kein Problem: Abwaschen und weg ist er. Ich würde Chlorreiniger dazu verwenden.
Mache aber vorher Fotoaufnahmen und auch eine schriftliche Mitteilung an den ehemaligen Eigentümer per Einschreiben, was du vorgefunden und wie du ihn entfernt hattest; nur zur Kenntnisnahme.
Falls der Schimmel innert jahresfrist wieder auftritt kann man davon ausgehen, dass es ein verdeckter Mangel war, der durch Sichtkontrolle nicht zu erkennen war.


DeluxeK  05.10.2019, 14:51

Bei einem normalen Kaufvertrag ist nur explizit geregelt das es keine versteckenten Mängel geben darf. So wie dieser Mangel dargestellt wird wird es un möglich sein ein verheimlichen beweisen zu können. Diesen Schaden konnte der Verkäufer nicht wissen und somit kann man ihn auch nicht zur Haftung belangen.

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Das klingt plausibel, das der Verkäufer von dem Schimmelbefall nichts wissen konnte. Da kommt wohl "Pech gehabt" ins Spiel. Ich hätte ja auch darauf bestanden vor dem Kauf sämtliche Möbel zu entfernen, um die Substanz prüfen zu können. Ansonsten lasse ich die Finger von einer Immobilie. Dem Verkäufer nachzuweisen, das er das Ausräumen vorsätzlich unterlassen hat, um den Schimmelbefall zu verbergen, wird wohl in die Hose gehen.


Alex8712 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 17:16

Danke. Ja, bei der nächsten Immobilie, würde ich gerne alles entfernen lassen.

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Schwierig...

Sicher habt ihr als Käufer das Übergabeprotokoll auch unterschrieben und somit dokumentiert, dass bei der Übergabe kein Schimmel da war. Der Verkäufer könnte nun jederzeit behaupten, dass der Schimmel in der Nachfolgezeit ("Als wir nun die Küche nach ein paar Monaten abgebaut haben") entstanden ist.

Bei Schimmelbefall ist meist schlechtes Heiz-/u. Lüftungsverhalten ursächlich. Also in dem Fall: Spiritus kaufen im Baumarkt, einsprühen, wegwischen, Wand neu streichen, fertig.

Wenn ihr hier klagt, gibt das eine neverending story mit Anwälten, Gutachten und Gegengutachten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung