Steuerrückzahlung erhalten - was nun?
Hallo.
ein Freund von mir hat vor einem Jahr über 2000€ erhalten vom Finanzamt. Eine Rückzahlung auf sein Konto. Er hat es beim Finanzamt gemeldet - das es nicht sein Geld sei. Finanzamt kann da nichts machen. Haben es zur Kenntnis genommen. Bei der Bank hat er es auch gemeldet - auch da gleiche Info.
Nun hat er das Geld ausgegeben und bekam nun ein Brief von einem Anwalt. Die wollen gern das Geld zurück.
Wer ist denn da jetzt im Recht? Kann doch nicht sein das weder Bank noch Finanzamt was machen... und er das Geld solange aufhebt bis der Kläger sich meldet?
8 Stimmen
13 Antworten
Eine Rückzahlung auf sein Konto. Er hat es beim Finanzamt gemeldet - das es nicht sein Geld sei. Finanzamt kann da nichts machen.
So ist es auch. Es handelt sich offenbar um entweder eine Verwechslung, oder jemand hat eine falsche IBAN beim FA angegeben. Aber aus der IBAN alleine kann das FA nicht feststellen, wessen Guthaben das war bzw. welche Zahlung hier falsch geleietet wurde. Das kann nur der eigentliche Adressat / Empfänger melden, dem es fehlt.
Nun hat er das Geld ausgegeben und bekam nun ein Brief von einem Anwalt. Die wollen gern das Geld zurück.
Natürlich. Es war ja nie sein Geld im eigentluchen Sinne, also ist er auch verpflichtet, die Summe unverzüglich anzuweisen.
Kann doch nicht sein das weder Bank noch Finanzamt was machen...
Beide sind hier weder zuständig noch in der Lage, etwas zu veranlassen.
und er das Geld solange aufhebt bis der Kläger sich meldet?
Nicht das Geld, aber der Erstattungsanspruch des rechtmäßigen Inhabers erlischt nicht. Er kann höchstens verfristen. -> Zahlen.
Er hat es beim Finanzamt gemeldet - das es nicht sein Geld sei. Finanzamt kann da nichts machen.
Wenn das Geld auf dem Kontot eines falschen Empfängers gut geschrieben wurde, kann derjenige, der es überwiesen hat, tatsächlich nichts mehr machen, das kann nur derjenige, dem das Konto gehört.
Auf die Idee, das Geld einfach zurück zu überweisen, ist dein Freund anscheinend nicht gekommen.
Nun hat er das Geld ausgegeben und bekam nun ein Brief von einem Anwalt. Die wollen gern das Geld zurück.
Der Anwalt bzw derjenige, der ihn beauftragt hat. Dein Freund hätte das Geld nicht ausgeben dürfe, das ganze nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung.
die Frage ist soweit klar, die Antworten nicht
Natürlich ist das FA im Recht
Das FA würde aber keinen Anwalt einschalten, auch ist es schwer vorstellbar, dass die bei einer Fehlüberweisung nicht gleich etwas unternommen hätten.
Es wird wohl so sein, dass der Steuerpflichtige, dem die 2000 Euro zustehen, eine falsche Kontonummer angegeben hat.
Da weder Bank noch FA so eine Zahlung rückgängig machen können, muss der dem das Geld zusteht, sich beim Empfänger melden.
Unzweifelhaft ist es, dass der das Geld zurückzahlen muss, Eigentum erwirbt man nicht an etwas, das man gefunden hat, oder aus versehen aufs Konto gezahlt bekommen hat.
Rechtsgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
es gibt da noch den Begriff der Ersitzung von Eigentum .. aber das würde erst nach 10 Jahren eintreten:
Das FA würde aber keinen Anwalt einschalten,
Ich nehme an, dass derjenige, dem der Betrag tatsächlich zusteht, einen Anwalt beauftragt hat.,
Was soll diese unsinnige Umfrage? Da kann man nichts auswählen....
Im übrigen, wenn man Geld auf dem Konto hat das falsch angewiesen wurde, dann muss man mit der Rückforderung bis zum Verfalltag rechnen. Man kann es auf einem Tagesgeldkonto oder auch in eine sichere Anlage packen, die daraus erwirtschafteten Kapitalerträge darf man behalten, aber das Geld selbst muß man zurückzahlen sofern die Rückforderung bis zum Verfalltag eingeht.
Wie im richtigen Leben, alles was rumliegt gehört irgendjemanden, herrenlose Sachen einfach mitzunehmen ist Diebstahl. Es zu verwahren ist Inobhutnahme einschließlich der Übernahme des finanziellen Risikos an der in Obhut genommenen Sache, heißt, die Sache ist in dem Zustand zurück zu geben wie man sie in Obhut genommen hat.
Der gleiche Fragesteller hat vor ein paar Tagen genau die gegenteilige Frage gestellt, also dass er derjenige ist, der die falsche Kontonummer angegeben hat.
Ist wohl jetzt nur eine Art Frage, was passieren würde, wenn er endlich mal einen Anwalt einschalten würde um sein Geld zurück zu holen :-)
Er hätte es weder dem Finanzamt noch seiner Bank melden müssen, dennoch gehört das Geld nicht ihm.
Hier gilt wie in vielen anderen Bereichen auch die dreijährige Verjährungsfrist. Die Rückforderung ist daher rechtens. Erst nach dieser Frist hätte er eine Rückforderung ignorieren und das Geld ausgeben können.