Sind E-Mails, die man dem eigenen Anwalt schickt, vor "Zugriffen" der Polizei "geschützt"? Dürften solche Mails vor Gericht als Beweis verwendet werden?

3 Antworten

Der Bundesgerichtshof verbietet das Abhören eines Gesprächs zwischen Anwalt und Mandant. Das gilt natürlich auch für Mails.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-stb813-strafverteidiger-mandant-telefonat-abhoeren-vertrauensschutz-verschwiegenheitspflicht/


MonsieurInconnu 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 15:27

Logisch wäre, dass dann das Überwachen von Mails gleich gehandhabt wird aber Juristerei ist nicht immer logisch. Ists bei Mails rechtlich gleich wie bei Gesprächen?

Phil13272  05.10.2019, 15:34
@MonsieurInconnu

Ich wüsste nicht, das dazu extra etwas geurteilt wurde, aber es wäre sicherlich nicht schwer, das Verbot auch für Mail durchzusetzen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit seinem Mandanten per email korrespondiert


Tuehpi  05.10.2019, 15:45

Doch, tun sie.

Tuehpi  05.10.2019, 15:47
@DerHans

Ach wieso... spart mir Geld und es geht um Dinge die in meinen Augen nicht sonderlich sensibel sind.

Egal in welchem Rechtsverhältnis;

dir ist aber schon klar das emails nicht anderes als Postkarten sind, die im Grunde jeder lesen kann?

Und ja, eigentlich ist die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant geschützt.