Sind E-Mails, die man dem eigenen Anwalt schickt, vor "Zugriffen" der Polizei "geschützt"? Dürften solche Mails vor Gericht als Beweis verwendet werden?
Wenn ein Mandant seinem Anwalt etwas Brisantes per E-Mail anvertraut, dann ist klar, dass der Anwalt durch seine Schweigepflicht das Mail vertraulich behandelt. Wie ist das aber wenn die Polizei einen beobachtet? Dürfte die Polizei Mails zwischen Anwalt und Mandant überwachen oder gar vor Gericht als Beweis einsetzen? Oder sind diese Infos durch das Anwalt-Mandanten-Verhältnis oder sonstige Gesetze geschützt?
3 Antworten
Der Bundesgerichtshof verbietet das Abhören eines Gesprächs zwischen Anwalt und Mandant. Das gilt natürlich auch für Mails.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-stb813-strafverteidiger-mandant-telefonat-abhoeren-vertrauensschutz-verschwiegenheitspflicht/
Ich wüsste nicht, das dazu extra etwas geurteilt wurde, aber es wäre sicherlich nicht schwer, das Verbot auch für Mail durchzusetzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit seinem Mandanten per email korrespondiert
Egal in welchem Rechtsverhältnis;
dir ist aber schon klar das emails nicht anderes als Postkarten sind, die im Grunde jeder lesen kann?
Und ja, eigentlich ist die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant geschützt.
Logisch wäre, dass dann das Überwachen von Mails gleich gehandhabt wird aber Juristerei ist nicht immer logisch. Ists bei Mails rechtlich gleich wie bei Gesprächen?