Autoreparatur ohne meinen Auftrag, muss ich bezahlen und darf mein Auto einfach einbehalten werden?
Hallo :)
folgende Situation: Ich habe vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Jetzt hatte das Auto eine Fehlermeldung, ich habe dem Händler Bescheid gegeben und er sagte ich soll das Auto in eine von ihm genannte Werkstatt stellen (bezüglich Nachbesserung etc.) Ich habe bei der Werkstatt schriftlich klar gestellt, dass alles repariert werden darf, was auf die Gewährleistung des Händlers geht. Sollte etwas auf meine Kosten gehen darf nichts gemacht werden bevor ich einen Kostenvoranschlag erhalte. (auch mündlich nochmal erwähnt). Jetzt ruft der Händler an, das Auto ist fertig, der Dieselpartikelfilter wurde ausgebrannt und das ist ein Verschleißteil also geht es nicht auf seine Gewährleistung und ich muss 200 Euro zahlen. Ich habe diesen Auftrag nicht gegeben! Außerdem steht das Auto in der Werkstatt, den Schlüssel hat aber jetzt der Händler und sagt ich bekomme ihn nur, wenn ich die 200 Euro bei IHM zahle. Ist das nicht Erpressung? Das Auto gehört mir und er darf es doch nicht einbehalten, vor allem weil ich keinen Reparaturauftrag gegeben habe. Kennt sich jemand da rechtlich aus bzw. wie ich mich verhalten soll?
6 Antworten
Da solltest du dich SCHNELL drum kümmern. Die Werkstatt wird dir sonst noch für jeden Tag Standgebühr berechnen.
Über die Rechtmäßigkeit kannst du dich anschließend immer noch kümmern. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung. Sonst wird der Anwalt schnell teurer als die 200 €
Du hast schriftlich, dass ohne deinen Auftrag nichts kostenpflichtig repariert werden darf. Der Verkäufer bzw. Werkstatt muss beweisen, dass du einen Auftrag gegen hast.
Ich würde zum Händler hin, ihm zeigen was abgemacht war und nochmal freundlich den Schlüssel verlangen, ansonsten müsstest du seinen Anwalt bemühen.
Vor Jahren war es bei mir ähnlich, Drohung mit Anwalt hat Wunder bewirkt.
Dann schalte deinen Anwalt ein. Meiner Meinung nach, sind deine Chancen ganz gut und wenn du gewinnst, wird es für den Händler noch teurer (Anwaltskosten), aber ohne Garantie. Kann auch für dich teurer werden, wenn du verlierst. Ich würde einen Anwalt mal fragen, erste Einschätzung, ob es sich lohnt, wenn ja durchziehen.
Auto auf jeden Fall morgen holen, wenn er nicht rausrückt, Polizei holen, erfüllt sonst m. M. n. den Tatbestand der Nötigung.
Der Partikelfilter wurde ohne deinen Auftrag ausgebrannt und Arbeiten die du nicht beauftragt hast musste auch nicht bezahlen. Dass der Händler jetzt das Geld von dir verlangt zeigt dass er schon an die Werkstatt bezahlt hat.
Wende dich mit der Geschichte an einen Anwalt der schreibt dem Heini einen Brief und dann dürfte die Sache erledigt sein.
Der Anwaltbrief kann so teuer nicht werden. ADAC oder andre Clubs haben dafür Anwälte die für Mitglieder kostenlos sind.
Danke, weißt du wie das beim ADAC genau ist? bin sogar Plus Mitglied, was ist da alles dabei? Kann ich auf der Homepage irgendwie nicht rauslesen...
Einfach bei der nächsten Geschäftsstelle anrufen, die nennen den Anwalt. Und den Händler darüber informieren, manchmal reicht das schon.
Nur fürs freibrennen 200 euro das ist ja mal ein mega Preis
Ohne Rechnung würde ich nichts zahlen
Ich würde mein Auto abholen und den Verkäufer anrufen und sagen das geht auf ihre kappe
Fertig
Danke für deine Antwort. Ich habe ja mit dem Verkäufer gesprochen. Er hat meinen Schlüssel und das Auto steht in der Werkstatt. Er sagt ich muss die 200 Euro bei IHM zahlen (nicht der Werkstatt) sonst bekomme ich mein Auto nicht
Muss nur das Bezahlen wo du in Auftrag gegeben hast. Alles andere nur in Rücksprache mit dir. Wenn nicht ist es sein Risiko ob du dan Bezahlst oder nicht.
Das Auto ist dir und muss es dir geben. Wenn nicht würde ich Polizei beiziehen. Er muss dann beweisen das du den Auftrag gegeben hast. Kann er aber nicht. Dann kommt der satzt Aussage gegen Aussage.
Das Nächste mal Schriftlich machen wass zu machen ist. So kommt es nicht so weit.
Aber wenn er mein Auto nicht raus rückt ohne zu zahlen? Kann ich dann die Polizei rufen oder wie gehe ich da vor?
Das wirkt bei dem keine Wunder. Er sagt von selber er diskutiert nicht mehr mit uns, wenn dass soll ihm nur noch ein Anwalt schreiben. Aber ich fahr morgen hin und verlange den Schlüssel. Über das Geld kann man dann eh streiten aber er darf mein Auto nicht einbehalten, bin ja auch drauf angewiesen