Was kann ich machen wenn ein "Freund" auf meinen Namen (Lastschrift) etwas bei Amazon bestellt?

Hallo

Also ein "Freund" (wenn man es noch so nennen kann) den ich freundlicher Weise bei mir hab wohnen lassen hat mich wohl betrogen da ich heute ein Inkassoschreiben bekam welches mit Amazon zutun hat. Er meinte halt er hätte sich für sein Handy so eine Hülle mit integriertem Akku und Liquid für seine Ezigarette bestellt und natürlich auch selber bezahlt.. Dem scheint ja nicht so da ich heute eine Forderung von Amazon über 117 Euro bekam in welcher ich aufgefordert wurde diesen Betrag bis spätestens zum 16.10 zu Überweisen. Da er ja bei mir wohnte wurden die Sachen auch zu mir zugestellt ( Die Hülle liegt hier z.b noch). Ich bin im Augenblick Azubi und verdiene ein paar Kröten im Monat, also wie soll ich das bezahlen?. Desweiteren schuldet er mir zu der o.g vorderung noch Mal 130 Euro da ich ihm die Geliehen hatte ( bis jetzt natürlich nie wieder gesehen habe). Im Schreiben steht das Amazon versucht hatte das Geld per Lastschrift abzubuchen, aber dafür hätte er ja meine Bankkarte gebraucht und ich bin mir nicht sicher ob er sie mir während ich Arbeiten war eventuell gestohlen hat. Wie soll ich nun vorgehen?. Ich habe noch seine Sachen hier (z.b PC), darf ich den verkaufen und so meine Vorderung zurück bekommen?. Anders sehe ich keine Möglichkeit an mein Geld Ran zu kommen geschweige denn meine Rechnung bei Amazon die ja durch ihn verursacht wurde zu bezahlen

Ich hoffe einer von euch kennt sich damit aus :)

Danke

Betrug, Amazon, Recht, Lastschrift, Bestellen im Internet
Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz
Kann ich meine Mieter wegen ungenehmigten Kahlschlag im Garten wegen Sachbeschaedigung anzeigen?

Auf Anfrage (mündlich) von meinen Mietern habe ich zugestimmt, dass die Tanne (Edeltanne) neben der Garten-Treppe durch ihn entfernt werden darf. Der Baum war durch Efeu umrankt und teilweise abgestorben, bzw. im untere Bereich bis etwa 2 Meter hoch waren die Äste abgestorben und behinderten Sonnenlicht auf den Unterwuchs welcher dadurch recht mikrig war.

Außerdem habe ich empfohlen alle wilden Brombeerranken, welche bis 3 m hoch in die Bäume gewachsen waren zu entfernen und im Bodenbereich abzuschneiden.

Dabei durften die Mieter Totholz von Haselnusssträuchern, welche wild gewachsen und ohne Seitentriebe bis zu 4 Meter hoch reichten entfernen. Das Restliche Holz habe ich empfohlen auf etwa drei Meter Höhe, dass entspricht zwei Meter über dem Niveau des Bürgersteig zu kappen. Damit bliebe genügend Sicht-Schutz aber die Gehölze wären besser zu bearbeiten.

Hierfür habe ich dem Mieter sogar meine Motorsäge geliehen. Der Mieter hat immer wieder darauf bestanden dass alle Bäume weg kämen, welchem ich widersprochen habe.

Nachdem der Mieter unter dem Motto Nussbaum ist Nussbaum, ohne offensichtlich Ahnung von Pflanzen zu haben, sogar den schönen Korkenzieher-Haselnuss abgeschnitten hat, habe ich die Motorsäge wieder mit nach Hause genommen.

Der Mieter hat sich dann anderswo einen Motorsäge geliehen und in meiner Abwesenheit die beiden Buchsbaume (Sträucher) links und rechts vom Gartenweg gekappt.

Ich habe den Mieter noch extra darauf aufmerksam gemacht das der Tulpenbaum (Magnolia), der Apfelbaum, der Pflaumenbaum, der Holunderbaum/Strauch und der Flieder (Sering) auf jeden Fall stehen bleiben sollen. In meiner Abwesenheit hat der Mieter alle, auch die durch mich angewiesenen Bäume gefällt.

Auf meinen entrüsteten Vorwurf hat er gesagt das wäre irrtümlich passiert aber als die Frau des Mieters dann auch noch meinte dass der große Walnussbaum weg müsste und vorm Haus die Rhododendron entfern werden müssten, habe ich das ausdrücklich verboten und habe selber im Vordergarten den Wildwuchs zwischen den Rhododendron entfernt.

