Pfändung trotz Pfändungsschutz?
Ich habe letzten Monat mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, in der Hoffnung, dass man mir keine weiteren Pfändungen aufs Konto setzen kann. Heute wollte ich (schon verspätet) meine Miete per echtzeitüberweisung überweisen, das Geld auf meinem Konto reicht logischerweise aus, aber es hat nicht funktioniert. Also rief ich bei der Bank an sie sagten ich habe eine Pfändung drauf von 900€ und daher ist die Überweisung nicht möglich. Jetzt hab ich nochmal mein Konto gecheckt und die 900€ wurden abgezogen kann man da was machen?
3 Antworten
Du hast momentan als Single einen Freibetrag von 1.178,59 Euro monatlich auf deinem P-Konto.
Alles was mehr ist kann gepfändet werden
Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.180 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – unabhängig davon, ob es sich um Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge oder Sozialleistungen wie Hartz IV, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld handelt. So sichert der Gesetzgeber das Existenzminimum.
Die Höhe dieser Freibeträge ist in der jeweils aktuellen Pfändungstabelle festgelegt. Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre angepasst (§ 850c Abs. 2a ZPO). Seit dem 1. Juli 2019 liegt die unterste Pfändungsfreigrenze bei 1.180 Euro im Monat. Die Freibeträge gelten bis zum 30. Juni 2021.
Es kommt also drauf an, ob du single, verheiratet, unterhaltspflichtig ect. bist, so dass diese Status dein Pfändungsfreibetrag beeinflusst.
Ein Pfändungsschutzkonto verhindert nicht, dass das Konto gepfändet werden kann.