Pfändung trotz Pfändungsschutz?

3 Antworten

Du hast momentan als Single einen Freibetrag von 1.178,59 Euro monatlich auf deinem P-Konto.

Alles was mehr ist kann gepfändet werden

Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.180 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – unabhängig davon, ob es sich um Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge oder Sozialleistungen wie Hartz IV, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld handelt. So sichert der Gesetzgeber das Existenzminimum.

Die Höhe dieser Freibeträge ist in der jeweils aktuellen Pfändungstabelle festgelegt. Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre angepasst (§ 850c Abs. 2a ZPO). Seit dem 1. Juli 2019 liegt die unterste Pfändungsfreigrenze bei 1.180 Euro im Monat. Die Freibeträge gelten bis zum 30. Juni 2021.

Es kommt also drauf an, ob du single, verheiratet, unterhaltspflichtig ect. bist, so dass diese Status dein Pfändungsfreibetrag beeinflusst.

Woher ich das weiß:Recherche

Ein Pfändungsschutzkonto verhindert nicht, dass das Konto gepfändet werden kann.