Teamer-Job als Selbständige: gesetzliche Unfallversicherung?
Hallo,
Ich habe ein selbständige Nebentätigkeit (bin eigentlich Studentin) als Teamerin für FSJler während der Dauer ihrer Bildungsseminare angenommen. (Insgesamt sind das 5 Seminare die jeweils mit 600 Euro entlohnt werden)
Im Gewerbeamt wurde mir gesagt, dass ich eine Gewerbe anmelden soll damit mir da im Zweifel keiner blöd kommen kann. Habe ich gemacht nachdem mir zugesichert wurde, dass das bis auf die Anmeldungsgebühr keine Mehrkosten bedeutet.
Nun habe ich heute einen Brief von der VBG bekommen die mir mitgeteilt haben, dass ich jetzt anscheinend Mitglied bei ihnen bin.
Ich verstehe aber nicht, wieso ich überhaupt Mitglied sein muss. Ich habe ja keine Arbeitnehmer... Muss ich jetzt also Beiträge zahlen, obwohl ich nicht Mal Arbeitnehmer habe?
Bin komplett verwirrt... Danke schon Mal für eure Hilfe 🙈
2 Antworten
Hallo, also falls du Mitarbeiter hast, gilt folgendes:
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden. Das soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens bzw. schon bei der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten geschehen. Melden Sie bitte deshalb Ihr Unternehmen so schnell wie möglich bei der VBG an - weiteres dazu unter "Unternehmen anmelden".
Die Freiwillige Versicherung
Als Selbstständige und Selbstständiger sowie als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie bei der VBG nicht pflichtversichert. Deshalb bietet die VBG die Freiwillige Versicherung an, damit auch Sie bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gut abgesichert sind.
Mit der Freiwilligen Versicherung der VBG erhalten Sie einen umfassenden Schutz gegen die Folgen eines berufsbedingten Unfalls oder einer Berufskrankheit. Wenn im Job oder an Ihrem Arbeitsplatz etwas passiert, helfen wir Ihnen, schnell wieder gesund zu werden. Dies gilt auch bei Dienstreisen ins Ausland.
usw.
Mußt der VBG nur mitteilen, daß du weder Mitarbeiter angestellt hast noch daß du selbst als Selbstständige freiwillig versichert sein willst ;-)
Gruß siola55
Hoi.
Jedes Unternehmen und auch jeder Selbständige muss sich zumindest einmal bei "seiner" Berufsgenossenschaft melden und eingetragen werden - egal ob Arbeitnehmer da sind oder nicht. Das nennt sich formale Mitgliedschaft ohne weitere Folgen/Verpflichtungen.
Jeder soll halt wissen, welche BG zuständig ist, falls mal Leute beschäftigt werden oder man Fragen hat oder ein Erste-Hilfe-Seminar buchen möchte.
Also - alles roger soweit.
Muss ich jetzt also Beiträge zahlen, obwohl ich nicht mal Arbeitnehmer habe?
Mußt du nicht - ausser du selbst willst dich freiwillig versichern in der VBG: