Mein Nachbar macht mir das Leben zur Hölle! Brauche Tipps?

Hallo zusammen,

meine Nachbarn machen mir das Leben zur Hölle, jede Woche gibt es was neues was sie stört und das wird geklingelt, das Baby wird dadurch wach und man muss vor der Tür mit denen Diskutieren. Wir sind alle Eigentümer in einem Reihenhaus, aber so wirklich Ahnung, was man darf und was nicht hat der Nachbar nicht! Er denkt er hat gekauft und er darf machen was er will.

Nun ist es so, das die Regenrinne des Nachbarn immer überläuft und er meint es liegt daran das die Rohre voll sind - sind sie aber nicht der Nachbar hat auf dem Dach ein Erkerfenster, aus dessen Rohr das Wasser bei starkem Regen regelrecht in die Reguläre Dachrinne schießt und somit auf der anderen Seite der Rinne runterplätschert... somit hat der Nachbar bei starkem Regen den Flur nass.

Nun fing er einfach an vor meiner Garage eine Pipeline zu graben, wir wurden nicht gefragt und bringen würde es auch nichts - ich meine HÄ??? wieso sollte das wasser nicht mehr aus der Rinne bei Ihm rüberschießen wenn das Rohr anders abgeleitet wird? Nun haben wir mit dem 3. Nachbarn im Bunde geklärt, das wir die Rinnen unterteilen und jeder sein eigenes Fallrohr bekommt, damit wir endlich ruhe haben.

Nun ist der Nachbar - der der Probleme macht - hingegangen und hat das Regenrohr was er bereits freigegraben hatte voll mit Dreck und Laub gekippt - wie unnötig und kindisch.

Meine Frage: meint Ihr ich soll abwarten ob die jetzt langsam mal den Ball flach halten oder soll ich auch mal rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einleiten? es gibt SEHR VIELE Dinge die sie gemacht haben, die nicht erlaubt sind... das wäre z.B.:

  1. den Vorgarten gepflastert und zum Parkplatz gemacht (bei uns in der Stadt nur mit genehmigung erlaubt und man sollte bestimmte vorgaben einhalten beim pflastern , die nicht eingehalten sind...z.B. senkt der Vorgarten sich langsam aber sicher extrem ab)
  2. auf besagtem Parkplatz wird nur mit fetten limousinen geparkt, die viel zu lang dafür sind, teilweise ragt das auto bis zur straße vor und ich muss mit meinen 2 kindern auf die hauptstraße
  3. eine Abluft für die Abzugshaube direkt neben mein Klofenster an der Grenze errichtet (auch nur mit genehmigung erlaubt, ich muss es auch erlauben weil es eig. 1 m von der Grenze entfernt sein muss - ich hätte es aber nicht erlaubt, da mir mein Erdgeschoss total zu-stinkt wenn die nachbarin kocht!
  4. wir haben einen Wendehammer wo unsere Garagen stehen, da die nachbarn in ihre garage nicht reinpassen parken sie davor... was gar nicht geht in einem Wendehammer, denn der ist zum Wenden da!

Das war's erst mal aber es gibt noch mehrere eher kleinigkeiten über die ich mich nicht aufregen will.

Was meint Ihr? Still bleiben - also sich alles gefallen lassen? - damit die nachbarn weiterhin meinen sie können machen was sie wollen, oder etwas unternehmen?

LG

Recht, Baugenehmigung, Eigentum, Nachbarn, Nachbarschaft, Ordnungsamt
Rechtslage: darf Rektor Lehrern/Studenten bestimmte Kleidung verbieten?

Hallo :)

(FOTOS IM ANHANG)

Es handelt sich hierbei um einen Vorfall, der schon etwas länger her ist. Allerdings interessiert mich jetzt doch die Rechtslage.

Und zwar machte ich 2 Wochen an einer Mittelschule ein Pflichtpraktikum von der Universität aus. Ich leistete vorbildliche Arbeit und wurde von der Lehrerin, welcher ich zugeteilt wurde mehrmals gelobt und sogar mit einem schönen Geschenk entlohnt.

Allerdings kam es zwei Tage vor Ende meines Praktikums zu einem unschönen Vorfall: der Rektor holte mich aus dem Klassenzimmer heraus, um sich über meine "aufreizende" Kleidung und Make Up zu echauffieren. Diese war in meinen Augen jedoch seriös, wenn auch figurbetont. Mein gesamtes Umfeld und Instagram Follower bestätigten dies. Ich habe von Natur aus einfach eine schmale Taille und etwas mehr Po, und laut Rektor lenkte ich somit die Schüler zu sehr ab.

Er verbat mir, ähnliche Kleidung weiterhin zu tragen. Die Leggins die ich am Tag darauf trug, waren laut ihm okay, da es sich um eine "Hose" handelte. Allerdings fühlte ich mich unwohl und nicht professionell darin. Am letzten Tag trug ich wieder einen Rock (nicht knalleng, aber figurbetonend, reichte nahezu bis zum Knie, kaum Dekolleté und keine nackten Schultern), da sehr warmes Wetter gemeldet war. Daraufhin holte er mich zusammen mit einer Lehrerin, die mich eh noch nie ausstehen konnte aus dem Unterricht und wollte mich ohne Praktikumsbestätigung des Hauses verweisen. Er gab sogar freimütig zu, dass mein Vorwurf des Sexismus schon irgendwie richtig ist, aber er hat hier das Hausrecht und darf tun und lassen und vor allem verbieten was er will. Ich musste betteln, dass ich nach Hause und wieder in die Leggins schlüpfen darf, damit mir meine Arbeit anerkannt wird.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Ich weiß, dass man Schülern keine Kleidung verbieten darf, da das mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert. Wie ist die Lage bei Lehrern bzw Studenten?

Ich fühlte mich gedemütigt und hilflos, zumal ich an meiner Kleidung wirklich nichts falsches sehen konnte. Ich empfinde das Verhalten des Rektors als willkürlich, ich meine, wer definiert denn "zu sexy"? Zumal man echt nix sehen konnte, es war einfach nur mein Körper, der halt "schön" ist, und den ich extra unvorteilhaft verstecken müsste, um es zu vermeiden, von Männern als attraktiv erkannt zu werden.. Viele meiner Lehrer trugen auch solche Kleidung und ich fühlte mich so wohl und leistete auch gute Arbeit, das weiß ich.

Vielen Dank für die Antworten :)

Lg, Pia

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Schule, Recht, Arbeitsrecht, Lehrer, Student
Was soll ich bei der schriftlichen Anhörung als Beschuldigte im Bogen von der Polizei ankreuzen?

Kurze Vorgeschichte, Ich hatte Streit mit einem Familienmitglied, dem ich anschließend einen Brief schrieb. Damit meine Frage nicht ausartet halte ich es kurz. Jedenfalls schlug ich vor uns zu versöhnen, daraufhin sagte sie, sie möchte erst lesen, was im Brief steht, den las sie noch nicht. Da der Brief nicht sehr förderlich für unser Verhältnis gewesen wäre, schlug ich vor mir den Brief wiederzugeben. Das sagte ich an der Wohnungstür und sie sagte der Brief liegt auf dem Wohnzimmertisch hol ihn dir. Das tat ich, verließ sofort wieder die Wohnung. Dann gab es noch ein Streitgespräch vor der Wohnungstür und dann ging ich sofort.

Heute habe ich plötzlich eine Anzeige im Briefkasten und werde des Hausfriedensbruch beschuldigt, ich denke einfach aus purer Rache. Ich habe jedenfalls keinen Hausfriedensbruch begangen, denn sie sagte ja klar hol den Brief.

Ich habe jetzt alles ausgefüllt, weiß jedoch nicht, was ich hier ankreuzen soll, ich verstehe nicht wirklich was gemeint ist, ich hatte noch nie Anzeigen oder Ähnliches. Und zwar muss ich Kreuze setzen bei:

Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden oder Nicht einverstanden

Und

Bei einer Straftat:Ich bin mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage und Weisung gemäü §153 StPO Einverstanden nicht einverstanden

Kann mir da jemand eventuell einen Rat geben? Danke schon mal im Voraus

Recht, Anzeige, Straftat
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

Haus, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Vermieter, Hof, Rechtsschutz
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

Handy, Internet, Finanzen, Smartphone, Kündigung, Geld, Recht, UseNeXT, Bankkonto, Vertragsrecht, Vodafone, Volksbank
Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Kleinanzeigen, Mahnbescheid, Rechtsberatung, Rechtsbeistand
Psychisch krank und obdachlos; Was tun wenn nicht einmal Arbeit in einer WfbM möglich ist und man keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe hat?