Kann ich meine Mieter wegen Sachbeschaedigung anzeigen.

Und wenn ja, dann wie muss ich da vorgehen, denn ich lebe im Ausland und kann nicht kurz nach Deutschland fliegen.

Recht, Anzeige
Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen
Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?

Hallo liebe Community,

ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.

In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.

Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).

FRAGE:

Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?

Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende

Bewerbung, Polizei, Recht, Staatsanwaltschaft, bundeszentralregister
Ich wurde heute gekündigt bzw freigestellt?

Hi, alles fing Freitag an als unser Meister zu einem Arbeitskollegen über mich gemeint hat das er mir eine reinhauen würde wenn ich den Auftrag falsch machen würde was ich allerdings nicht tat sondern sowieso alles richtig war

Ich habe ihm anschließend damit konfrontiert weil ich alles persönlich Mitgehört hatte

er jedoch meinte das ich nicht so ein Theater machen solle als ich entspannt sagte das er mir ruhig eine reinhauen kann er meinte sogar das er zum Chef gehen würde und ich dementsprechend nach Hause woraufhin ich erwiderte das er das auch ruhig machen kann

Anschließend war ich selber beim Chef und habe ihm die Situation geschildert woraufhin er ganz trocken seine Arme hochhebend meinte „Ja, was soll ich denn tun? kommt einfach klar“

Und hat mich fortgeschickt weil er angeblich sehr beschäftigt war

Heute als ich während der Arbeitszeit mit meiner Schwester telefoniert hatte weil es ihr nicht gut ging hat mich der besagte Meister dabei gesehen und ist aufgeregt zum Chef gegangen

Woraufhin ich beinahe eine Fristlose Kündigung gekriegt hätte letztendlich aber Freigestellt wurde

Es hieß außerdem auch das ich vom Chef aus Freitag gekündigt gewesen worden wäre aber andere seien für mich eingesprungen und hätten mich davor bewahrt

Das ist doch echt ein Witz!

Nun kurze Geschichte langer Text was kann ich nun tun ich habe bei der Arbeiterkammer bereits angerufen und ihnen die Situation geschildert und es hieß das ich eine Strafanzeige beantragen könnte wegen der körperlichen Drohung.

Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Chef, Firma
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Ein Autohändler verkauft ein Auto im angeblichen Kundenauftrag von mir?

Hallo,
ich habe eine kurz Frage.

Ich habe letztes Jahr mein altes Auto verkauft, einen Golf V GTI, und mir einige Tage später ein neues Auto gekauft. Den Kaufvertrag, dass ich den GTI verkauft habe, habe ich leider nicht mehr. Wusste nicht, dass das ein Jahr später nochmal relevant werden könnte.

Ich habe gestern eine Nachricht in WhatsApp erhalten, dass jemand vor kurzem, also knapp ein Jahr später, meinen GTI gekauft hat, dieser aber angeblich viele Mängel hätte. Sowie keine Papiere mehr über Reparaturen vorhanden sind oder über den Service. Ich habe dem Käufer damals alles mitgegeben, was ich habe machen lassen am GTI.

Der Neubesitzer des Fahrzeugs meinte jetzt, dass das Fahrzeug wohl mängel aufweise und er auch nicht glauben kann, dass so viel an diesem Auto gemacht wurde. Also hat er mich kontaktiert. Er möchte wohl dagegen vorgehen, da offensichtlich viele Angaben gemacht wurde, aber keine Dokumente über die ganzen Reparaturen vorhanden sind - diese hat der Händler angeblich nicht.
Ich fand das ein wenig komisch, wieso der Händler das ganze behauptet.

Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug nicht im Auftrag verkaufen lasse, sondern das Auto an den vermeintlichen Händler verkauft habe im Dezember. Ebenso sollte der Händler behauptet haben, dass ich meinen GTI verkaufen musste, weil ich Insolvent bin. Ich bin in keinster Weise Insolvent, denn ich hatte mir erst eine Wohnung gekauft.

Meine Frage dazu ist, was kommt da auf mich zu? Und wieso wird einfach meine private Telefonnummer herausgegeben? Das Auto wurde NIE im Kundenauftrag von mir verkauft. Ebenso die Angabe, dass ich Insolvent wäre, stimmt nicht. Einen Kaufvertrag an den Händler habe ich nicht mehr, und auch keine Bestätigung, dass ich das Auto im Kundenauftrag verkaufen lies - was ja logisch ist, da das ja nicht der Fall ist. Ich verkaufte das Fahrzeug an den Händler.

Recht, Betrugsverdacht, Autokaufvertrag, Auto und Motorrad

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