Nießnutzrecht- was bedeutet es für uns?

7 Antworten

Unter der Voraussetzung, dass die Großeltern das Nießbrauchrecht für das gesamte Haus haben, ist es auch deren alleinige Entscheidung, wer in den Räumen wohnen darf und wer nicht. Mit der Einräumung dieses Rechts haben deine Eltern überhaupt keine Entscheidungskompetenz darüber.

Nießbrauch bedeutet zum einen das Wohnrecht, darüber hinaus aber auch das Recht zur sog. Fruchtziehung. Für eine Immobilie meint das also die Vermietung der Räume. Und das hat wie gesagt der Nießbrauchnehmer exklusiv. Der Nießbrauchgeber (Eigentümer) hat dann kein Recht mehr darüber zu entscheiden.

Vielleicht bezieht sich das Nießbrauchrecht nur auf einen Teil des Hauses oder eine bestimmte Etage. Dazu sollte im Zweifel nochmal im Vertrag nachgelesen werden.


michaeld305  05.10.2019, 12:09

Kann man nicht treffender erklären

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Die ursprüngliche Eintragungsbewiligung zum Nießbruchrecht der Großeltern sollte Ihren Eltern vorleigen.

Daraus ergibt sich genau welche Regelungen hinsichtlich des Nießbrauchrechtes getroffen wurden.

Alle Änderugnen bedürfen der notariellen Zustimmung der Berechtigten

Es ist davon auszugehen, dass den Eltern ausschließlich die Nutzung der bislang bereitgestellten Räume im 2.OG zusteht, währen die Räume im EG ud 1. OG ausschießliches Nießbrauchrecht der Goßeltern sind.

Da ohnehin bereits Spannungen zwischen Ihnen und den Großeltern bestehen, wäre nicht nur von daher ein Umzug in dieses Haus für Sie, solange die Großeltern leben, sehr zu überlegen.

Ui, bist du sicher, dass du dort wirklich wohnen willst wenn ihr euch nicht versteht? Da ist doch doch ein Streit schon vorprogrammiert!

Die Großeltern haben mit diesen Übergabevertrag das Recht dort weiterhin zu wohnen. Sie müssen auch keine neuen Mitbewohner dulden.


ErsterSchnee  04.10.2019, 12:08

Dass sie keine neuen Mitbewohner dulden müssen, ist so pauschal nicht richtig.

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Wenn die Großeltern das Nießbrauchrecht haben, können sie dir den Einzug verweigern. Das müssen sie überhaupt nicht begründen.