Eine psychisch kranke Freundin ist bereits durch alle Raster gefallen und es besteht keine realistische Chance, sie am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.

Sie ist schon 23, hat bisher seit ihrem Schulabschluss vor 8 Jahren noch keine Ausbildung gemacht und es ist schon eine Reha-Maßnahme gescheitert. Das heißt sie ist nicht in der Lage mindestens 3h pro Tag zu arbeiten.

Ihr wurde vor einiger Zeit schon mal eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte empfohlen. Probeweise hat sie dort auch schon gearbeitet, wurde dann aber wieder entlassen, weil sie auch dazu nicht in der Lage ist.

Sie hat eben gewisse Besonderheiten - auch bekannt als Einschränkungen - die eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme erschweren:

  • Hauptschulabschluss 2012 (Notenschnitt 3,9 und in Mathe eine 6)
  • Zwischen 2012 - jetzt arbeitslos bzw. nur gescheiterte Maßnahmen
  • Hoch verschuldet; P-Konto
  • Vorbestraft
  • Psychische Behinderung: Persönlichkeitsstörung, Depression, PTBS

Wenn man ihre ganzen Einschränkungen bedenkt, hat sie keine realistische Chance für eine Ausbildung. Davon abgesehen ist auch schon Arbeit in einer WfbM gescheitert. Zwecks der Schulden würde ihr potentieller Arbeitgeber informiert werden, da der Lohn gepfändet werden würde. Auch ihre Behinderung (einhergehend mit Suchtproblematik) hat schon dazu beigetragen, dass sie bei vielen Angelegenheiten schon gescheitert ist.

Es wäre gut zu wissen, wie es bei ihr weitergehen soll und von was sie leben soll?

Von einem Sachbearbeiter wurden schon Anträge abgelehnt und es wurde auf die Eltern verwiesen. Sie hat ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern und bekommt keinen Unterhalt. Sie bekommt lediglich einen Schlafplatz gestellt und den Rest muss sie sich selber finanzieren. Laut einem Anwalt hat sie ja nicht einmal Anspruch auf Unterhalt. Zur Zeit lebt sie übrigens nur vom Suchen von Pfandflaschen.

Ihr wurde mal von einem Berater erzählt, dass der einzige Weg, um Anspruch auf Sozialhilfe zu bekommen, in die Obdachlosigkeit führt. Sofern sie obdachlos wird, muss sie sich obdachlos melden. Sie hätte erst dann Anspruch auf Sozialhilfe bzw. müsste sich täglich 5€ vom Amt holen und erst wenn sie eine Wohnung gefunden hätte, würde sie den Regelsatz bekommen.

Falls sie aber wirklich mal Geld vom Amt bekommen sollte, würde es schon daran scheitern, dass sie sich sowieso nicht an die Auflagen halten könnte. Das heißt sie würde vermutlich irgendwann auf 0 sanktioniert werden und würde dann wieder in die Obdachlosigkeit geraten. Oder sie findet nie eine Wohnung und bleibt auf Langzeit gesehen obdachlos.

Ihr wurde mal angedeutet, dass die Eltern auch fern ab des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig wären. Also solange bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

In ihrer Verzweiflung bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als einfach abzuwarten. Auch wenn ihr Weg in die Obdahclosigkeit führt. Was könnte sie tun?

Arbeit, Geld, Recht, Krankheit, Armut, Psychologie, Amt, Gesundheit und Medizin, obdachlos, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Werkstatt für behinderte Menschen
Kann man eine volljährige einweisen lassen?

