Gerichtsverfahren wegen 1g marihuana?

5 Antworten

Eingestellt werden kann zu jedem Zeitpunkt auch vor Gericht. Aber auch wenn es ein Urteil gibt, wird es nicht doll was werden, sofern Du nich schon vorher mal aufgefallen bist.


Bunari74 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 14:32

Nein das ist das erste mal das ich auffällig bin

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Artus01  05.10.2019, 14:40
@Bunari74

Na dann warte einfach ab, viel passieren wird nicht.

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Wegen 1 gramm ?? Unglaublich.....

Die nehmen sich ja richtig Zeit für Dich.....


Bunari74 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 14:11

Ich hab auch fest daran geglaubt das es fallen gelassen wird

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Wie alt bist du? Habs gelelesen, 18.

Da wirst du vermutlich nach Jugendstrafrecht verurteilt, rechne mit einer Einstellung gegen Auflage. Im schlimmsten Fall mit Sozialstunden.

Da es im Jugendstrafrecht keinen Strafbefehl, sprich keine Geldstrafe gibt, wird eben verhandelt. Gegen einen Erwachsenen würde wohl eingestellt bzw. er bekäme einen Strafbefehl. Da du so jung bist und das Gericht nicht davon ausgehen kann, dass du die Reife eines Erwachsenen besitzt, so dass Jugendstrafrecht in Frage kommt, will dich der Richter sehen, um sich selber ein Urteil zu bilden.


Bunari74 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 14:12

19 zu dem Zeitpunkt aber 18

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Bunari74 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 14:18

Danke für die Antwort

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Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen

  • abzuleistende Sozialstunden
  • Teilnahme an Drogenpräventionsgesprächen ("FRED")
  • Verpflichtung zu Urin-Screenings für die Dauer von 6 - 12 Monaten.