Kann ich meine Betreuer anzeigen?

5 Antworten

Auf dem Papier mag es zwar diese Regel geben, dass Du jeden anzeigen kannst, der Dich betrogen hat. Doch wenn es sich hierbei um einen vom Gericht geschätzten Betreuer handelt, funktioniert dies nicht, wie ich selbst erleben musste.

Denn auch ich habe einen Betreuer wegen untreues Verhalten und Unterschlagung von 250.000 Euro angezeigt.

Doch leider musste ich feststellen, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorwürfen nicht nachgehen wollte und mir empfahl, meinen Schaden zivilrechtlich einzuklagen.

Doch auch dieser Weg erwies sich als Holzweg, da bei Klagen immer genau jenes Gericht zuständig ist, von dem auch der Betreuer eingestellt worden ist, welches diesen schätzte und deckte.

Die enge Verbindung zwischen Betreuer und Gericht wirkte sich auf den weiteren Verlauf meine Klage extrem nachteilig ist.

Zunächst einmal zögerte das Gericht zusammen mit meinem Anwalt die Klage 3 Jahre hinaus. Dann bedrängten sie meinen Rechtsanwall, so dass diese mir miteilte, dass die Klage unerwünscht sei und er deswegen sein Mandat kündigen müsse.

Mit anderen Worten, dieser Anwalt hatte Angst vor beruflichen Nachteilen und zog es deshalb vor, dem gerichtlich festgesetzten Prozesstermin fernzubleiben, so dass dieser Prozesstermin ohne Anwalt stattfand und meine Klage zunächst einmal kostenpflichtig abgewiesen wurde.

Die hiermit für mich verbundenen Kosten - für meinen Anwalt, dem Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten - betrugen 10.000 Euro.

Nun galt es einen neuen Anwalt zu finden und die Klage zu erneuern. Nachdem dieser neue Anwalt sich einen Vorschuss von 3.000 Euro hat geben lassen, vereinbarte er mit dem Gericht einen neuen - 6 Monate später liegenden - Gerichtstermin, in dem er dann allerdings nicht erschien, so dass meine Klage vom Gericht erneut kostenpflichtig als "unbegründet" abgelehnt wurde.

Mittlerweile waren schon 20.000 Euro an Prozesskosten entstanden und 5 Jahre vergangen und dem Clan - bestehend aus Gericht und seinem betrügerischen Betreuer - war es mit List und Tücke gelungen, alle meine Klagen ins Leere laufen zu lassen.

Ich hatte zwar die besten Dokumente, die die Unterschlagung des Betreuers eindeutig bewiesen, doch war es bisher noch gar nicht zu einer Beweiswürdigung durch das Gericht gekommen, so dass die Justiz und ihr Betreuer mit "Fug und Recht" davon ausgehen konnten, dass meine Vorwürfe grundlos sind und der Betreuer unschuldig ist.

Nun erst hatte ich realisiert, dass es nicht gut sein kann, wenn der Richter und mein Rechtsanwalt sich gut kennen und an einem Strang ziehen und beauftragte daraufhin einen Anwalt aus einem anderem Gerichtsbezirk.

Nun dachte sich das Gericht eine neue Finesse aus. Es setzte einen Gerichtstermin an, in dem ausschließlich meine Prozessfähigkeit verhandelt werden sollte.

Das Gericht stellte sich - ohne die von mir eingereichten Beweise jemals geprüft zu haben - auf den Standpunkt, dass jemand, der es wagt, einen von ihnen zu verklagen, - und dazu zählte auch der von mir verklagte Berufsbetreuer - verrückt sein müsse und ordnete meine psychiatrische Untersuchung an.

Nun verging erst einmal zwei weitere Jahre, in denen das Gericht nach einem psychiatrischen Sachverständigen suchte, der ihnen zu Willen war. Da sich in Fachkreisen aber schon langst herumgesprochen hatte dass es sich hier um einen höchst delikaten Auftrag handelt, der den Sachverständigen selbst in Schwierigkeiten bringen könnte, fand sich kein Gutachter, der die vom Gericht erwünschte Diagnose liefern wollte.

Denn das Gericht musste die Erfahrung machen, dass es einen solchen nicht gab.

Daraufhin verschob das ww Gericht alle 6 Monate die abgesetzten Gerichtstermine, in der w Hoffnung, dass bald 10 Jahre um sind und die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Novosibirsk  03.02.2020, 15:58

P. S.

Mittlerweile sind 7 Jahre vergangen, in denen es dem Gericht gelungen ist, sämtliche Klagen zu vereiteln.

Einfältige Zeitgenossen raten mir, ein höheres Gericht anzurufen. Doch dies ist nicht möglich, ohne dass ein Urteil vorliegt, auf welches man sich bezieht.

Letztlich gilt hier die Regel, wenn man einen Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass Richter die einzigen sind, die sich nicht an das Gesetz halten müssen und zudem bei Gesetzesverstößen auch nicht bestraft werden können.

Vgl. hierzu die beiden Links:

https://www.twentysix.de/shop/justizversagen-und-heuchelei-an-deutschen-gerichten-thomas-hobmaier-9783740747039

oder

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

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Ja, kannst Du. Aber ob der Fall vor Gericht geht?

Ja klar, es herrscht nämlich ein Briefgeheimnis, das bedeutet, dass keiner ohne Erlaubnis deine Briefe lesen darf!


PhRiMe  05.10.2019, 11:47

Nein, kommt drauf an was das für ein Betreuer ist

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Dazu müssten wir schon wissen wie alt du bist (zumindest Ü18 oder U18) Warum du in welchen Bereichen unter Betreuung stehst. Und vom wem oder woher der Brief kam.

Im Grunde gilt zum Beispiel das Brief oder Postgeheimnis auch für Kinder und Leute die unter Betreuung stehen. Aber gerade bei Kindern muss man halt schauen: die müssen ja auch noch erzogen werden und aufs Leben vorbereitet werden und vor Schaden gesschützt werden. Deshalb steht das Erziehungsrecht teilweise über dem Briefgeheimnis. Ähnlich kann es dann bei Betreuung Ü18 sein.

Kannst beim Betreuungsgericht eine neue Betreuung beantragen.