Hallo, ich bin 18 jahre alt, schwanger und habe extreme Probleme mit meiner Familie seit klein auf. Meine Eltern machen mich einfach psychisch fertig und sehen das nicht, dann stellen sie mich als monster da. Meine Eltern sind seit ich 3 bin getrennt, trotzdem holt meine Mutter meinen vater jeden tag zu uns.
Seit 18 jahren muss ich täglich mit anhören, wie sie streiten obwohl sie getrennt sind! Ich habe oft meiner Mutter gesagt sie soll aufhören meinen vater zu holen, da mich das auch mit 18 belastet wenn ich mit schreienden Eltern wach werde, aber sie nimmt mich nie ernst.

Ich wurde als kind meiner Mutter auch weg genommen vom amt, sie entführte mich in ihre heimat wo wir in armut leben mussten. In der Pubertät und bis jetzt hat man mir alles verboten und ich durfte bloß nicht mit jungs reden, wurde massiv kontrolliert usw. Meine Mutter hat mich mit 14-15 in eine geschlossene gesteckt da ich aggressiv wurde und nicht zur schule ging, wegen mobbing. Übrigens hat meine Mutter mich gegen meinen willen zum austragen des Kindes gedrängt. Ich bereue es nicht das kind behalten zu haben, aber sie hatte kein recht dazu und ich bin überfordert. Ich habe einen Platz in einer Mutter kind Einrichtung und ziehe in 1 woche aus.

Gestern ist es aber zuhause eskaliert. Meine Eltern streiteten, und als ich mich einmischte schrie meine Mutter mich total an während ich wehen hatte. Da sind mir die Sicherungen durch gebrannt. Vor allem weil sie ständig behauptet mir nie was angetan zu haben und ich verrückt sei. Habe auf sie eingeprügelt, getreten usw. sie hat einen geprellten arm, ne geprellte nase, blaue flecken und dazu noch ein kaputtes handy jetzt. Sie war über nacht bei meinem vater und war auch im Krankenhaus. Heute kam sie dann heim, und meinte sie war in der Psychiatrie und beim Jugendamt und hat gebeten das man mich einweist, behauptet ich sei psychisch krank und man soll mir meine Tochter weg nehmen, da ich sie misshandeln werde. Ich würde mein eigenes kind niemals anfassen. Aus panik dass man mir wegen ihr das kind weg nimmt, habe ich nochmal auf sie eingeprügelt. Ich wusste einfach nicht weiter. Sie ist jetzt wieder zu meinem Vater. Meine frage, kann sie mich tatsächlich mit 18 jahren einweisen? Das macht mir jetzt total angst, da sie es ja schon mal geschaft hat als ich 14 war. Vor allem hab ich angst um mein kind. Aber das Jugendamt weiß eigentlich das ich ein platz in einer Einrichtung habe und meine Mutter selber nicht ganz richtig tickt. Von mir aus soll sie mich gern anzeigen, aber sich nicht in das leben von mir und meinem Kind einmischen und mich als krank darstellen!

Mutter, Familie, Polizei, Schwangerschaft, Recht, Eltern, Gewalt, Psychologie, Aggression, Gesundheit und Medizin, häusliche Gewalt, Kinder und Erziehung
Anonym an Polizei wenden?

Hallo,

folgender Fall: Person A(16) und ein paar Freunde wurden von einem erwachsenen Dealer (ca. 23) ,,angestellt'' um gegen Geld Cannabis an Leute zu verticken, was aber auch selbst konsumiert wurde.

Dies lässt sich aus den Whatsappchats im Handy von Person A klar erkennen.

Zudem hat Person A in anderen Chatverläufen klar zugegeben weitere Strafttaten begangen zu haben: mehrfacher Fahrraddiebstahl, Raub, Ladendiebstahl und plante unter anderem einen Zigarettenautomaten zu zerstören (noch nicht geschehen, evtl. anders überlegt). Wie kann man als naher Verwandter, der die Chats heimlich gelesen und die Verläufe abfotografiert hat, am besten vorgehen um ANONYM alles bei der Polizei aufzudecken, da Angst vor dem Dealer besteht (hat Hintermänner).

Könnte man nicht ein paar Fotos (Joints oder Verläufe, wo offen über den Verkauf von bekannten Cannabissorten geschrieben wird)ausdrucken, die einen Hinweis für einen Verstoss gegen das BTMG liefern, sodass ein richterlicher Beschluss besorgt werden kann um das Handy zu durchforsten und gleichzeitig das Handy mit den Fotos und einem Hinweisschreiben in einem Umschlag anonym im Briefkasten der Polizei abgeben?

