Autoreparatur ohne meinen Auftrag, muss ich bezahlen und darf mein Auto einfach einbehalten werden?

6 Antworten

Da solltest du dich SCHNELL drum kümmern. Die Werkstatt wird dir sonst noch für jeden Tag Standgebühr berechnen.

Über die Rechtmäßigkeit kannst du dich anschließend immer noch kümmern. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung. Sonst wird der Anwalt schnell teurer als die 200 €

Du hast schriftlich, dass ohne deinen Auftrag nichts kostenpflichtig repariert werden darf. Der Verkäufer bzw. Werkstatt muss beweisen, dass du einen Auftrag gegen hast.

Ich würde zum Händler hin, ihm zeigen was abgemacht war und nochmal freundlich den Schlüssel verlangen, ansonsten müsstest du seinen Anwalt bemühen.

Vor Jahren war es bei mir ähnlich, Drohung mit Anwalt hat Wunder bewirkt.


M1ch19 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 16:45

Das wirkt bei dem keine Wunder. Er sagt von selber er diskutiert nicht mehr mit uns, wenn dass soll ihm nur noch ein Anwalt schreiben. Aber ich fahr morgen hin und verlange den Schlüssel. Über das Geld kann man dann eh streiten aber er darf mein Auto nicht einbehalten, bin ja auch drauf angewiesen

Topses  04.10.2019, 17:06
@M1ch19

Dann schalte deinen Anwalt ein. Meiner Meinung nach, sind deine Chancen ganz gut und wenn du gewinnst, wird es für den Händler noch teurer (Anwaltskosten), aber ohne Garantie. Kann auch für dich teurer werden, wenn du verlierst. Ich würde einen Anwalt mal fragen, erste Einschätzung, ob es sich lohnt, wenn ja durchziehen.

Auto auf jeden Fall morgen holen, wenn er nicht rausrückt, Polizei holen, erfüllt sonst m. M. n. den Tatbestand der Nötigung.

Der Partikelfilter wurde ohne deinen Auftrag ausgebrannt und Arbeiten die du nicht beauftragt hast musste auch nicht bezahlen. Dass der Händler jetzt das Geld von dir verlangt zeigt dass er schon an die Werkstatt bezahlt hat.

Wende dich mit der Geschichte an einen Anwalt der schreibt dem Heini einen Brief und dann dürfte die Sache erledigt sein.

Der Anwaltbrief kann so teuer nicht werden. ADAC oder andre Clubs haben dafür Anwälte die für Mitglieder kostenlos sind.


M1ch19 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 16:46

Danke, weißt du wie das beim ADAC genau ist? bin sogar Plus Mitglied, was ist da alles dabei? Kann ich auf der Homepage irgendwie nicht rauslesen...

Minijobopa  04.10.2019, 16:56
@M1ch19

Einfach bei der nächsten Geschäftsstelle anrufen, die nennen den Anwalt. Und den Händler darüber informieren, manchmal reicht das schon.

Nur fürs freibrennen 200 euro das ist ja mal ein mega Preis

Ohne Rechnung würde ich nichts zahlen

Ich würde mein Auto abholen und den Verkäufer anrufen und sagen das geht auf ihre kappe

Fertig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

M1ch19 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 16:28

Danke für deine Antwort. Ich habe ja mit dem Verkäufer gesprochen. Er hat meinen Schlüssel und das Auto steht in der Werkstatt. Er sagt ich muss die 200 Euro bei IHM zahlen (nicht der Werkstatt) sonst bekomme ich mein Auto nicht

Muss nur das Bezahlen wo du in Auftrag gegeben hast. Alles andere nur in Rücksprache mit dir. Wenn nicht ist es sein Risiko ob du dan Bezahlst oder nicht.


Janis012  04.10.2019, 16:35

Das Auto ist dir und muss es dir geben. Wenn nicht würde ich Polizei beiziehen. Er muss dann beweisen das du den Auftrag gegeben hast. Kann er aber nicht. Dann kommt der satzt Aussage gegen Aussage.

Das Nächste mal Schriftlich machen wass zu machen ist. So kommt es nicht so weit.

M1ch19 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 16:47
@Janis012

Ich habe ja schriftlich der Werkstatt geschrieben, dass ich es wie mit dem Händler besprochen abstelle und sie nichts auf meine Kosten reparieren dürfen. Hab den Brief selber auch nochmal als Foto

Janis012  04.10.2019, 16:50
@M1ch19

Dann bist du Toppelt abgesichert und das ist super. Los zum Händler mit dem geschriebenen und gut ist.

M1ch19 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 16:29

Aber wenn er mein Auto nicht raus rückt ohne zu zahlen? Kann ich dann die Polizei rufen oder wie gehe ich da vor?