Ein Oberteil wies ein Mangel auf, worauf hin ich dies in Zara kommunizierte und eine Rückerstattung wollte.
Der Typ an der Kasse meinte ich bräuchte ein Kassenbon, bei einer Reklamation ist dies aber nicht der Fall und die Ware wurde eindeutig im Zara gekauft.
Daraufhin rief er mir die Filiale Leitung die sehr unprofessionell war. Sie wies mich auch auf den Kassenbon hin.
Es stimmt doch, dass ich weder ein Kassenbon noch ein Kontoauszug oder Zeugin bräuchte, dies aber den Fall erleichtern würde?
Kennt jemand einen bestimmten Paragraphen oder handfeste Belege, die ich bei meinem nächsten Besuch anwenden kann, da ich dieses Oberteil unbedingt zurückgeben möchte da es defekt ist.
Kauf liegt keine 24 Monate her.