Oder würde dies nicht ausreichen um weitere Nachforschungen anzustellen? Welche Strafen können Person A und B erwarten. Hätte dies Auswirkungen auf den Führerschein in 2 Jahren für A? Wie gesagt es geht darum, dass die verwandte Person nicht als Zeuge eingesetzt wird sondern möglichst die Chats. Kann die Polizei Chatverläufe in Instagram und Whatsapp wiederherstellen?

Hoffe auf ein paar Tipps

LG

anonym, Recht, Drogen
Fahrlässige Körperverletzung - Strafe?

Hey Leute😬 Ich bin heute morgen mit dem Fahrrad von meinem Job nach Hause gefahren und hatte, ich weiß, dass das falsch ist, mein Handy in der Hand und Kopfhörer, außerdem bin ich auf dem Bürgersteig gefahren. Vor mir ist dann ein ca. 10 jähriger Junge aus einer Grundstückseinfahrt gekommen und ich hab ihn halt leider zu spät gesehen und hab ihn angefahren😔 Mir tat das auch voll Leid und ich hab mich auch sofort um ihn gekümmert. Seine Mutter hat dann einen Krankenwagen gerufen und hat sich mega aufgeregt, was ich ja auch irgendwie verstehen kann, aber ich hab mich natürlich tausend Mal entschuldigt. Sie hat trotzdem die Polizei dazu gerufen und die Polizisten meinten, dass das fahrlässige Körperverletzung ist und die Mutter, wenn sie will, eine Anzeige gegen mich erstatten kann, was sie dann auch gemacht hat. Was passiert jetzt wegen der Anzeige und welche Strafe kann man dafür bekommen? Zur Info: Ich bin 16 Jahre alt, hab leider schon einmal eine Anzeige wegen Ladendiebstahl bekommen (sonst nichts) und der Junge hatte eine Platzwunde, die genäht werden musste, aber keine anderen Verletzungen.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Klar weiß ich, dass man das so pauschal nicht sagen kann, aber ich wüsste halt gerne ungefähr, was noch passiert und wie eine Strafe ausfallen könnte😕

Vielen Dank, liebe Grüße, Leni😘

Auto, Arbeit, Geldanlage, Fahrrad, Schule, Verkehr, Job, Geld, Angst, Mädchen, Polizei, fahren, Recht, Gesetz, Junge, Anzeige, Körperverletzung
Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Habe Hausverbot bei der Agentur für Arbeit erhalten, wollte einen Bildungsgutschein haben dann hat man mich des Hauses verwiesen was kann ich machen?

Man hat mich einfach des Hauses verwiesen und gedroht wenn ich nicht gehencwprde ein Hausverbot bekommen würde.

Jetzt hat man doch ein Hausverbot erteilt obwohl ich gegangen bin. Ich habe dann Widerspruch eingelegt und dann hiess es, dass dieses Hausverbot mich nicht stark treffen würde da ich ja dennoch ein Termin vereinbaren könnte und man hat mir die Servicenummer 08000... angegeben und eine Rechtsbehelfsbelehrung war auch dabei mit 4 Wochen.

Ich habe mir dann gedacht, na gut, ich darf zwar ohne Termin nicht mehr vorbeikommen aber ich kann ja vorher anrufen und einen Termin machen. Das ist jetzt auch schon über 1 Jahr her, Widerspruch ist abgelaufen. Ich habe nur dem Schreiben geglaubt und einen Termin vereinbart. Am 4.10.19 habe ich für den 27.10.19 einen Termin erhalten. Einen Tag später habe ich wieder ein Schreiben mit einer Abladung erhalten, es wäre fälschlicherweise ein Termin mit mir gemacht worden.

Jetzt habe ich soeben angerufen und heisst ich sei gesperrt obwohl es in dem Schreiben vom Hausverbot heisst, dass ich trotzdem noch anrufen kann und vermittelt werde.

Der Herr von der Servicenummer behauptet dass wenn man Hausverbot hat, alles gesperrt ist.

Wem kann ich jetzt glauben? Er sagt dass er nicht mehr in meine Daten reinschauen kann. Am Freitag war ich noch nicht gesperrt.

Was kann ich machen?

Recht, Agentur für Arbeit, Hausverbot, Umschulung, Weiterbildung
Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Auto und Motorrad
Gehaltszahlung zwei Wochen zu spät? Zumutbar?

Ich hab ne neue Arbeitsstelle angefangen und bekomme statt am Monatsende nun zur Monatsmitte am 15. mein Gehalt. Habe zu Beginn nachgefragt, ob ich bereits am 15.09 ne Abschlagszahlung für zwei Wochen bekommen kann (Zur Info; ich habe die Stelle am 01.09 angetreten). Mir wurde daraufhin gesagt, dass sie das nicht machen und ich erst am 15.10 (also darauffolgender Monat) mein erstes Gehalt bekomme... aaaaber dafür dann ein anderthalbes Gehalt! Heute kam dann

die Gehaltsabrechnung per Post und ich bin etwas verwirrt. Bekomme nur ein Gehalt, obwohl ich bereits sechs Wochen gearbeitet habe... quasi zwei Wochen Verzug... das bringt mich finanziell ziemlich durcheinander und bereit mir große Probleme, da ich keine Rücklagen habe (der Jobwechsel kam spontan und ungeplant, hätte ich das jedoch gewusst hätte ich die Stelle wohl nicht angenommen). Hab gelesen sowas wäre nur zumutbar wenn der Arbeitnehmer zumindest nen Abschlag bezahlt bekommt für die zwei Wochen die man bereits geleistet hat, so wie ich das in meinem Fall auch dachte. Bevor ich da bei meinem Arbeitgeber auflaufe, wollte ich einen von euch um Rat fragen. Is das erlaubt und zumutbar ? Mir ist klar, dass ich als Arbeitnehmer in Vorlage treten muss was die Arbeitsleistung betrifft und erst am Ende des Monats mein Geld bekomme, aber sechs Wochen lang arbeiten und dann nur für vier Wochen bezahlt werden, das fortlaufend immer mit zwei Wochen Verzug ? Habe extra nochmal im Arbeitsvertrag nachgelesen, da steht unter dem Punkt Vergütung nur folgendes „Die Vergütung wird jeweils zum betriebsüblichen Termin gezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.“ sonst is darüber nichts geschrieben....

Danke Schonmal im Voraus

Geld, Recht, Arbeitsrecht, Gehaltsabrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Zimmertür Schlüssel fehlten bei Auszug? Muss ich komplettes Schloss bezahlen oder kann man nur einen Schlüssel nachmachen?

Bei Auszug fehlten mir sämtliche Zimmertür Schlüssel, was der Vermieter nun acht Wochen beanstandet.

Ob sie überhaupt bei Einzug vor 11 Jahren da waren, vermag ich heute nicht mehr zu sagen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll erfolgte damals nicht aber im Mietvertrag steht drin. fünf Zimmertür Schlüssel. Ich habe da auch nie darauf geachtet. Nun verlangt der Vermieter von mir dass alle Schlösser komplett zu Lasten von mir ausgetauscht werden . ich hingegen bin der Meinung dass man die Schlüssel für kleines Geld nachkaufen kann da es ganz normale Zimmertüren sind.

Im Übrigen steht im Abnahmeprotokoll dergleichen nicht drin und es heißt also :keine Mängel an der zurückgegebenen Wohnung.

Des lieben Friedens Willens habe ich mich bereit erklärt, die fehlenden Schlüssel zu ersetzen wenn der Vermieter mir Fotos von den Schlössern macht, würde ich diese Schlüssel nachkaufen bzw nachbestellen. Im Internet recherchiert , ist das gar kein Problem.

Dies hat der Vermieter nun insofern verweigert, dass er mir schriftlich mitgeteilt hat, die Kosten von neuen Schlössern mit der Abrechnung im Folgejahr, von der ich immer ein Guthaben zu erwarten habe, abzuziehen. Ich halte den Einbau eines kompletten Schlosses für völlig unangemessen, wenn man mit wenig Aufwand Schlüssel nachkaufen kann für kleines Geld, z.b. bei Hornbach 2,99 Euro. Wer weiß Rat

Recht, Mietrecht

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